Anlässlich der Erklärung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal in der Hauptverhandlung am 12. Mai 2025 erklären die Nebenklagevertreter
- Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.
- Rechtsanwalt Simon Rampp, Solingen
- Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, Solingen
- Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov, Kiel und
- Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M.
wie folgt:
Heute erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal am 14. Verhandlungstag, dass ein Vermerk der Polizei aufgetaucht sei, dass der Brandanschlag vom 25.03.2024 bereits im April 2024 als „rechts“ motivierte Tat eingestuft wurde. Der Vermerk, der dem Gericht und der Nebenklage bislang unbekannt war, ist erst jetzt zur Akte gereicht worden. Allerdings ist diese ursprüngliche Ein- und Zuordnung in dem Vermerk im Nachhinein handschriftlich von einem Beamten abgeändert worden mit der Folge, dass der Vermerk mit der politischen Einstufung abgelehnt und nicht Bestandteil der Akte wurde.
Nach dem heutigen Tag möchten wir deutlich sagen:
Für uns ist es ein Skandal, wie dieses Verfahren von den Ermittlungsbehörden bislang geführt wurde und dem Gericht und unseren Mandanten wichtige Informationen und Aktenbestandteile vorenthalten wurden:
- ein Bericht über eine erfolgte Durchsuchung musste parallel zur Gerichtsverhandlung rekonstruiert werden,
- im laufenden Gerichtsverfahren findet nun zeitaufwendig eine Datenauswertung statt, nachdem erst die Nebenklagevertreterin Frau Rechtsanwältin Basay-Yildiz rassistische Bilder mit Nazipropaganda auf den nicht ausgewerteten Daten gefunden hat,
- erst jetzt taucht der oben genannte Vermerk auf, nachdem vor dem Landgericht Wuppertal bereits 13. Verhandlungstage stattgefunden haben.
Wir fordern die Ermittlungsbehörden auf, dem Landgericht Wuppertal und damit auch den Nebenklägern,
- endlich alle erhobenen Informationen zu dem rechtspolitisch brisanten Fall durch den Brandanschlag in Solingen mit vier toten Familienmitgliedern und einer Vielzahl von schwer Verletzten mit Migrationshintergrund
- unverzüglich und
- vollständig zur Verfügung zu stellen!
Nur so ist eine zutreffende Bewertung der Tatmotive des Täters möglich.
Mit der bisherigen Salamitaktik wird das Verfahren durch die Ermittlungsbehörden hingegen zeit- und kostenintensiv verzögert, wodurch bisher der rechtspolitisch verheerende Eindruck erweckt wird, dass eine vollständige Aufklärung der Hintergründe der Tat nicht gewünscht ist.
Das wird weder den Opfern und ihren Angehörigen gerecht, noch allen Solingerinnen und Solingern, die ein Recht darauf haben, die Hintergründe der Tat wahrheitsgemäß zu erfahren.
Kommentare
Eine Antwort zu „Presseerklärung der Nebenklageverter:innen zur Hauptverhandlung am 12. Mai 2025”.
[…] Presseerklärung der Nebenklageverter:innen zur Hauptverhandlung am 12. Mai 2025 ←Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW am 14. Mai 2025 […]