- Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.
- Rechtsanwalt Simon Rampp, Solingen
- Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, Solingen
- Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov, Kiel und
- Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M.
Nach unserer ersten Presseerklärung vom 12.05.2025 haben wir die Zuversicht gehabt, dass das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal wegen u.a. eines Brandanschlages in der Grünewalder Straße in Solingen mit vier toten Familienmitgliedern und einer Vielzahl von Schwerverletzten mit Migrationshintergrund mit der vom Landgericht eingeleiteten Aufklärung seinen Abschluss finden kann.
Stattdessen steht der Angeklagte jetzt auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wuppertal in Verdacht vor dem verheerenden Brand in Solingen am 25.03.2024 bereits am 05.01.2022 einen Brand in einem Wohnhaus in der Normannenstraße 32 in Wuppertal gelegt zu haben.
Für die Angehörigen der Verstorbenen und den teils Schwerverletzten des Brandanschlages aus Solingen drängt sich jetzt die bittere Erkenntnis auf, dass der Anschlag auf ihr Haus in Solingen hätte verhindert werden können, wenn der frühere Brand in Wuppertal von den Ermittlungsbehörden pflichtgemäß aufgeklärt worden wäre.
Von einer sorgfältigen Aufklärung des Brandes in Wuppertal am 05.01.2022 kann nämlich keine Rede sein. Die Ermittlungen hierzu wurden bereits kurze Zeit später eingestellt, weil die Brandursache in einem technischen Defekt vermutet wurde,
- ohne dass die Polizei vor Ort oder später die Bewohner des Hauses als Zeugen vernommen hat,
- ohne dass die zuständige Kriminalpolizei überhaupt vor Ort war und
- ohne dass ein Brandsachverständiger beauftragt wurde.
Erst auf Veranlassung von Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız wurde der Hintergrund des Brandes in Wuppertal durch die Auswertung der bei dem Angeklagten sichergestellten Datenträger sowie durch Vernehmung eines Hausbewohners mit marokkanischer Herkunft im Laufe des Gerichtsverfahrens zum ersten Mal beleuchtet. In dem Haus auf der Normannenstraße in Wuppertal brach nämlich Feuer aus, nur wenige Wochen nachdem die Lebensgefährtin des Angeklagten aus ihrer Wohnung in dem Haus in Wuppertal ausgezogen war, wo sich auch der Angeklagte regelmäßig aufhielt.
Allein die polizeiliche Vernehmung dieses Zeugen und weiterer Bewohner des Hauses nach dem Brand in Wuppertal hätte bei den Ermittlungsbehörden zur Gewissheit geführt, dass ein Brandanschlag erfolgt ist. Genau dieses Ergebnis wird von dem erst jetzt von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen bestätigt: es muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden, weil es eine zeitgleiche Entzündung an zumindest zwei voneinander unabhängigen, sogar räumlich getrennten Stellen gab. Der Sachverständige konnte auch nach mehr als drei Jahren nach der Tat feststellen, dass eine vorsätzliche Brandstiftung vorlag und kein technischer Defekt.
Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.: „Für mich steht zweifelsfrei fest, dass der Angeklagte aus rassistischen Motiven gehandelt hat. Beide Häuser wurden überwiegend vonMenschen mit Migrationshintergrund bewohnt. Es ist schockierend, dass das Verfahren wegen des Brandes in Wuppertal bereits nach wenigen Wochen eingestellt wurde und damals überhaupt keine Ermittlungen zur Brandursache erfolgt sind.“
Herr Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov aus Kiel stimmt dieser Einschätzung zu: „Bei dem Angeklagten wird spätestens durch den Brand in Wuppertal ein Schema deutlich. Er legt mehrere Brandherde in älteren Häusern mit Holz-Treppenhäusern, um sicher zu gehen, dass die Bewohner kaum eine Chance haben, dem Inferno zu entkommen.“
Die Rechtsanwälte Rampp und Antonakis aus Solingen können die mangelhafte Aufklärung der Fälle im Ermittlungsverfahren in „ihrem“ Bergischen Land nicht mehr nachvollziehen: „Wir fallen hier langsam vom Glauben ab!“
Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M., zeigt sich besonders erschüttert: „Als gebürtiger Solinger hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass bei Hausbränden mit ausländischen Bewohnern nach den Erfahrungen aus dem Solinger Brandanschlag 1993 so schlampig ermittelt wird und ein möglicher ausländerfeindlicher Hintergrund nicht stärker im Fokus der Ermittlungen steht.“