Autor: adaletsolingen

  • 30. Juli 2025: Sitzung 21 Urteilsverkündung des vorsitzenden Richters Jochen Kötter

    Entgegen der ursprünglichen Ankündigung wurde das Urteil im Prozess gegen Daniel S. nicht wie geplant um 15:30 Uhr verkündet, sondern erst um 16:05 Uhr. Der zunächst genannte Zeitpunkt war offenbar nicht mehr haltbar. Bereits gegen 15:30 Uhr waren jedoch Schöffen auf dem Flur zu sehen, was darauf hindeutet, dass der Vorsitzende Richter die zusätzliche Zeit nutzte, um seine Urteilsbegründung abschließend zu formulieren und seine Notizen zu ordnen.
    Um 16:05 Uhr verkündete das Gericht schließlich im Namen des Volkes das Urteil gegen den Angeklagten Daniel S.:

    Wegen mehrfachen Mordes in Tateinheit mit mehrfach versuchtem Mord, Brandstiftung, schwerer Brandstiftung sowie mehrfacher Körperverletzung wurde der Angeklagte schuldig gesprochen.
    Das Gericht verurteilte Daniel S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.
    Im Anschluss an die strafrechtliche Entscheidung folgte die zivilrechtliche Festlegung der Entschädigungszahlungen. Das Gericht sprach Schmerzensgeld, sowie Hinterbliebenenleistungen in unterschiedlicher Höhe zu: 20.000 Euro, 2.000 Euro, 15.000 Euro und 10.000 Euro. Die Beträge sind auf Hinterbliebene der Familie Z. sowie die Familie K. aufzuteilen.Im Rahmen der Adhäsionsentscheidung (Schadensersatz und Entschädigung) wurde festgelegt, dass die zugesprochenen Geldbeträge mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind. Darüber hinaus haftet der Angeklagte auch für zukünftige materielle und immaterielle Schäden, die infolge der Taten entstanden sind. Diese und weitere sogenannte Adhäsionsansprüche wurden vom Gericht vorläufig festgestellt und können zu einem späteren Zeitpunkt noch erweitert oder konkretisiert werden. Abschließend wurde dem Angeklagten auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

    Richter Kötter beginnt die Urteilsbegründung mit dem Hinweis, dass es sich bei der verhängten Strafe um die höchste handelt, die das deutsche Strafgesetzbuch vorsieht. Er macht deutlich, dass auch für ihn persönlich und für die Kammer die Verhängung einer solchen Strafe keineswegs alltäglich sei. Es handele sich nicht um einen normalen Fall, sondern um eine Ausnahmesituation, auch aus Sicht des Gerichts.

    Im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung kündigt Richter Kötter an, nun stichpunktartig zur Einordnung der psychischen Voraussetzungen des Angeklagten überzugehen, zur besseren Verständlichkeit für alle Anwesenden, wie er sagt. Dabei verweist er auf den psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Faustmann, dessen Einschätzungen er mehrfach aufgreift.
    Im Mittelpunkt steht zunächst das Aufwachsen des Angeklagten. Nach Auffassung des Gerichts hat der elterliche Haushalt entscheidend dazu beigetragen, dass Daniel S. eine tiefe Entwurzelung erfahren habe. Ausgelöst durch die Trennung der Eltern und den Umzug mit der Mutter nach Mecklenburg-Vorpommern. Dieses frühe Erleben von Instabilität und Ortswechsel habe bei ihm das Gefühl ständiger Bindungslosigkeit hinterlassen.
    Daniel S. sei früh ein Einzelgänger gewesen, so der Richter. Die Wertevermittlung im Elternhaus wird als fragwürdig beschrieben. In den Explorationen habe Daniel S. diese Lebensphase selbst als ein Dasein ohne Anschluss beschrieben, ein permanentes Gefühl des Nicht-richtig-Ankommens. Ihm hätten Bezugspersonen gefehlt, auch soziale Kontakte seien nur in geringem Maße vorhanden gewesen oder hätten ganz gefehlt. In der Summe habe sich so, wie es im Gerichtssaal formuliert wird, ein sehr „blasser“ Mensch entwickelt – ein Mensch, dem grundlegende Orientierung, soziale Eingebundenheit und Wertebezug fehlten.

    Also jemand, dem es an all diesen sozialen und gesellschaftlichen Bezügen fehlte, der mit diesen Werten nichts verbinden könne. Der Vorsitzende kommentiert die Entwicklung des Angeklagten mit den Worten, „es muss da doch vieles im Argen gelegen haben.“ Anschließend spricht er über den Betäubungsmittelkonsum, der bei Daniel S. schon sehr früh begonnen habe.
    Er führt aus, dass Daniel S. nie in einen sozialen Kontext eingebunden gewesen sei, wie es bei einer solchen Form des Konsums sonst üblich sei. Auch bei der Beschaffung und dem Konsum der Drogen habe er nicht auf gemeinsamen Konsum innerhalb Peer-Groups oder ein gemeinsames Partyleben zurückgegriffen, sondern in stiller Einfalt allein konsumiert. Er bezeichnet ihn wortwörtlich als „Eigenbrötler“ und „Einsiedler“ und spricht resümierend von einer „unguten Mischung“.

    Bezüglich des Drogenkonsums führt der Richter aus, dass Daniel S. sich an einzelnen Stellen Hilfe gesucht habe und somit selbst erkannt haben muss, wie hoch sein Konsum gewesen sei. Zudem habe Daniel S. in einer Exploration angegeben, es fühle sich an, als habe er „zwei Betriebssysteme“ in sich. Der Sachverständige verneinte jedoch eine Schizophrenie, die seine Freundin, die Zeugin Jessica B., erwähnt hatte und die Daniel S. ihr gegenüber angeblich angesprochen habe.
    Der Amphetaminkonsum von Herrn S. sei also so ausgeprägt gewesen, dass er sich eigenständig zu einer Therapie entschied. Allerdings habe Daniel S. sich nicht motivieren können, diese Therapie länger durchzuhalten. Er verbrachte viel Zeit passiv auf der Couch und zeigte keine intrinsische Motivation sich, beispielsweise beruflich, zu betätigen. Die Ausbildung brach er ab und die meiste Zeit blieb er ohne Beschäftigung.

    Zusätzlich kamen weitere Stressfaktoren hinzu. Richter Kötter erwähnt in diesem Zusammenhang die Partnerschaften des Angeklagten, die brüchig gewesen seien und nicht die stabilisierende Wirkung entfaltet hätten, die in der ersten Exploration noch angenommen wurde. Auch die Ex-Freundin Luisa Maria P. habe die Persönlichkeit des Angeklagten als von geringer Motivation und innerer Schwäche geprägt geschildert. Jessica B. hingegen habe eine auf den ersten Blick stabilisierende Situation dargestellt, die jedoch lediglich eine äußere Fassade gewesen sei, hinter der es innerlich ganz anders ausgesehen habe, so hatte es Dr. Faustmann ausgeführt. Die Nebenklage habe diese Verbindung zu Jessica B. einseitig interpretiert.
    Richter Kötter äußerte, man könne nun überlegen, welche Worte zur Beschreibung der Situation geeignet seien. Er griff das von Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız benannte „Doppelleben“ des Täters auf.
    Demnach habe sich Daniel S. seinen Problemen entzogen, sich isoliert und nicht geöffnet, was auch durch die Aussagen der Zeugin Jessica B. bestätigt wurde. Der soziale Rückzug habe bereits im Jahr 2014 begonnen. Ab diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte teilweise tagelang abwesend gewesen. Auch die Daten aus der Google-Cloud belegten seine Aktivität während dieser Zeit. In Phasen des Rückzugs habe Daniel S. seinen Umgang mit der Situation vor allem durch elektronische Musik gefunden.

    Weiterhin beschrieb Kötter den Angeklagten als unauffälligen Zeitgenossen mit situativ adäquatem Verhalten gegenüber Mitmenschen und hilfsbereiter Haltung. Er habe kurze soziale Kontakte absolvieren können und war in der Lage, mit Nachbarn zu sprechen und ihnen bei Bedarf Hilfe zu leisten. Eine dauerhafte und verlässliche Bindung sei ihm jedoch nicht gelungen.
    Er habe, so betont Kötter, eine „sehr vernünftige Bildung“. Und spricht dann davon, dass Daniel S. „keineswegs dumm“ sei. Der Richter führte weiter aus, dass den Bekanntenkreis von Daniel S. überwiegend unauffällige Kontakte prägten. Er betonte mehrfach, dass diese Kontakte, auch in Bezug auf die sogenannte „Landsmannschaft“, unauffällig gewesen seien.
    Der Begriff „Landsmannschaft“ wurde von ihm wiederholt verwendet. Ob dies ein möglicher juristischer Begriff für Staatsangehörigkeit oder eine Umschreibung für Menschen mit einer Migrationsgeschichte ist, blieb unklar. Auffällig war jedoch, wie häufig er diesen Begriff in seinen Ausführungen nutzte, wohingegen er sich auch im Verfahren erwehrt hatte, Worte wie „Rassismus“ klar zu benennen.

    Bezogen auf die Aussagen der Zeug*innen im Verfahren stellte Kötter fest, dass diese keinen gewalttätigen Psychopathen beschrieben hätten, sondern vielmehr einen Menschen, der angenehm auftrat, liebenswert wirkte und sich in belastenden Situationen zurückgezogen habe.
    Weiter führte er aus, dass sich der Angeklagte an manchen Tagen offensichtlich nicht wohl gefühlt habe. Im Jahr 2022 habe sich aufgrund seiner brüchigen Persönlichkeit und als Selbstschutz das Bild eines instabilen Menschen weiter verdichtet. Kötter verwies darauf, dass man dies auch an Verhaltensweisen erkenne, wie sie etwa bei Personen zu beobachten seien, die sich selbst verletzen durch „ritzen“ – jedoch mit dramatischen Auswirkungen auf die Opfer. Mit dieser Art des Gleichsetzens von Selbstverletzungen und mehrfachem Mord bagatellisierte er das Verhalten von Daniel S. in Anwesenheit der Betroffenen seiner Taten und der Angehörigen der Opfer, die ihm im Rahmen der Urteilsverkündung gegenüber saßen.

    Zu Beginn der Urteilsbegründung widmete Richter Kötter also viel Zeit der oben dokumentierten Darstellung von Daniel S. als einem Menschen, der bereits früh im sozialen Umfeld benachteiligt gewesen sei und nur wenige soziale Kontakte sowie keinen wirklichen Halt gehabt habe. Anschließend verglich er die aufkommende Aggression des Angeklagten mit Verhaltensweisen, die als autoaggressiv einzustufen seien.
    Das Publikum empfand die Ausführungen merklich als sehr unangenehm. Deutlich war eine sich langsam ausbreitende Unruhe zu spüren, die sich in vermehrtem Raunen äußerte. Die Wut darüber, wie der Richter seine Worte wählte und sich ausdrückte, war im Saal spürbar.
    Nachdem Richter Kötter diesen letzten Vergleich angestellt hatte, erklärte er, dass Daniel S. in Stresssituationen versuche, die Kontrolle über sich und sein Verhalten durch verursachten Schaden zurückzugewinnen, der ihm in diesen Momenten eine Art Abhilfe verschaffe. Die Unruhen, das Nichtschlafen und das ständige Umherlaufen wertete er als Kompensationsmechanismen, körperliche Reaktionen auf das, was Daniel S. empfinde.
    Kötter stellte heraus, dass vor dieser Phase keine auffälligen Verhaltensweisen bekannt gewesen seien, sondern erst später destruktives und schwerwiegendes Verhalten bei ihm aufgetreten sei. Diese Einschätzung werde durch den psychiatrischen Gutachter Prof. Dr. Faustmann bestätigt, der ausgeführt habe, dass Daniel S. vor allem ein Ventil gesucht habe, um Selbstwirksamkeit zu erlangen. Dabei hätten vor allem die Orte, denen er Schaden zufüge, im Fokus gestanden, nicht primär die Menschen selbst.

    Vor dem ersten Brandereignis 2022 in der Grünewalderstraße lägen keine Hinweise vor, die auf vergleichbare Vorfälle oder eine entsprechende Tendenz schließen ließen. Dies wird insbesondere dazu genutzt, um die im Vorfeld geäußerten Vorverurteilungen bezüglich rassistischer Motive zurückzuweisen.
    Bis zu den Brandlegungen zeigten sich Anzeichen einer fortschreitenden Eskalation, vor allem in Bezug auf die psychische Verfassung von Daniel S. Hierbei wurde Herr Prof. Dr. Faustmann dafür gelobt, dass er das Bild von Daniel S. unter Einbeziehung dessen Vorgeschichte nachvollziehbar skizziert hat. Die Darstellung der Vorbereitungen zu den Brandlegungen wird als entlastend bewertet. Auch negative Gefühle und der Konflikt mit der Vermieterin werden als belastende Faktoren genannt, ohne dass deren genaue Bedeutung für die Tat analysiert wird.

    Der Richter beschreibt den von ihm so genannten „Kipppunkt“ im Jahr 2022, als Daniel S. erstmals in der Grünewalderstraße mit Grillanzündern und weiteren präparierten Mitteln einen Brandversuch unternahm. Dabei wird dargestellt, dass ab diesem Zeitpunkt eine deutliche Eskalation eingetreten sei. Das psychiatrische Gutachten von Dr. Faustmann wurde vom Gericht erneut als nachvollziehbare Grundlage herangezogen, welches aufzeigt, dass Daniel S. gezielt an einen ihm bekannten Ort zurückkehrte, den er mit negativen Erlebnissen verbindet, um dort die Brandstiftung zu begehen.
    Richter Kötter sagt, deshalb habe sich der Ort besonders dazu geeignet, den bei ihm bestehenden Überlegenheitswahn auszuleben. Die Verknüpfung mit der eigenen Biografie sei laut Kötter von zentraler Bedeutung gewesen.

    Im weiteren Verlauf spricht Kötter von möglichen Stressoren, die eine Rolle gespielt haben könnten. Gleichzeitig relativiert er den Begriff und bezeichnet ihn selbst als möglicherweise euphemistisch und unangebracht. Wörtlich sagt er „Stress hört sich immer so wenig an.“ Er beschreibt die Situation als eine, in der der innere Druck habe nach außen dringen müssen, als eine Art unausweichliche Reaktion.
    Bezüglich der während der Verhandlung aufgeführten möglichen Motive, spricht Kötter sowohl rassistische als auch stressbedingte mögliche Ursachen an. Er bezeichnet beides als gleichermaßen „unfassbar“. Im Originalwortlaut: „Das eine oder das andere ist so oder so unfassbar.“ Er fügt hinzu „Das kann man ja gar nicht beschreiben.“
    Er geht anschließend darauf ein, dass Daniel S. grundsätzlich in der Lage gewesen sei, sein Handeln zu erkennen und die Konsequenzen einzuschätzen. Es sei ihm, so ein Zitat von Prof. Dr. Faustmann, „gar nicht um die anderen oder die vermeintlichen Opfer gegangen“, sondern „es gehe ihm um sich selbst.“ In diesem Zusammenhang zieht Kötter einen Vergleich zur Stressbewältigung anderer Menschen und sagt, dass andere „Holzhacken gehen“ würden, eine direkte Gegenüberstellung zum Verhalten von Daniel S.

    Zum Ende verweist er darauf, dass einige der Brände sich nicht so entwickelt hätten, wie es der Angeklagte geplant hatte. Im Originalzitat: „Es hat nicht so funktioniert, so wie er sich das vorgestellt hat.“
    Richter Kötter verweist darauf, dass der Brandsachverständige keine Milderungsgründe gesehen habe. Zwar habe dieser nochmals auf bestimmte Aspekte hingewiesen, jedoch betont, dass Daniel S. zu keinem Zeitpunkt Anzeichen eines Rücktritts vom Tatgeschehen oder vergleichbare Handlungen gezeigt habe, die auf ein Innehalten oder Umdenken hätten schließen lassen. Zudem habe der Angeklagte die Gefährdung der Bewohner erkennen und einschätzen können.
    Kötter geht in diesem Zusammenhang auf die psychischen Folgen ein, die die Taten bei vielen Betroffenen hinterlassen hätten. Diese seien, unabhängig von der konkreten Tat, weiterhin deutlich spürbar. Die Rede ist von Mord, versuchtem Mord und besonders schwerer Brandstiftung, Delikte, die der Richter als „unfassbar“ bezeichnet. Besonders hebt er die Todesangst hervor, die in dem Notruf hörbar gewesen sei, und stellt die Frage „Was müssen die da durchgemacht haben?“ Gemeint sind dabei insbesondere die Bewohner*innen des Dachgeschosses, Familie Z. sowie die Familie K., die aus großer Höhe aus dem 3. Stock des brennenden Gebäudes gesprungen sei. Kötter spricht in diesem Zusammenhang von „heroischen Dingen“.

    Er hebt das Verhalten von Herrn Ö. hervor, der beim ersten Brand in der Grünewalder Straße überlegt gehandelt habe und zunächst einen gehbehinderten Mann aus dem Haus geführt habe.

    Anschließend nimmt der Richter Bezug auf die Ausführungen der Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız. Er zeigt sich kritisch gegenüber ihrer hinterfragenden Haltung zur Feuerwehr und betont, dass im Jahr 2024 die Einsatzkräfte sehr schnell reagiert hätten und dass die Brandsätze, die sich 2022 unter der Kellertreppe befanden, nicht gezündet hätten und bezeichnet den Brand 2022 in dem Zusammenhang als „dilletantisch“. Im Gegensatz zu dem Brandanschlag 2024: Da brannte es „lichterloh“. Anschließend geht er auf Details der verschiedenen Brände ein. In der Josefstraße hätten Nachbarn zum Beispiel die Tür offen stehen lassen und dass 2024 Daniel S. deutlich mehr Brandbeschleuniger benutzt hätte, mit Docht und Zündschnur. Im Vorfeld hatte er Details hierzu gegoogelt, wie „Benzinkanister“ und „Explosion“.
    Den Brand in der Josefsstraße nennt er einen Nebenschauplatz. Es habe Auseinandersetzungen mit einem anderen Bewohner des Hauses gegeben, in deren Zusammenhang Daniel S. dessen Bankkarte gestohlen und rund 30.000 Euro unterschlagen habe.
    Er sagt aber, dass das nur Nebenaktivitäten seien und gar nicht der Hauptfokus, um den sich hier zu kümmern sei. Er zählt hier abermals etwas auf, was mit dem Urteil scheinbar gar nichts zu tun hat und auch im Verfahren nicht zur Debatte stand und kommentiert dies auch so. Den eventuellen Lasten der jeweilig Betroffenen nimmt Kötter sich auch in diesem Zusammenhang nicht an.

    Der Richter spricht über die Netzaktivitäten von Daniel S., in denen sich Hinweise auf Stressfaktoren vor dem 15. Februar finden. Themen seien kriminelle Aktivitäten, mit denen er sich intensiv beschäftigt habe, erkennbar an seinen Suchanfragen. Dass der erste Brand in der Josefstraße keine mediale Beachtung fand, habe er als Niederlage empfunden. Die „Katastrophe“ 2024 in der Grünewalder Straße werde er nun im Folgenden näher beschreiben.

    Der Richter führt aus, dass Daniel S. um 2:29 Uhr erstmals auf dem Kamerabild erscheint und sich in Richtung des Brandobjekts bewegt. Drei Minuten später sei zu sehen, wie er sich eine Zigarette anzündet und nochmals zurückgeht. Sieben Minuten danach kehrt er erneut zum Brandort zurück und entfernt sich dann wieder. Laut Aufnahmen sowie der Aussage der Zeugin Breuer war er bereits zwei Stunden zuvor vor Ort. Kötter beschreibt, dass Daniel S. bereits früher am Abend bzw. in der Nacht dort „umherstrich“. Ob er zu diesem Zeitpunkt bereits Brandsätze bei sich trug oder später weitere gelegt habe, sei unklar.

    Um 2:40 Uhr verlässt der Täter laut Videoaufzeichnung den Tatort. Um 2:47 Uhr geht der erste Notruf ein, um 2:53 Uhr werden die Stadtwerke alarmiert, und um 2:55 Uhr trifft die Drehleiter als letzte Einheit am Einsatzort ein.
    Der Richter betont, dass Kritik an möglichen Fehlern legitim sei, äußert jedoch deutlich, dass die öffentliche Infragestellung der Feuerwehr durch Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei. Wörtlich sagt er, wenn sich Frau Başay-Yıldız „dahin stellt und die Feuerwehr in Frage stellt“, sei das unangemessen. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Aussage eines Feuerwehrhauptwachtmeisters, der geschildert habe: „Dann sprangen die, dann war für uns keine Veranlassung, die Drehleiter weiter auszufahren.“

    Kötter hebt hervor, dass Başay-Yıldız als Opfervertreterin zwar parteiisch sein dürfe, jedoch sei es in diesem Moment unangemessen gewesen, zu diskutieren, warum die Feuerwehr nicht früher ausgerückt sei. Er sagt: „Auch wenn ich da jetzt einen Shitstorm kriege, das würde ich beanstanden.“ Der Richter verweist erneut auf die Aussage des Feuerwehrhauptmanns, der diesen Einsatz als den schlimmsten seiner 25 Dienstjahre bezeichnete. Bei jemandem, „von dem man zu Recht erwartet, dass er einiges gesehen hat“. Das Erlebte habe die Einsatzkräfte stark mitgenommen, etwa der Flammenschlag aus den Fenstern und das Bild, das sich ihnen beim Eintreffen bot, „als schon praktisch nichts mehr zu machen war“.

    Er geht nochmals auf die Kritik von Basay-Yildiz ein und lobt im Gegensatz dazu Herrn Bona für seinen Umgang mit dieser. Bona habe die Kritik „einfach weggesteckt“, obwohl sie ihn hätte treffen können. Dabei bezieht er sich darauf, dass Başay-Yıldız Bezug auf den Kommentar von Staatsanwalt Bona genommen hat „durch verschlossene Türen hätte womöglich Schlimmeres verhindert werden können.“ Die Türöffnung habe es „natürlich schwerer gemacht, die Familien noch retten zu können“. Hier kritisierte Başay-Yıldız im Vorfeld stark die Verschiebung der Verantwortung und darin enthaltene Täter-Opfer-Umkehr. Dazu sagt Kötter in Bezug auf die Aussage von Staatsanwalt Bona: „Das war natürlich überhaupt gar kein Vorwurf, das kann ich auch verstehen, dass man das analysiert.“ Er fügt hinzu, auch er selbst sei „nicht ganz richtig zitiert worden“ und habe das „nicht ganz fair“ gefunden. Auch ihm hätten die Maßregelungen durch Başay-Yıldız zugesetzt. Dies habe keine besonnene Verhandlungsatmosphäre gefördert, vielmehr sei es zu „demonstrationsartigen Verhältnissen“ im Sitzungssaal gekommen.
    Er lobt die Anwesenden, insbesondere die Opfer und Angehörigen, für ihre Selbstbeherrschung im Kontrast zur Gefühllosigkeit des Täters: „Bewundernswert, wie Sie das hier schaffen.“
    Er spricht auch nochmal – und hier zitiert er den Verteidiger – von der hohen Verantwortung, die auch unter dem Eindruck vom Brandanschlag in Solingen 1993 im Gerichtssaal zu spüren gewesen wäre.

    Kritik weist Kötter dort zurück, wo etwa Başay-Yıldız den Staatsanwalt als „menschenverachtend“ bezeichnet habe. Solche Äußerungen gingen seiner Ansicht nach „weit über das Ziel hinaus“. An die Familie Zhilov gerichtet sagt er: „Wir (die Kammer) haben uns das nicht leicht gemacht.“
    Er geht nochmals auf den Zeugen ein, der zu Protokoll gegeben hatte, er habe „gesehen, wie da einer gebrannt hat“. Kötter betont, dies sei laut Ortsbegehung und Aussagen des Brandsachverständigen so nicht möglich gewesen. Die Aussagen des Zeugen seien zudem uneinheitlich gewesen. Seit der Rekonstruktion müsse klar sein, dass dieser lediglich Feuer gesehen habe.

    In erschütternder Detailliertheit beschreibt Kötter, wie die Familie Zhilov zu Tode gekommen sein muss. Er geht auf den Anruf um 2:45 Uhr ein: „Bruder, Bruder, wir verbrennen hier“ und erklärt, dass die Todesursache eine Rauchgasvergiftung gewesen sei, die dem Verbrennen der Körper zeitlich vorausging. Es sei eine große Menge giftiger Rauch eingeatmet worden. Dies hätten auch die rechtsmedizinischen Untersuchungen der Leichen ergeben. Weitere Verletzungen seien nicht todesursächlich gewesen. Er stellt fest, dass alle Opfer von Daniel S. psychisch für ihr Leben gezeichnet seien. Die psychische Dimension sei kaum vorstellbar. Mit Blick auf den Geschädigten Herr K. sagt Kötter, dessen Zustand habe sich zwar inzwischen zum Glück gebessert, aber zwischenzeitlich „hörte sich das ja gar nicht so vielversprechend an“. Was Familie K. und andere durchleiden müssten, sei kaum in Worte zu fassen.

    Dann wendet sich Kötter an René S., der im Sitzungssaal anwesend ist. Er erinnert daran, dass René S. und der Täter früher befreundet gewesen seien. In diesem Moment schauen sich die beiden an.
    Zur Tat an René S. sagt er, es müsse bei Daniel S. eine emotionale Aufladung gegeben haben, als dieser unvermittelt auf ihn einschlug, ihn mit einem Spray und anschließend mit einer Machete attackierte. Dies seien gezielte Verschleierungsbemühungen gewesen. Eine Bagatellisierung auch dieser Tat von Daniel S.
    An René S. gewandt sagt Kötter, dieser sehe heute schon erstaunlich viel besser aus, wenn man dessen Schädelfrakturen und Verletzungen noch vor Augen habe und sagt, das war ja ein Wunder, der Schädelknochen war abgesprungen und teilweise skalpiert. Das sei, Zitat: „schon hinterhältig, wenn einen der beste Freund hinterhältig angreift“.

    Kötter hält kurz inne und reflektiert: „Vielleicht sollte ich es anders machen und bei den Dingen bleiben, die das Urteil herbeiführen.“ So korrigiert auch er sich im Sprechen, sagt aber dennoch die Dinge, die er nicht sagen will.

    Er führt aus, dass die Tat aus dem Jahr 2024 zwar für sich genommen monströs gewesen sei, die vorhergehenden Taten aber schon für ein lebenslanges Strafmaß ausgereicht hätten: Für die Tat 2022 – 9 Jahre, für die Josefstraße – 6 Jahre, für die Tat gegen René S. – nochmals 9 Jahre. Zusammengenommen hätte dies ohnehin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geführt. Mit der Tat in der Grünewalder Straße sei die Schwelle für lebenslänglich, insbesondere mit besonderer Schwere der Schuld in der Vielzahl von Getöteten und Geschädigten, weit überschritten. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung würde ja auch klar darauf hindeuten, dass Daniel S. „für sehr lange Zeit nicht mehr frei“ kommen werde.

    Er fragt rhetorisch: „Ich weiß nicht, ob ich mich da jetzt noch weiter in Details versteigen soll.“ Es ginge hier schließlich um lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherheitsverwahrung. Kötter geht nochmals auf das Geständnis von Daniel S. ein und darauf, dass dieser sich schließlich doch einer psychologischen Exploration unterzogen habe, obwohl er dies zunächst abgelehnt hatte. Ob das den Opfern helfe, bleibe fraglich. Prof. Dr. Faustmann habe in drei Gesprächen jedoch Erkenntnisse über Daniel S. gewonnen, denen er sich freiwillig gestellt habe.
    Kötter beschreibt Daniel S. als apathisch und regungslos, jetzt, während der gesamten Verhandlungstage und während der Urteilsverkündung. Dennoch bezeichnet er es als besondere Leistung, dass Daniel S. sich eingelassen und ausgesagt habe. Denn das Anrecht auf Wahrheit der Opfer würde dem Schweigerecht, das ein Angeklagter in diesem Moment habe, widersprechen. Die Geschädigten könnten letztlich froh sein, dass Daniel S. sich zu diesem Schritt entschlossen habe. Nun gebe es ein Gesicht: „Sie wissen jetzt: Das ist der, der dafür verantwortlich ist.“

    Dann spricht er die Frage an, ob es sich bei Daniel S. um einen rechtsradikal motivierten Täter handelt. Dabei stellt er klar, Seda Başay-Yıldız habe mit ihren Forderungen nach weiteren Ermittlungen richtig gehandelt. Sie habe berechtigt auf die Interessen der Opfer verwiesen und auch ihre Interviews in der Presse seien „überhaupt gar kein Problem“. Problematisch sei allerdings der von ihr erhobene Vorwurf der Vertuschung.
    Kötter argumentiert: Im Gegenteil, der Rechtsstaat habe hier funktioniert. Die Polizei habe Fehler gemacht, die Staatsanwaltschaft habe diese nicht verschleiert, die Nebenklage habe sie benannt, die Kammer habe sie aufgenommen. Dann sei die Notwendigkeit entstanden, diese Ermittlungen nachzuholen. Dass zunächst mit zu wenig Personal gearbeitet wurde, sei ein gesonderter Punkt. Er sagt wörtlich: „Dann war der Skandal geboren.“ Und weiter: „Alles, was da war, ist ausgewertet worden. Die Polizei hat sozusagen gebüßt.“ Er betont: „Wir haben uns immer bemüht, sodass wir uns jetzt auch nicht so fühlen müssen, dass wir nicht alles getan hätten.“
    Er verweist auf § 202 StPO (Beweiserhebung) und sagt, alle erforderlichen Maßnahmen seien ergriffen worden. Der Aufwand sei enorm gewesen und der Umfang, der darin noch zu „tuenden Maßnahmen“ unterschätzt worden. In bestimmten Bereichen sei „herausragend ermittelt“ worden. Teils hätten Beamt*innen über 100 Stunden gearbeitet, auch an Wochenenden.

    Kötter wendet sich gegen die Interpretation von Başay-Yıldız und betont, dass ein rechtsradikales Motiv klar nachgewiesen werden müsse, um es als solches zu benennen. Die Konflikte mit ausländischen Nachbarn, etwa mit Herrn H. aus der Normannenstraße, seien laut Prozessverlauf eher Nachbarschaftsstreitigkeiten gewesen. Başay-Yıldız habe in ihrem Plädoyer davon gesprochen, dass sie selbst in ihrer geschützten Welt lebten, wo so etwas nicht passiere. Er sagt dazu: Auch Daniel S. habe in einem Haus mit hoher Diversität der Anwohnerschaft gelebt.
    Er wirft der Nebenklage vor, an einigen Stellen nicht ganz korrekt zitiert zu haben. Es habe lediglich eine Suchanfrage bei Compact gegeben, keine tiefergehenden Recherchen. Zur Löschung der rechtsradikalen Inhalte auf einer Festplatte sagt er, diese habe bereits vor der Sicherung stattgefunden, es gebe keine Anzeichen, dass der Täter versucht habe, die Daten vorher wiederherzustellen. Daraus etwas abzuleiten, sei „sehr weit gegriffen“.
    Er geht nochmals auf den Vergleich ein mit Hanau, der ursprünglich von Başay-Yıldız angeführt wurde. Auch dort habe man dem Täter zunächst keine rechtsextremen Aktivitäten nachweisen können, „dann hat man ihn auf links gedreht, und dann hat man gesehen, wes Geistes Kind der ist, wie er sich radikalisiert habe“. Bei Daniel S. sei das ausdrücklich nicht der Fall gewesen.
    Zum Brand in der Normannenstraße sagt er, dass nach menschlichem Ermessen kein anderer Täter in Frage komme. Daniel S. habe hierzu allerdings nichts gesagt. Kötter rät ihm: „Nutzen Sie Ihre Zeit sinnvoll.“ Er reflektiert nochmals die Exploration durch Prof. Dr. Faustmann und wirft die Frage auf, ob die Idee, dass dort Menschen sterben für die eigene Selbstaufwertung, notwendig gewesen sei. Darüber könne man jetzt nur spekulieren.

    Zum Adhäsionsverfahren (Schadensersatz und Entschädigung) sagt er, dieses habe vor allem symbolischen Wert: „Wenn man da jetzt noch ein bisschen Geld kriegt.“
    Abschließend wendet er sich erneut an Daniel S.: Man werde ihn in der JVA jetzt „genau unter die Lupe nehmen, auch was die Psyche betrifft“. Er ginge davon aus, dass Herr Bona dies bereits veranlasst habe.

    Zum Schluss spricht Kötter sich für einen fairen Umgang im Gericht aus, auch wenn man nicht immer einer Meinung sei. Den Opfern und Angehörigen wünscht er: „Alles Gute, sofern das möglich ist.“

    Damit endet seine Urteilsbegründung und die gesamte Verhandlung.

  • 30. Juli 2025: Sitzung 21 Abschlussplädoyers von Seda Başay-Yıldız(Nebenklagevertreterin von Ayse und Nihat Kostadinchev), Marc Françoise (Pflichtverteidiger von Daniel S.), Jochen Ohliger (Wahlverteidiger von Daniel S.), Daniel S. und Urteilsverkündung

    Plädoyer von Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız

    Wenn Seda Başay-Yıldız abends zu ihrem Kind fährt, denke sie an die Familie Zhilov – daran, dass diese das nie wieder tun kann. Während alle anderen nach dem Prozess in ihren Alltag zurückkehrten, bliebe für die Überlebenden und Angehörigen alles unwiederbringlich zerstört. Başay-Yıldız schildert, was ihren Mandant*innen, Ayse und Nihat Kostadinchev, in der Tatnacht wiederfahren ist. Sie überlebten mit ihrem damals sieben Monate alten Sohn Salih nur knapp. Weil keine Hilfe kam, mussten sie sich aus dem dritten Stock eines brennenden Hauses durch einen Sprung aus dem Fenster retten. Nihat Kostadinchev sprang mit dem Baby auf ein Auto. Alle drei überlebten schwer verletzt.

    Nihat Kostadinchev erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste wochenlang künstlich beatmet werden. „Er hätte sterben können.“ Seine rechte Schulter ist bis heute unbeweglich, seinen Beruf als Dachdecker kann er nicht mehr ausüben. Ayse Kostadincheva erlitt Verbrennungen an neun Prozent der Körperoberfläche, auch sie wurde wochenlang in einer Spezialklinik behandelt. Selbst das Baby kam mit Brandverletzungen ins Krankenhaus. Neben den körperlichen Narben bleibe das psychische Trauma: Der Sprung ins Ungewisse, mit dem Wissen, dass sie nur knapp überlebt haben.

    Die Familie Zhilovi war erst am 3. Februar 2024 nach Deutschland gekommen – mit dem Wunsch nach einem besseren Leben. Katya und die Kinder waren Kancho gefolgt, nachdem er in Solingen Arbeit gefunden hatte. Laut den Eltern waren es „so liebenswerte und gute Menschen“, voller Lebensfreude, schildert Başay-Yıldız. Sie wollten ein drittes Kind – nach zwei Töchtern sollte es ein Junge werden. Deutschland war für sie ein „perfektes Land“. Ein Neubeginn, voller Möglichkeiten. Die Realität sei zu einem Albtraum geworden. Başay-Yıldız erinnert daran, dass solche Taten nicht im Umfeld von Gericht, Staatsanwaltschaft oder Verteidigung geschehen. „Unsere Häuser werden nicht in Brand gesteckt. Deutschland sei eines der sichersten Länder der Welt – „aber nicht für jeden.“

    Auch das Leben der Hinterbliebenen sei zerstört worden. Niemand wolle sich vorstellen, was es heißt, tagelang auf Nachricht von den eigenen Kindern und Enkelkindern zu warten – um dann vom grausamen Tod zu erfahren. Zeugen hätten berichtet, wie die Menschen im Dachgeschoss um ihr Leben schrien. Einer habe dabei geweint: „Er hört die Schreie immer noch.“ Was Katya und Kancho in diesen Minuten gefühlt haben müssen, während ihre Kinder starben und niemand zur Hilfe kam, sei unvorstellbar. Der Tod sei nicht schnell, sondern schmerzhaft gewesen. Die Feuerwehrstation war nur eine Minute entfernt – und doch konnte sie niemanden retten.

    Die Frage, warum der Einsatz so lange dauerte, sei berechtigt gewesen, betont Başay-Yıldız. Der Einsatzleiter der Feuerwehr sei vom Gericht in Schutz genommen worden, als diese Frage aufkam. Dabei habe die Feuerwehr kein einziges Leben retten können. Alle Überlebenden retteten sich selbst. Die Familie Zhilov starb, die Familie Kostadinchev sei gesprungen. Die Angehörigen hätten ein Recht darauf, dass auch unbequeme Fragen gestellt werden. „Sie haben alles verloren. Und sie haben ein Recht auf Antworten.“

    Am ersten Verhandlungstag am 21. Januar 2025 wandte sich der Vorsitzende Richter Kötter laut Başay-Yıldız an die Angehörigen – mit der Bitte, ruhig zu bleiben und den Ablauf nicht zu stören. Sie kritisiert das scharf: Die Angehörigen seien aus Bulgarien angereist, nachdem sie ihre Kinder und Enkelkinder auf brutalste Weise verloren hatten – und das Erste, was sie hören, sei eine ermahnende Maßregelung, „ohne einen einzigen Grund“. Dabei hätten sich die Familien bis heute vorbildlich verhalten.

    Die Mütter haben leise geweint, um den Ablauf der Verhandlung nicht zu stören. Die Väter schauten den Angeklagten stumm an, um etwas zu verstehen, das nicht zu begreifen ist. Niemand könne diesen Schmerz nachempfinden. Dennoch seien die Familien respektvoll geblieben.
    „Hätten Sie das in anderen Verfahren genauso gemacht, Herr Vorsitzender?“, fragt Başay-Yıldız.

    Sie erinnert an eine Staatsanwältin in einem früheren Verfahren, die sagte, ihr Ziel sei es, den Opfern und Angehörigen Gehör und Gerechtigkeit zu verschaffen. Hier aber sei jeder Antrag der Nebenklage zurückgewiesen worden. Laut ihrer Kollegin Frau Groß-Bölting, die sie im 20. Prozesstermin vertreten hatte, habe die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer geäußert, wenn die Opfer nicht selbst die Türen geöffnet hätten, wäre vielleicht Rettung möglich gewesen. Başay-Yıldız nennt das zynisch: „Na wunderbar. Selbst schuld also.“ Und fügt hinzu: „Menschenverachtender geht es nicht.“

    Das Wort „Gerechtigkeit“ prange auf den T-Shirts der Angehörigen – „Adalet“. Vor Gericht, sagt sie, bekomme man vielleicht Recht – aber keine Gerechtigkeit. Die gebe es in keinem Land der Welt.
    „Gerecht wäre es, wenn man den Familien ihre Kinder und Enkelkinder zurückgeben könnte.“ Das könne niemand. Aber was möglich sei, sei Aufklärung. Das sei das Mindeste – in einem Rechtsstaat.
    Deutschland sei ein Land, in dem man andere Länder kritisiere, wenn sie Urteile nicht respektieren. Ein Land mit unabhängigen Medien – aber das sei kein Selbstläufer. Der Rechtsstaat müsse immer wieder verteidigt werden: „gegen Populisten, gegen Extremisten“. Er sei für alle da – auch für die, die ihn ablehnen.

    Und ja, auch der Angeklagte habe Anspruch auf ein faires Verfahren. Doch das gelte ebenso für die Opfer. Es gehe hier nicht nur um strafrechtliche Verantwortung, sondern um Menschenleben und rechtsstaatliche Prinzipien. Was sie als Nebenklage in diesem Verfahren getan hat, sei eigentlich selbstverständlich gewesen: sorgfältig arbeiten, Akten lesen, den Sachverhalt aufklären – insbesondere, wenn es um Menschenleben geht. Doch was hier geschehen sei, lasse sich damit nicht vergleichen. Die polizeilichen Ermittlungen seien von der Staatsanwaltschaft öffentlich gelobt worden, während kritische Medienberichte als einseitig abgetan wurden. Dabei spreche der Verlauf der Ermittlungen eine andere Sprache.

    Başay-Yıldız hebt hervor, dass sie in anderen Verfahren die Arbeit der Ermittler durchaus anerkannt habe – sogar dann, wenn sie letztlich zu keinem Ergebnis geführt hätten. Doch in diesem Fall sei die Arbeit der Ermittlungsbehörden „weit davon entfernt“ gewesen, rechtsstaatlichen Maßstäben zu genügen. „Das, was hier passiert ist, darf sich nicht wiederholen“, betont sie. Es gehe um die Grundfesten eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

    Sie rekonstruiert nun die ersten Schritte nach der Festnahme des Angeklagten am 8. April 2024. An drei Tagen wurde das Wohnhaus durchsucht – einschließlich der Garage, des Kellers und einer leerstehenden Wohnung im zweiten Obergeschoss. In dieser Wohnung fanden sich leere Tabakboxen der Sorte, die auch bei den Brandanschlägen verwendet worden waren. Dennoch wurden keine DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gesichert – und die Boxen nicht sichergestellt. Politisch einschlägiges Material wurde zwar aufgefunden, aber auf den zur Akte gereichten Fotos fehlte es. Jemand hatte wohl entschieden, diese Beweise nicht zu dokumentieren.

    Am 10. April 2024, nur zwei Tage nach der Festnahme, hätten der Polizeipräsident Röhrl und der zuständige Staatsanwalt öffentlich erklärt, es gebe „kein rassistisches Motiv“. Zu diesem Zeitpunkt seien die Durchsuchungen noch nicht abgeschlossen gewesen. Dass man sich so früh festlegte, sei schwer nachvollziehbar. Auch erwähnte niemand, dass in dem Haus unter anderem Hitlers „Mein Kampf“ gefunden worden war. Eine Erklärung, diese Bücher seien dem Vater des Angeklagten zuzuordnen, sei ausgeblieben und die Information ganz weggelassen.

    Diese Fotos mit eindeutig rechtsextremen Inhalten wurden laut Başay-Yıldız erst auf Druck der Nebenklage – und fast ein Jahr später – zur Akte genommen. Dass das Urteil ursprünglich bereits für den 14. März 2025 angesetzt war, mache das besonders brisant. In der Garage befand sich zudem ein an die Wand geheftetes Plakat mit dem sog. „Lied eines Asylbewerbers“, das laut Başay-Yıldız den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Auch davon existieren Fotos – allerdings ohne Nahaufnahme, sodass der Text unleserlich bleibe.

    Ein polizeilicher Vermerk vom April 2024, der vom Innenministerium über eine andere Polizeibehörde mehrfach an die Staatsanwaltschaft Wuppertal übermittelt wurde, wurde ebenfalls zurückgehalten. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde er schließlich ans Gericht weitergeleitet. In diesem Vermerk war ursprünglich vermerkt worden, dass es sich um eine rassistische Tat handle, dass eine „tiefe Verbundenheit mit rechtem Gedankengut“ vorliege und dass das gefundene Material dem Angeklagten und seinem Vater zuzuordnen sei. Diese Passagen wurden handschriftlich durchgestrichen – von Ermittler*innen, die, wie Başay-Yıldız betont, selbst nicht vor Ort gewesen seien.

    Trotz Unterschrift durch zwei hochrangige Mitarbeitende wurde behauptet, der*die Beamt*in, die die Einstufung als rechts durchgeführt hatte, habe „keine Ahnung“ und ihre Einschätzung nicht glaubwürdig. Das Ministerium habe sogar angeboten, das LKA NRW – Abteilung Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung – zur Unterstützung hinzuzuziehen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal habe aber alles abgelehnt.

    Sechs Monate nach der Tat habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Als Motiv wurde ein Jahre zurückliegender Streit mit einer früheren Vermieterin angeführt – einer Frau, die nicht einmal in dem betroffenen Haus in der Grünewalder Straße lebte. Obwohl die Motivlage nach eigener Aussage „unklar“ sei und zahlreiche digitale Datenträger beim Angeklagten gefunden wurden, unterließ man deren Auswertung. Weder wurden die Handyclouds noch andere Speicherinhalte systematisch untersucht. Für Basay-Yildiz ein gravierendes Versäumnis: „Ich habe noch nie erlebt, dass bei einem solchen Tatgeschehen keine Datenträger ausgewertet werden.“

    Auch Nachbar*innen wurden nicht befragt. Eine Nachbarin meldete sich ein Jahr später von sich aus bei der Polizei – vorher hatte sich niemand für ihre Beobachtungen interessiert. Erst als die Nebenklage auf entsprechende Hinweise gedrängt habe, nahm das Gericht die Auswertung der Datenträger vor. Dabei fanden sich zahlreiche antisemitische, rassistische und rechtsextreme Inhalte. Dennoch stellte sich die Staatsanwaltschaft gegen eine weitere Inaugenscheinnahme – trotz der zunächst unklaren Motivlage.

    Ein besonders belastender Fund: 166 Bilder mit menschenverachtendem Inhalt, gespeichert auf einer Festplatte, die der Lebensgefährtin des Angeklagten gehöre. Diese habe aber erklärt, sich weder an die Bilder noch an deren Herkunft erinnern zu können. Der angebliche Bekannte, der sie aufgespielt haben soll, habe sich ebenfalls an nichts Konkretes erinnern können – weder an die Bilder noch an den genauen Kontakt. Dass die Festplatte an das DJ-Pult des Angeklagten angeschlossen war, blieb unbeachtet.

    Başay-Yıldız sagt: „Also die Hitler-Bücher gehören dem Vater. Die 166 Bilder sind auf einer Festplatte der Lebensgefährtin. Und der Angeklagte hatte mit nichts davon etwas zu tun“, fasst Basay-Yildiz ironisch zusammen. Besonders kritisch sei auch, dass die Behörden keine Meldung über den kleinen Waffenschein des Vaters machten, dem ja die NS-Devotionalien gehören sollten – trotz öffentlicher Debatte um die Entwaffnung von Rechtsextremen.

    Ein zentraler Punkt der Nebenklage: Ein früherer Brandanschlag in der Normannenstraße in Wuppertal am 5. Januar 2022, bei dem Menschen über die Drehleiter gerettet werden mussten. Erst durch Recherchen der Nebenklage sei bekannt geworden, dass die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten dort wohnte – ebenso wie ein marokkanischer Nachbar, mit dem es laut Zeugen mehrfach Streit gab.

    Auch hier sei die polizeiliche Aufarbeitung mangelhaft gewesen. Die Akte umfasse gerade einmal 20 Seiten, davon 12 mit Fotos. Keine der betroffenen Personen sei vernommen worden, es gäbe keine Ermittlungen zu etwaigen Krankenhausaufenthalten, keinen Brandsachverständigen, keine Spurensicherung. Das Verfahren sei nach einem Monat eingestellt worden – angeblich Kabelbrand.

    Ein nachträglich eingeholter Gutachter habe selbst 3 Jahre später binnen wenigen Minuten jedoch festgestellt, dass keinerlei Hinweise auf einen Kabelbrand vorlagen – sehr wohl aber auf eine vorsätzliche Brandstiftung. „Wie viel ist Ihnen ein Menschenleben wert?“, fragt Başay-Yıldız. Hätten die Behörden damals sorgfältig gearbeitet, so ihre Überzeugung, wäre der Angeklagte längst in Haft gewesen – und die Opfer von Solingen würden noch leben.

    Başay-Yıldız betont, dass man die strukturellen Probleme in der Bewertung rechter Gewalt nicht ignorieren dürfe. Die Täter von heute trügen keine Bomberjacken mehr, liefen nicht mit Springerstiefeln durch die Straßen. Es seien keine auffälligen Neonazis – sondern Männer, die sich gewählt ausdrücken, höflich grüßen und dennoch tief in rassistische oder antisemitische Ideologien verstrickt sind. Diese Normalisierung sei gefährlich.

    Das Gericht habe während der Beweisaufnahme vor allem gefragt, ob der Angeklagte je an einer extremistischen Demonstration teilgenommen oder durch radikale Aktivitäten aufgefallen sei. Doch Başay-Yıldız verweist auf andere bekannte Fälle: Der Attentäter von Hanau war nie durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen. Auch der Attentäter von Halle nicht, ebenso wenig der Täter des rassistischen Anschlags im Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Sie alle hatten kein Vorstrafenregister im Bereich politischer Kriminalität – und dennoch töteten sie aus rassistischen Motiven.

    Die rechtliche Bewertung solcher Taten berücksichtige längst, dass Täter mehrere Motive gleichzeitig haben könnten – etwa persönliche Frustration in Verbindung mit rassistischer Ideologie. In der Praxis zeige sich: Gerade Täter ohne äußere Radikalität seien oft besonders gefährlich, weil sie unterschätzt würden.

    Başay-Yıldız kritisiert, dass die Beurteilung der politischen Dimension der Tat in diesem Verfahren dem Staatsschutz Wuppertal überlassen wurde – jener Dienststelle, die Fotos mit rechtsextremem Material nicht zur Akte nahm, relevante Vermerke manipulierte und entlastende Narrative stützte. Sie zitiert exemplarisch KHK Böttcher vom Staatsschutz, der auf einen Chat des Angeklagten vom 30. Dezember 2021 angesprochen wurde, in dem dieser von „Kanaken“ schrieb. Böttcher habe dies relativiert: „Ich gehöre einer Generation an, wo wir den Begriff Kanake benutzt haben, und deswegen sind wir nicht gleich rechts.“

    Auch die Auswertung der gefundenen 166 rechtsextremen Bilder auf der Festplatte wurde verharmlost. Böttcher erklärte, solche Inhalte hätte „jeder Siebtklässler“ auf dem Handy – daraus könne man keine Gesinnung ableiten. Dabei habe der Angeklagte auch einschlägige Seiten besucht, etwa das rechtsextreme Medium Compact TV, wo er unter anderem ein Musikvideo mit dem Titel „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ ansah. Dennoch wurde auch dieses Verhalten von Böttcher nicht als Beleg für eine politische Haltung gewertet.

    Ein Wehrmachtslied von 1940, das der Angeklagte auf YouTube aufgerufen hatte, habe Böttcher als „zeitgemäßen Schlager“ bewertet. Auch das Lied „Erika“, komponiert von einem NSDAP-Mitglied, sei laut seiner Einschätzung ein „normales Volkslied“. Weitere NS-Marschlieder, die der Angeklagte anhörte, zeigten laut Böttcher lediglich „geschichtliches Interesse“. Sogar ein wiederholtes Anhören des erwähnten Liedes mit rassistischem Inhalt – „Deutschland den Deutschen“ – reiche nicht aus, um ideologische Nähe zum Rechtsextremismus festzustellen.

    Die Google-Suchen des Angeklagten, darunter „Adolf Hitler Briefmarke“ oder „Baranowitschi“ – ein Ort, an dem 9.000 Jüdinnen und Juden ermordet wurden – seien ebenfalls nicht weiter berücksichtigt worden. Böttcher habe wiederholt erklärt, es handle sich um „sporadisches Interesse“, das nicht auf eine gefestigte rechte Gesinnung schließen lasse.

    Başay-Yıldız widerspricht deutlich: In anderen Verfahren – etwa gegen Islamisten – werde solche Häufung einschlägiger Inhalte völlig anders bewertet. Niemand käme dort auf die Idee, einen IS-nahen Telegramkanal als harmloses Interesse an Nahost-Politik zu deuten. „Warum ruft jemand solche Inhalte immer und immer wieder auf?“, fragt sie. Und sie stellt die Frage, welche Art von Expertise im Staatsschutz Wuppertal vorhanden sei, wenn solche Relativierungen die Norm darstellten. „Was für Leute arbeiten hier beim Staatsschutz?“ Die Bewertung rechter Inhalte durch diese Ermittlungsstelle sei weder objektiv noch sachkundig erfolgt – ein unabhängiger Blick, etwa durch das LKA NRW, sei verweigert worden.

    Sie würdigt, dass das Gericht immerhin einige Auswertungen veranlasst habe – rechtlich sei es sogar dazu verpflichtet. Aber dass es keine sachverständige Stellungnahme zu den digitalen Funden einholte, sei aus Sicht der Nebenklage ein schweres Versäumnis. In Staatsschutzverfahren zu islamistischen Taten sei es üblich, Gutachter wie Dr. Steinberg hinzuzuziehen, die politische Ideologien und Radikalisierungsprozesse einordnen könnten.

    Die Bundesgerichtshof-Rechtsprechung sei in dieser Frage eindeutig: Wenn verschiedene Motive denkbar sind, müsse das Tatgericht sie alle in die Würdigung einbeziehen. „Kommen bei der Prüfung der niedrigen Beweggründe verschiedene möglicherweise zusammenwirkende Motive des Täters in Betracht (Motivbündel), hat das Tatgericht sämtliche Elemente in seine Würdigung einzubeziehen“, zitiert sie sinngemäß.

    Für Basay-Yildiz ist das rassistische Motiv offensichtlich – gerade in Kombination mit den anderen Faktoren:

    • Alle Getöteten und Verletzten hatten einen Migrationshintergrund.
    • Es gab einen früheren Brandanschlag auf das Haus eines marokkanischen Nachbarn.
    • Auch mit italienischen Nachbarn gab es Streitigkeiten.
    • Die digitale Auswertung ergab massives Interesse an rassistischer und antisemitischer Propaganda.

    „Wer immer und immer wieder auf rechtsextremen Portalen ‚Deutschland den Deutschen – Ausländer raus‘ hört, tut das nicht aus Zufall.“

    Zudem kritisiert sie die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Frau Breuer und der früheren Lebensgefährtin des Angeklagten. Beide bestritten, dass der Angeklagte eine politische Haltung gehabt habe. Doch aus Sicht der Nebenklage sei klar: Er habe ein Doppelleben geführt. „Beide Frauen hätten dem Angeklagten niemals zugetraut, Menschen zu töten.“ Und dennoch stehe er heute wegen vierfachen Mordes vor Gericht.

    Breuer schreibe ihm aus der Untersuchungshaft Briefe, in denen es kein Wort des Mitgefühls für die Opfer gebe – dafür aber Zusicherungen ewiger Loyalität. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Tatgeschehen fehle vollständig. „Auf diese Aussagen kann man nun wirklich gar nichts geben“, so Başay-Yıldız. Der Angeklagte sei laut Gutachten Prof. Faustmanns „kaltherzig und gefährlich“. Ihre Schlussfolgerung: „Er gehört für immer weggesperrt.“ Er habe sogar danach gegoogelt, wie man eine Bombe baue. Was wäre als Nächstes gekommen?

    Zum Schluss betont Başay-Yıldız, dass sie keine weiteren Anträge stelle – aber das Gericht dennoch dringend auffordere, sich zu fragen, ob es nicht zumindest eine Stellungnahme des LKA-Staatsschutzes zur politischen Einordnung der Tat brauche. Sollte das Gericht ein rassistisches Motiv verneinen, müsse es dafür tragfähige Gründe liefern. Ansonsten schließt sich die Nebenklage der Forderung der Staatsanwaltschaft an: lebenslange Freiheitsstrafe und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

    Plädoyer des Pflichtverteidigers Marc Françoise

    Die Verteidigung beginnt ihre Plädoyers damit, dass der erste Verteidiger sagt, man habe sich das Plädoyer aufgeteilt, woraufhin er auf die einzelnen Taten eingeht, beginnt mit dem Branden der Grünewalder Straße 2024. Generell wird gesagt, dass man sich der Staatsanwaltschaft tatbestandsmäßig anschließen würde. Die Mordmerkmale, die dort genannt wurden, seien gegeben und es gäbe keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit. So wird von einer Gemeingefährlichkeit und dem Tötungsvorsatz gesprochen. Noch einmal ausdrücklich gesagt, dass der Tötungsvorsatz auch gegeben war. Der Brandsachverständige wird zitiert, dass durch die Brandlegung im Flur der Fluchtweg verschlossen war.

    Auch in der Verteidigung denke man, dass von Daniel S. Tote billigend in Kauf genommen wurden. Hier ist also der Eventualvorsatz gegeben. Hier möchte der erste Verteidiger in Ergänzung zum Staatsanwalt noch einmal klar machen, dass dieser Eventualvorsatz auch wegen der vorherigen am ebenfalls in dem Haus in der Grünewalder Straße geschehenen versuchten Brandstiftung gegeben ist. Auch Françoise kommt dazu, dass der Beschuldigte vollumfänglich schuldfähig ist und nach der Betrachtung aller wesentlichen Taten und Stände sich der Staatsanwaltschaft anzuschließen wäre.

    Er sagt: „So kann man das so und so betrachten, was mögliche Minderungsgründe beträfe“. Der zweite Brand, den er betrachtet, ist der Brand in der Grünewalder Straße von 2022. Auch hier zitiert er den Brandsachverständigen. Auch hier räumt er den Tötungsvorsatz ein. Und auch hier bestätigt er die vollumfängliche Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Brandlegung in der Josefstraße geht er ähnlich an. Auch hier zitiert er den Brandsachverständigen und weist auf die Gefährdung, auch für ein sich Ausbreiten des Feuers auf die Umgebung an, wie auf der Grünewalder Straße. Generell sagt er, die Bedingungen wären ähnlich gegeben wie auf der Grünewalder Straße. Da zwei bis drei Liter Vergaserkraftstoff genutzt wurden.

    Zuletzt geht er auf den Machetenangriff auf René S. ein und plädiert hier dafür, es als versuchten Totschlag zu verurteilen und nicht als versuchten Mord. Woraufhin er auf den Ablauf der Tat eingeht. Die Schläge der Machete hätten lebensbedrohliche Verletzungen hinzugefügt. Es sei aber spätestens mit dem zweiten Schlag nicht mehr damit zu rechnen gewesen, dass das Opfer arglos gewesen sei. Das bloße Ablassen vom Opfer, wie es geschehen ist, reiche nicht als Wertung eines Rücktritts von der Tat aus. Allerdings gibt er zu bedenken, dass das Motiv der Heimtücke hier vielleicht nicht gegeben sei, da eben zum Zeitpunkt der Bedrohung das Opfer nicht mehr arglos gewesen ist, wie oben schon zitiert. Nach dem Einsatz des Pfeffersprays sei es zu einer Zäsur gekommen, bevor die Machetenschläge einsetzten. Der Täter habe das Spray falschherum gehalten und sich somit selbst getroffen. Deshalb habe er einen Moment gebraucht, um die Machete aus seinem Rucksack zu holen und dadurch sei es zu einer Zeitverzögerung gekommen ist. Und spätestens in diesem Moment habe keine situative Unbedarftheit des Opfers mehr geherrscht. Dass René S. den Angriff als anlasslos und „aus dem Nichts“ beschrieben hat, stünde dem entgegen. Er sagt zum Schluss, die Strafe dafür steht im Gesetzbogen: „da brauchen wir nicht darum herumreden.“ Die besondere Schwere der Schuld sieht er auch gegeben und das Maß, um diese zu bewerten, sei schon deutlich überschritten. „Jetzt kann man groß und breit darüber diskutieren, wie der Angeklagte zu den Taten steht“, aber „die Schwere ist aber erwiesen und belastend“.

    Dann geht er auf das Gutachten von Dr. Faustmann an und sagt, nachdem er Ausführungen aus diesem zitiert hat, das höre sich zunächst einmal philosophisch an. Aber der Angeklagte habe die Straftaten begangen, um andere zu erniedrigen und dadurch seinen eigenen Selbstwert zu erhöhen. Anhaltspunkte für eine Spezialisierung auf einen bestimmten Typ destruktiven Verhaltens, nämlich den der Brandstiftung, seien gegeben. Deswegen stufe auch er den Täter als gemeingefährlich ein: „davon müssen wir hier auch ausgehen und diese Feststellung akzeptieren“. Ein weiteres Motiv für die Tat verneine der Täter.

    Hier sagt der Verteidiger, „es gibt eben viele Möglichkeiten der Radikalisierung“. Und dann führt er aus, dass es eben diese Rechtsradikalen gäbe, die mit Springerstiefeln durch die Straße liefen. Und dann gäbe es noch die innere Radikalisierung, die Başay-Yıldız erwähnt hatte. Er sagt, „das wäre das Einzige, was bei Daniel S. in Betracht kommt“. Aber eine Radikalisierung würde, so sagt er, mit einem über die Zeit sich steigernden Interesse und einer sich steigernden Auseinandersetzung mit „rechtsradikalem Material“ einhergehen. Es würde einer langsamen Steigerung folgend und irgendwann in eine so intensive Beschäftigung münden „dass man es übernimmt“. Dabei verweist er auf die Aussagen des psychiatrischen Gutachters Prof. Faustmann.

    Aus Alltags- und Lebensbeziehungen gäbe es keine Anhaltspunkte für eine „stille Radikalisierung“. Dabei bezieht er sich auf die Aussagen der Lebensgefährtin des Täters. Dann geht er auf die Doppelleben-These der Nebenklageanwältin ein und sagt, wenn dem so gewesen wäre, dann hätte er nicht, wie Başay-Yıldız gesagt hätte, die Festplatte seiner Freundin für seine rechten Materialien genutzt, wenn er dieses Doppelleben hätte aufrechterhalten wollen. (*Anmerkung: Hier stellt sich natürlich die Frage, inwiefern Waffen, etliche Benzinkanister und Materialien für Brandsätze im gemeinsamen Keller nicht ohnehin eine Art von Doppelleben darstellen, die bei diesen Ausführungen gänzlich außer Acht gelassen werden.)

    Dann geht er auf Daten im Handy bzw. auf der Festplatte ein und sagt, das sei alles ausgewertet worden. Er sagt „Es gab hier schlicht und ergreifend nichts zu finden“.  Herr Professor Faustmann habe bestätigt, dass es eben nichts gewesen sei, was ihn davon überzeugt hätte, dass Daniel S. sich hier radikalisiert hätte. Es hätte also keine innere Radikalisierung stattgefunden: „das ist so.“ „Handlungsleitend ist schlicht und ergreifend die eigene Selbststabilisierung.“ Und Daniel S. habe keinen Wert darauf gelegt, woher die Opfer kamen.

    Zum Verfahren:

    Jetzt geht er nochmal auf den Brandanschlag in Solingen 1993 ein und sagt, dass auch die Nebenklageanwälte sich darauf bezogen haben. Und dass zu Beginn des Prozesses der Nebenklagevertreter Zingal gesagt hätte, dass der Brandanschlag einer der Beweggründe gewesen wäre, die ihn damals dazu geführt hätten, Jura zu studieren. Er spricht über Solingen und sagt, „das hat damals was mit unserer Stadt gemacht“ und „die Bürger unserer Stadt sind sehr sensibilisiert“ und deshalb hätte es ein berechtigtes, deutlich erhöhtes Interesse der Aufklärung gegeben und das habe dann auch dazu geführt, dass das „Engagement über ein normales hinausgeht“. Er spricht dann von einem „Umgang mit solchen Katastrophen“ und sagt „wir tragen besondere Verantwortung“. Er spricht mehrmals aus, dass es mehr als in anderen Verfahren eine hohe Aufmerksamkeit und eine hohe Verantwortung gäbe. Alle hätten ein Recht darauf, dass das Verfahren fair und konstruktiv geführt würde. Und dass der Verlauf des Verfahrens bis hin zum Urteil transparent nachvollzogen werden könne. Es gäbe ein Recht auf lückenlose Aufklärung.

    Es sei aber kein „normales Verfahren gewesen“ und durch Başay-Yıldızs „Engagement“ seien die Ermittler gezwungen worden, erheblichen Aufwand zu betreiben. Er spricht über Başay-Yıldızs Engagement und sagt, das meine er ausdrücklich nicht despektierlich. Spätestens nach diesem „Tritt in den Hintern“, sei es bei der Polizei um „Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung“ gegangen – egal, um was es sich handle. Der Verdacht, der auch begründet gewesen wäre, hätte sich nicht bestätigt. Spätestens nach diesem „Tritt“ sei klar gewesen, dass es nichts zu vertuschen gegeben habe.

    „Letztendlich haben Datenauswertungen und Zeugenaussagen ergeben, dass es da nichts gibt.“ Er merkt an, dass es ihn „persönlich“ störte, „wenn wir hier eine Zeugin haben, die erst mit der Presse spricht“. Und dann sagt, „Ja ich habe mit der Presse gesprochen, aber das habe ich gar nicht gesagt.“ (*Anmerkung: Hier ist festzustellen, dass Françoise bewusst oder unbewusst unterschiedliche Aussagen der Zeugin in Eins wirft. Die Nachbarin hatte nicht etwa in Bezug auf den Presseartikel zu Protokoll gegeben, falsch zitiert worden zu sein, sondern bei ihrer polizeilichen Aussage, bei der ein Staatsschutzbeamter den Satz frei hinzugefügt habe, sie denke, der Täter sei krank. Siehe den Bericht zur Sitzung des 25.7.25: https://adaletsolingen.org/2025/07/26/25-juli-2025-sitzung-19/)

    Des weiterenkritisiert er Başay-Yıldız im Umgang mit den Ergebnissen der Ermittlungen, beispielsweise den Antrag, dass die Polizei Wuppertal die Ermittlungen zum Fall an eine unabhängige Dienststelle abgeben solle. Er bezieht sich kritisch auf eine antifaschistische Demonstration in der Wuppertaler-Normannenstraße am vergangenen Samstag – worauf genau, wird allerdings aus seinen Ausführungen nicht deutlich. Weiter sagt er „Da werden 14.000 Aktivitäten über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgewertet.“ und führt aus, das müsse man sich gerade mal bei der AfD vor Augen halten. (*Anmerkung: Hier meint er, dass man eine Google-Suche nach der AfD bei den Auswertungen von Daniel S. Online-Aktivitäten entdeckt hat.) „jeder Vierte Vollidiot hat die AfD gewählt“, das spräche dafür, dass es viele gäbe, die sich für sie interessieren: „Wenn man dann davon ausgeht, dass jeder, der bei der AfD mal anklickt, ein Rechtsradikaler ist, dann haben wir hier bald 40 Millionen Rechtsradikale.“ Er sagt auch, jeder der, „sich den ganzen Mist bei denen auf der Webseite mal angucken möchte“, kann ja nicht ein Nazi sein. Er geht auf die Ermittlungsbehörden ein und die Betrachtung, wie sie durch die Nebenklage geführt wurde, und spricht wortwörtlich von einer Fantasie, was Täterschaft und Motiv betrifft, der Tür und Tor geöffnet worden sei. „Ich könnte jetzt überspitzt sagen, da mache ich mir die Welt, wie sie mir gefällt.“ In Richtung der Kammer lobt er die „Gelassenheit der Kammer“ und drückt aus, dass zu Beginn des Prozesses durchaus offen herangegangen wäre. Richter Kötter habe wortwörtlich gesagt hätte, „Wir schauen mal, wir wollen hier alle Beweise auf dem Tisch haben und nehmen uns die Zeit, das auch zu tun“, was eben geschehen sei, inklusive der Vernehmung weiterer Zeug*innen für die man seitens der Kammer offen gewesen sei.

    Und zu Recht sei eine Vielzahl von Anhaltspunkten für eine rechte Motivation genannt, aber nichts von dem sei unmittelbar, sondern nur mittelbar auf den Angeklagten zurückzuführen. Er spricht noch einmal vom Gutachten des Professor Dr. Faustmann und seiner „eindrucksvollen Darlegung“. Er sagt, dass es „nicht den geringsten begründeten Zweifel“ gäbe. „Was bei dem Ganzen völlig aus dem Blick geraten ist“ sei das Geständnis von Daniel S., das dieser im „vollen Bewusstsein darüber, lebenslang zu bekommen“ abgelegt habe, weil er Klarheit schaffen wollte, weil er Verantwortung übernehmen wolle.

    „Was wäre denn gewesen, wenn er das nicht getan hätte“, das sei für die Angehörigen doch furchtbar gewesen. Dann wären ständig „Bekloppte gekommen“ und hätten „hier und da noch was gefunden“. Er endet: „Wenn er tatsächlich fremdenfeindlich gehandelt hätte, warum hätte er das nicht auch zu geben sollen.“ und übergibt an den Wahlverteidiger von Daniel S.

    Plädoyer des Wahlverteidigers Jochen Ohliger

    „Rechts sein oder nicht sein“ mit diesem Zitat beginnt der gebürtige Solinger Jochen Ohliger sein Plädoyer. Im Plädoyer der Nebenklagevertreter*innen habe man viel Richtiges gehört, was bereits den Medien zugespielt worden sei. Er spricht von einer gezielten „Kampagne“ und es sei zu einseitig „die Nummer gewählt worden: Das ist ein rechtes Ferkel und das hat der nur gemacht, weil er fremdenfeindlich ist.“ Und weiter: „Wir richten über alle möglichen Bösen aber am Ende nicht über den Mandanten.“ Ohliger sagt weiter, dass die Kritik an Ermittlungen für den Verteidiger für gewöhnlich angenehm sei, dieses Mal sei es aber „erstklassig unangenehm“ gewesen.

    Er spricht auch davon, dass er jetzt eine „Medienschelte“ austeilen würde. Und geht dann mit großen und vielen Worten darauf ein, dass er geschaut hätte, heute Morgen noch einmal, was auf der Banderole vor dem Gerichtssaal stehen würde, wessen Namen da eigentlich erwähnt wären. Ob da auf einmal die Staatsanwaltschaft, der Staatsschutz, die Polizei oder sonst wer angegeben wären. Und sagt dann: Nein, da steht der Mandant, da steht also der Name seines Mandanten und sonst niemand, sonst säße hier niemand auf der Anklagebank.

    Dann kommt er „zu dem Punkt der Ermittlungsschelte“. Es sei „erstklassig unangenehm“ gewesen, dass nicht gut bzw. nicht von Anfang an gut ermittelt worden sei. Zwar lobte er überschwänglich die Arbeit der Polizei, die Daniel S. anhand von Videoaufzeichnungen mit schlechter Qualität identifizieren konnte, doch er führte ironisch aus, dass in dem weiteren Vorgehen „auf dem Weg zum Kriminalistik-Preis Deutschland in Gold“ doch einiges verloren gegangen wäre.

    Das, was Staatsanwalt Bona in seinem Plädoyer „Arbeitsfehler“ genannt hätte, bezeichne er als „Schlamperei“. Und Başay-Yıldız habe hier eine Intrige gesponnen. Über seinen Mandanten sagt er, dass sich im Gerichtsverfahren zunächst herauskristallisiert habe, „aber eigentlich ist das doch ein ganz netter Bursche“. Eine Hetzkampagne sei losgegangen und in der Gruppe der Beschuldigten, „hätte doch eigentlich nur der Herr Reul gefehlt“. Die Arbeit der Polizei oder der polizeilichen Ermittlungen bezeichnet er zunächst auch als „Schlamperei“. Und bevor man sich jetzt nun selbst auf die Schulter klopfe, kann man schon sagen, dass Başay-Yıldız in dem Moment richtig gehandelt hätte als sie diese Schlamperei moniert hatte. „Bis hierhin, Hände schütteln, bravo.“ „Ein großes Bravo an die Polizei“: Aber „so richtig gebracht haben diese Nachermittlungen nichts. Und selbst wenn das damals gemacht worden wäre, wäre das Ergebnis trotzdem kein anderes.“

    Er stellt noch mal die Frage: „rechts, ja oder nein?“ und sagt, bezogen auf Materialien mit „rechten Komponenten“, in dem Fall die rechtsextremen Holocaust-Memes, die auf einer Festplatte gefunden worden waren,: „Ich bin Anwalt auf dem Dorf und diese Bilder tauchen, so mies sie auch sind, tatsächlich auf jedem Schulhof auf.“ Er sagt, dass diese Memes und rechten Bilder, wie sie gefunden worden seien, auch bei Siebtklässlern auftauchten. Er zieht dann den Vergleich zu Kinderpornografie, denn auch bei Schulkindern fände man schon kinderpornografisches Material. Und auch diesen würde nicht unterstellt, dass diese Kinderpornografen seien. Er spricht von einem „Motto“ im Sinne von „Gebranntes Kind scheut das Feuer“. (*Anmerkung: An dieser Stelle können wir nicht anders, als Ohligers Statement als rhetorische Totalausfall zu bezeichnen. Insbesondere in Wortauswahl und -symbolik mit Blick darauf, dass es sich bei dem Fall um einen Brandanschlag (!) handelt, bei dem zwei Kinder und ihre Eltern ermordet wurden, vor deren Angehörigen und Überlebenden er spricht, ist Ohligers Plädoyer nichts als eine pietätlose Zumutung.)

    Er spricht über einer „nebenherlaufende PR-Aktion, mit der Maßgabe, wir sensibilisieren jetzt mal alle dafür, dass es im Solingen nach 1993 immer noch rechte Ferkel gibt“. Und spricht davon, dass, „wenn nicht jetzt, wann dann, ein Urteil gesprochen wäre, in dem Fall der Frau mit den fünf toten Kindern, im vollen Strafmaß.“ Er bezieht dieses „wenn nicht jetzt, wann dann“ darauf, dass es in diesem Prozess gefallen sei. Und sagt, dass man es hier auch anwenden könnte. Und sagt dann: „Okay, hier waren es nur zwei tote Kinder – um es mal pervers zu sagen“.

    Des Weiteren kommt es nun zu einer Täter-Opfer-Umkehr: Er sagt, Daniel S. könne man jetzt „weil er etwas so Schlimmes getan hat“ als „potenzielles Opfer“ einer Hetze nehmen. Hier könne jetzt „alles Eklige auf ihm abgeladen werden“. Und weiter „dann hat er verdammt nochmal das Recht dazu, dass sie feststellen, dass er nicht rechts ist.“ Hier spricht er von einem „Nazi Bohei“.

    Danach geht er auf das Wort Kanacke ein. (*Anmerkung: Daniel S. hatte in einer Chat-Nachricht an Silvester 2023/2024 seiner Lebensgefährtin Jessica B. geschrieben, er hoffe, dass sich die „K*******“ mit Pollenböllern wegsprengen) Er sagt dazu, „Wenn man das Wort Kanacke googelt, ist das gar nicht so falsch“ Wenn man das mal googelt, finde man heraus, dass es in den 70er, 80er Jahren komplett gebräuchlich war und er es damals auch verwendet habe. Heute sei man erst dafür sensibilisiert. Das sei zu einer Zeit gewesen „Da durfte man auch noch Sarotti-Mohr sagen“. Er geht nochmal auf die Meme-Bilder ein und sagt, dass die Anzahl dieser im „Promille-Bereich“ gewesen sei.

    Ohliger behauptet, dass andere Bilder nicht ausgewertet wurden, weil es nicht zu den Überlegungen passte. Auch über andere Indizien, die etwas anderes hätten nahelegen können, sei von Başay-Yıldız „drüber gehuddelt“ worden. Da es nicht in das Narrativ passe, seinen Mandanten hier als „rechtes Schwein“ zu bezeichnen. Im Folgenden geht er auf die Musiknutzung oder das Musiknutzungsverhalten des Angeklagten ein. Und sagt, dass die Benutzung der nachgewiesenen Musik völlig unproblematisch sei. Er spricht hier von Mumpitz. Er sagt, dass der „Schlager Erika“ völlig unbedenklich wäre. Und auch die andere Musik keine Bedenken hervorrufe. Die Bilder seien „widerlich keine Frage“ aber „die dem [Täter] zuordnen geht einfach nicht“. Häufiger setzt er an, weitere Ausführungen zu machen. Beziehungsweise sagt, dass der erste Verteidiger sich nicht an die Absprachen gehalten und das meiste schon gesagt habe. Gleichzeitig geht er dann aber wieder doch auf bestimmte Dinge ein, die er allerdings nur anreißt.

    Er sagt im Folgenden, er könne sich jetzt auslassen zur Kleidung und zu Alpha Industries. Es gäbe ein Fotos, auf dem Daniel S. mit einem Pullover der Marke Alpha Industries zu sehen sei. Das Foto liege nicht in Farbe vor, wenn es Farbe vorläge, könne man aus Ohligers Sicht erkennen, dass man die Regenbogen-Farben im Pullover erkenne. Dazu sagt er: „Gerade die Queeren sind ja bekannt für Rechtsradikales“. Und macht sich dann noch darüber lustig, dass gerade die „Regenbogen-Gemeinde“, so wie er sagt, „ja überhaupt nichts Rechtes“ habe. Ironisierend sagt er in Bezug auf seine Unterstellung, Başay-Yıldız drehe sich Indizien so wie sie in ihre Argumentation passte: „die rechte Gemeinde habe ja eine Regenbogenflagge“. Nun geht er auf die Aussage des marokkanischen Nachbarn, des Angeklagten, beziehungsweise dessen Partnerin ein. „Ruma oder wie der hieß. Der hin und wieder mit einem Messer auf dem Flur steht.“ [*Anmerkung: Der Zeuge O. hat einen arabischen Nachnamen. Die Behauptung, er habe mit dem Messer vor dessen Tür gestanden stammt von Daniel S. Der Zeuge hat dies bei seiner Prozessaussage bestritten.] Dieser habe zu Protokoll gegeben, Daniel S. habe ihn mit „Leck mich am Arsch“ beschimpft. Ohliger sagt zu diesem „Leck mich am Arsch“, „das ist ja wohl mal ein rassistischer Ausdruck“, was er ironisch meint. Und sagt dann, „Hier hätte man ja wohl mal gut, du Kanacke, sagen können“ und meint damit seinen Mandanten Daniel S.

    Dann spricht er über die sogenannte Reichspogromnacht vom 9. November. [*Anmerkung: Daniel S. hat den ersten Brandanschlag in der Grünewalderstraße am 9. November 2022 verübt, was Başay-Yıldız als Indiz für eine mögliche rechte Gesinnung gesehen hatte, da es in der rechten Szene nicht unüblich ist, sich auf nationalsozialistische Jahrestage zu beziehen] Ohliger sagt, dass dieses als Motiv „völlig an den Haaren herbeigezogen“ wäre. Ironisierend in Bezug auf Daniel S. und den Vorwurf rechter Gesinnung: „wir haben da einen, dem kann man das zur Last legen.“ Das sei ein Klassiker einer Situation, in der man jemanden hätte „der sich nicht mehr wehren kann“, um dem dann „richtig einen reinzuwürgen.“ Er sagt des Weiteren, wenn dem denn so gewesen wäre, dass der 9.11. gezielt als Tatzeitpunkt ausgewählt worden wäre „Aufgrund dieser rassistischen Implikationen, dieser nationalsozialistisch-ideologischen Implikationen“, „dann hätte der Täter ja auch warten können bis zum 28.05.“ um das Haus anzuzünden. Und sagt das mit den Worten „am 28.05., da hätte man ja wunderbar das Haus anzünden können.“ Womit er sich auf den Brandanschlag 1993 bezieht.

    Dann geht er darauf ein, dass der Vater des Angeklagten zu einem Zeitpunkt, als „das hier alles noch nicht zur Debatte stand, die Beamten in die Wohnung lässt und darauf verweist, offen und öffentlich, dass es sich hier um seine Wohnung handelt“. Ohliger geht dann darauf ein, dass in dieser Wohnung besagte Bücher gefunden worden wären. Und sagt dann, „der reine Besitz von diesen Schmähschriften ist straflos“. Die Argumentation, man sei hier auf dem, „rechten Auge blind“, ließe sich nicht halten. Es fehlten die „aktuellen Bezüge zu Rassismus und Antisemitismus“ und „alles andere sei hier auszuschließen“, beziehungsweise „gar nicht erst aufgetaucht“. „Wenn ich hingehe und nur das dann zitiere, was mir passt – das geht nicht“.

    Deshalb er sagt, dass sein Mandant keinerlei rechte Gesinnung habe. Es sei im Gegenteil, „unsauber“. Ohliger selber habe sich nicht weiter mit diesen Dingen auseinandergesetzt, betont aber sehr deutlich und sehr laut, das hat aber der Staatsschutz. (*Anmerkung: Zwischendurch ironisiert er immer stärker und redet sich nahezu in Rage. Während er anfangs noch zwischendurch auf sein Blatt geguckt hat, redet er jetzt völlig frei. Was auch daran deutlich wird, dass er immer mehr auch seine Stimme dazu einsetzt, bestimmte Sachverhalte zu radikalisieren. Auch sagt er wiederholt so etwas wie Hallo und zieht das O dabei sehr lang.)

    Über seinen Mandanten sagt er in diesem ironisierenden Ton, „der hat böse Sachen gemacht“. Dann erzählt er mit Bezug auf die Aussage der Nachbarin, dass Daniel S. NS-Musik beim Arbeiten im Garten gehört habe und diesen ihr gegenüber glorifiziert: Er selbst, also Ohliger, habe neulich auf einem Schützenfest in seiner Nachbarschaft gehört, wie Marschmusik abgespielt worden sei und sagt ironisierend, „da habe ich doch gleich den Staatsschutz eingeschaltet“. Dann spricht er noch einmal darüber, dass er das Lied Erika gehört habe, was er vorher nicht gekannt habe „oder ,Das Lied mit der roten Fahne‘ auch so ein Klassiker aus dem Dritten Reich.“ (*Anmerkung: Mit Letzterem meint er vermutlich das „Horst-Wessel-Lied“ / „Kampflied der Nationalsozialisten“, was ebenfalls im Zuge der Nachermittlungen gefunden worden war. Aus dem Liedtext: „Und höher und höher und höher, Wir steigen trotz Haß und Verbot. Und jeder SA Mann ruft mutig : Heil Hitler ! Wir stürzen den jüdischen Thron !“) Laut Ohliger sei „Erika“ völlig unbedenklich. Und sagt dazu wortwörtlich, „das kann doch einen Seemann nicht erschüttern“.

    Er geht nochmal auf die These ein bzw. die Dualität zwischen offenem Rechtsextremismus und stiller Radikalisierung im Rechtsextremismus, zitiert den psychiatrischen Gutachter Professor Faustmann. Und geht auch nochmals darauf ein, dass Başay-Yıldız gesagt habe, dass es hier an einem Sachverständigen gefehlt habe. Und dass in Prozessen gegen IS oder vermeintliche IS-Täter*nnen immer ein Sachverständiger zitiert würde. Hier sagt er, dass der Staatsschutzbeamter Thomas Böttcher zusammen mit Innenminister Herbert Reul deutlich gemacht habe, dass hier alles getan worden wäre. Und mit Bezug auf den Staatsschutz sagt er, „dass hier einfach keine Äußerung gemacht werden konnte zu diesem Menschen hinter mir“ und verweist dabei auf den Angeklagten Daniel S. Er geht nochmals ein auf den Brand in der Normannenstraße und Başay-Yıldız Einlassung dazu, dass wenn damals ermittelt worden wäre, oder zumindest in Ansätzen vernünftig ermittelt worden wäre, einiges hätte verhindert werden können. Hier sagt er wortwörtlich „Das ist ne Nummer von Nazi hätte hätte Fahrradkette“ und sagt dann, „auch wenn das in diesem Kontext vielleicht ein bisschen frech ist“. Er fragt, was denn danach passiert sei, wenn man denn ermittelt hätte. „Man hätte bei Null gestartet […] ohne Tatverdacht, der hätte dringend sein können“ Er sagt, dass im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit damals, wenn denn ermittelt worden wäre, relativ hoch wäre, dass Daniel S. nicht verhaftet worden wäre und sagt ironisierend „Wenn in der Normannenstraße richtig ermittelt worden wäre, dann hätte… hätte hätte Fahrradkette.“

    Jetzt gibt er an, auf ein sogenanntes „Highlight“ einzugehen, nämlich auf „Die vielen Ausländer in der Josefstraße“ und „Da sollen irgendwo im Hinterhof Chinesen gewohnt haben“. (*Anmerkung: Zum Kontext: Bereits Staatsanwalt Bona hatte sich argumentativ darauf gestützt, dass Daniel S. nicht rassistisch sein könne, weil in dem Haus in der Josefstraße, auf das Daniel S. im Februar 2024 ebenfalls einen Brandanschlag begangen hatte, nur Menschen mit deutschen Namen leben) Ohliger lässt sich darüber aus, dass erst durch mehrfache Nachforschung überhaupt hätte herausgefunden werden können, dass vermeintlich in einem Nachbarhaus oder Hinterhaus Menschen asiatischer Herkunft hätten gewohnt haben können. Daraufhin macht er ein „Geständnis aus eigener Warte“, er sagt, dass auch er das Sylt-Video mit „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ bei „den bösen Rechten von Focus“ geschaut, also geklickt habe und ob er denn jetzt ein Rechter sei. „Wir verwursten hier nur das, was uns Freude macht“. In Bezug auf die Aussage eines Bewohners der Grünewalderstraße, Daniel S. sei immer freundlich und hilfsbereit ihm und seinem behinderten Vater gegenüber gewesen, sagt Ohliger ironisierend gegenüber Başay-Yıldız: „Aber ich möchte, dass die Gleichung aufgeht: Da sind vier Ausländer tot und deswegen ist der Täter ein Rechtsradikaler.“ Und weiter – bezogen auf Başay-Yıldızs Einlassung, dass die Täter in Hanau, Halle und München ebenfalls vorher nicht durch rechtsextreme Gesinnung aufgefallen waren – „Mag ja so sein, dass in Hanau und was weiß ich wo […]“ und pflichtet dann Staatsanwalt Bona bei, dass in der Gesamtheit ein rassistisches Motiv habe nicht belegt werden können. Zum beantragten Strafmaß stimmt er in allen Punkten zu, außer zu den rechtsextremen Motiven. Daniel S. solle nun verurteilt werden, aber nicht eben als Rechtsradikaler. Weiter sagt er, der Anschlag sei auch dann nicht rechtsradikal gewesen, wenn dort die Kreisgeschäftsstelle der AfD gewesen wäre, denn es hätte nichts mit den Menschen, die dort wohnten, zutun.

    Daniel S.

    Zum Abschluss spricht der Angeklagte ein abgelesenes, letztes Wort ein, wobei er einen entspannten und unemotionalen Eindruck macht. Einige Teile der Familie der Opfer verlassen zuvor den Gerichtssaal. Er liest von einem Zettel ab: „Durch mein Handeln habe ich unvorstellbares Leid erzeugt.“ und zählt auf Bruder, Sohn, Enkel, die getötet wurden. „Ich bin dafür verantwortlich, dass Ihnen alles genommen wurde.“ Er wünschte, er könne die Zeit zurückdrehen, was er nicht könne. „Was ich kann, ist zu sagen, dass es mir aufrichtig Leid tut.“

  • 28. Juli 2025: Sitzung 20 Abschlussplädoyers von Staatsanwalt Dr. Christopher Bona, Athanasios Antonakis (Nebenklagevertreter, René S.) Simon Rampp (Nebenklagevertreter des Überlebenden Ö.), Radoslav Radoslavov (Nebenklagevertreter der Hinterbliebenen von Katya Zhilova)

    Im Gerichtssaal sind heute weitere Angehörige der Opfer des Brandanschlags anwesend, welche aus Bulgarien angereist sind. Zum Beginn der Sitzung wird die Beweisaufnahme geschlossen, im Anschluss stellen Staatsanwalt Christopher Bona sowie die Nebenklageanwälte ihre Plädoyers vor – mit Ausnahme von Seda Başay-Yıldız, die ihr Plädoyer am 30. Juli vortragen wird.

    Plädoyer von Staatsanwalt Christopher Bona

    Der Täter Daniel S. hatte bis zum ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen geschwiegen. Erst im Angesicht des Leids der Angehörigen habe er sich dazu bewegt gefühlt, ein Geständnis abzulegen. Subjektive und objektive Beweise sowie Indizien, die ihn belasteten, hätten zu einem „enormen personellen Aufwand“ und einer „zeitlichen Belastung“ der Mordkommissionen geführt. Dies sei eine „erhebliche Leistung“ gewesen.

    Bereits vor dem Machetenangriff habe es Verdachtsmomente gegen Daniel S. gegeben. Doch bevor diesen habe nachgegangen werden können, sei es zur Tat gekommen. Vor allem die besondere Zusammensetzung der Brandbeschleuniger und Brandsätze habe es ermöglicht, die Brände in der Grünewalderstraße und in der Josefstraße demselben Urheber zuzuordnen. Weitere Ermittlungen führten zu DNA-Spuren an einer PET-Flasche und einer Lunte. Zudem ließ sich der Täter durch Jessica B. auf einem der Videos aus der Grünewalderstraße identifizieren.

    Tatverlauf der Brandstiftung am 25. März 2024 in der Grünewalder Straße

    Daniel S. bewegte sich über einen längeren Zeitraum hinweg nachts in Solingen umher, während seine Partnerin schlief. „In der Tatnacht entschied er sich, seine Aktivität zu steigern.“ Er lief nach Hause, um zwei im Keller präparierte PET-Flaschen mit Brandbeschleuniger zu holen. Die erste Flasche entleerte er im Türbereich, die zweite im Treppenhaus. Laut Zeug:innenaussagen gab es keine Explosion. Die Brandsachverständigen gehen davon aus, dass er zur Entzündung des Feuers einen brennenden Gegenstand in den Flur warf. Der Brand breitete sich rasend schnell aus. Durch die installierten Rauchmelder wurden einige Anwohner:innen geweckt.

    Der Zeuge K. berichtete, dass der Fluchtweg über das Treppenhaus unmöglich gewesen sei. Er sei schließlich aus einem rückwärtigen Fenster geklettert und habe sich durch einen Sprung retten können. Einige Nachbar:innen öffneten in Panik ihre Wohnungstüren und verschlossen sie nicht wieder – durch die Frischluftzufuhr entstand ein sogenannter Kamineffekt. Der Staatsanwalt kommentierte hierzu, dass dieses irrationale Verhalten im Zustand der Todesangst „normal“ sei – dies habe ihm auch der Brandsachverständige bestätigt. Eine verschlossene Tür könne in einem solchen Fall wertvolle Minuten bedeuten.

    Zeuge Ö. wurde durch Schreie geweckt. Auch er öffnete und verschloss seine Wohnungstür wieder, ehe er sich über das rückwärtige Badezimmerfenster in Sicherheit brachte. Dabei erlitt er Prellungen, leide jedoch deutlich stärker unter den psychologischen Folgen.

    Die Bewohnerin K. sei im Flur auf einer Flüssigkeit ausgerutscht; zunächst wurde vermutet, es handle sich um geplatzte Wasserrohre. Die Familie K. erlitt schwere Verbrennungen und stand Todesängste durch. Dass Familienvater K. mit seinem Kind im Arm rücklings aus dem zweiten Stock auf ein Auto sprang, bezeichnete der Staatsanwalt als sehr mutig. Er werde „Zeit seines Lebens durch diese Tat gezeichnet sein“. „Alle haben ganz erheblich an der Tat zu leiden“, führte er weiter aus.

    Der Aussage, die Feuerwehr sei verzögert eingetroffen, widersprach der Staatsanwalt. Der erste Notruf sei um 2:47 Uhr bei der Dienststelle eingegangen, unmittelbar danach sei alarmiert worden, und die Feuerwehr rückte aus. Weitere Notrufe zum selben Ereignis hätten zum Teil nicht durchgestellt werden können. Die Bergung der Verletzten, die aus dem Haus gesprungen waren, erschwerte zunächst das Ausbreiten des Sprungkissens. Auch das Ausfahren der Rettungsleiter verzögerte sich dadurch.

    Die Wohnung der Familie Zhilovi muss sich – nach dem Öffnen der Haustür – in wenigen Momenten mit heißem Rauchgas gefüllt haben, sodass kaum Handlungsspielraum blieb. Der durch den Kamineffekt erzeugte Druck habe mutmaßlich dazu geführt, dass sich die Tür nicht mehr schließen ließ. Den Betroffenen seien vermutlich nur wenige Atemzüge geblieben; sie hätten keine Chance gehabt, das rettende Fenster zu erreichen.

    Brandstiftung am 9. November 2022 im gleichen Haus der Grünewalder Straße

    Hier habe Daniel S. im Treppenhaus desselben Hauses auf mehreren Ebenen Grillanzünder ausgelegt, im Keller einen Benzin-Brandsatz mit Lunte, der allerdings nicht zündete. Auch hier gab es mehrere separate Brandquellen. Das Feuer wurde frühzeitig entdeckt. Der Zeuge Ö. konnte seinen gehbehinderten Vater am Feuer vorbei aus dem Haus führen, als er zurückkehrte, um seinen Bruder zu retten, war der Weg durchs Treppenhaus bereits unmöglich. Sie und weitere Anwohner:innen wurden über eine Drehleiter gerettet, ohne körperliche Verletzungen, jedoch in panischer Angst.

    Brandstiftung am 16. Februar 2024 in der Josefstraße

    In der Josefstraße habe Daniel S. mit drei PET-Flaschen, gefüllt mit Benzingemisch und Brandbeschleunigern, den Keller und das hölzerne Treppenhaus in Brand gesetzt. Der Brand breitete sich jedoch nicht weiter aus. Die Spuren der Tat wurden erst am folgenden Tag durch den Zeugen M. entdeckt. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass auch hier Menschenleben in Gefahr waren. Er habe vorsätzlich gehandelt – es habe sich nicht um eine bloße Inkaufnahme gehandelt.

    Bona sieht kein rechtes Tatmotiv und wettert gegen die Presse und kritische Stimmen im Allgemeinen

    „Die große Frage in diesem Verfahren war das Motiv.“ Das Motiv liege im Inneren des Täters – man sei daher auf dessen eigene Angaben angewiesen. Seinen Aussagen zufolge seien ihm Herkunft und Nationalität der Opfer egal gewesen. Er habe sich in der Nacht zur Tat entschlossen und sich über seine eigenen Bedenken hinweggesetzt. Zudem habe er einen Konflikt mit seiner ehemaligen Vermieterin erwähnt.

    Ob darüber hinaus abweichende Anhaltspunkte zum Motiv des Täters existierten, sei reine Spekulation. Man dürfe dem Täter keinen “Stempel aufdrücken”. Es sei grundsätzlich falsch, einen solchen Stempel zu setzen und anschließend nach Fakten zu suchen, die die „eigenen Thesen“ und ein „gewünschtes Zielergebnis“ bestätigen sollen.

    Unser Rechtssystem verlange zweifelsfreie Belege – auch für ein rechtes Tatmotiv. Dieses „war, ist und bleibt reine Spekulation ohne jeden Beweiswert.“ Die „Verortung in Solingen allein reicht nicht“ aus, um ein solches Motiv zu unterstellen und Daniel S. entsprechend zu „stempeln“. Nachvollziehbare Assoziationen zum Brandanschlag von 1993 seien keine ausreichende Grundlage, ein rechtes Tatmotiv anzunehmen. „Behauptungen ins Blaue“ würden hier nicht weiterhelfen – notwendig sei eine „Orientierung an den Tatsachen“. „Einen objektiven Zusammenhang mit einem rechten Tatmotiv gibt es nicht.“

    Konkret habe es keine aktuellen Pamphlete oder rechten Flugblätter gegeben, keine „fremdenfeindlichen Parolen“ und auch keine Hinweise darauf, dass der Täter online rechtsradikale Kontakte gesucht habe. Auf dem Klingeltableau der Josefstraße sei zudem nur ein deutscher Name verzeichnet gewesen, und in der Grünewalder Straße hätten auch nicht alle Bewohner:innen einen Migrationshintergrund gehabt. „Ist das das Motiv eines fremdenfeindlichen Täters? – Sicher nicht!“ Eine „fremdenfeindliche Gesinnung [sei] völlig fernliegend“. Dem fügte der Staatsanwalt hinzu: Es sei allerdings – „warum auch immer […] gewünscht.“ Von wem, lässt er an dieser Stelle offen.

    Es kommt zu technischen Schwierigkeiten mit den Empfangsgeräten der Übersetzung – es sei ein Rauschen in der Übertragung zu hören. Richter Kötter kommentiert trocken: „Tja, wir haben hier auch ein Hintergrundgeräusch“ – und bezieht sich damit auf die Geräuschkulisse durch die Übersetzung. Die Übersetzerin für Bulgarisch setzt sich daraufhin näher zu den Nebenkläger:innen.

    Die Ex-Partnerin und die aktuelle Partnerin von Daniel S. stimmten darin überein, dass dieser kein gefestigt rechtsextremes Weltbild habe. Nicht „alle Taten eines deutschen Täters gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund haben ein fremdenfeindliches Motiv.“ Damit impliziert Bona, dass eine solche Behauptung im Raum stehe – eine Haltung, die sich auch in seinen weiteren Ausführungen widerspiegelt. So kritisiert er, im Zuge des Verfahrens werde öffentlich „auf niedrigstem Niveau auf Ermittlungsbehörden geschimpft.“

    Bona bezieht sich dabei auch auf das Gutachten von Dr. Faustmann. Er betont, dass beim Täter keine gefestigte rechtsradikale Gesinnung vorliege – eine solche hätte bereits 2022, beim ersten Brandanschlag, vorhanden sein und mit einer Radikalisierungsbewegung einhergehen müssen. Es fehle an eindeutigen Kontakten in ein rechtes bis rechtsextremes Umfeld. Die 166 Bilder, die im Verfahren eine Rolle spielten, seien nicht eindeutig Daniel S. zuzuordnen. Aber selbst wenn das der Fall wäre, existiere keine entsprechende Kommunikation oder weiterer Kontext, aus dem sich Rückschlüsse über seine Haltung zu diesen Bildern ziehen ließen. Bona weist darauf hin, rechte Memes würden häufig in Chatgruppen auftauchen – man sende sich so etwas oft zu, auch in humoristischer Absicht.

    Auch das Wahlprogramm einer rechten Partei sei kein hinreichendes Indiz, um ein rechtes Tatmotiv festzustellen. Grundsätzlich könnten gefundene Materialien denklogisch kein Motiv sein – entscheidend sei das Verhalten des Täters zu diesen Materialien. Dass der Brandanschlag in der Josefstraße am 9. November – dem Jahrestag der Reichspogromnacht – stattfand, wiege schwer. Doch auch das könne Zufall sein. Es lasse sich nicht belegen, dass das Datum bewusst gewählt wurde.

    Der Durchsuchungsbeschluss bezog sich ausschließlich auf die Wohnung des Täters. Der Vater war vor Ort, hatte einen Schlüssel und gestattete auch die Durchsicht seiner (mutmaßlich eigenen) Wohnung. Auch dort hätten sich keine Hinweise auf eine entsprechende Motivlage ergeben – trotz vorhandener Fotos von NS-Literatur. Der Staatsschutz habe weder beim Vater noch bei Daniel S. Kontakte in rechtsextreme Milieus nachweisen können.

    Dass die Fotos von NS-Literatur nicht zur Akte gelangten, sei auf menschliche Fehler zurückzuführen. Dennoch werde „von einer großen Vertuschungsverschwörung“ fabuliert – von wem genau, lässt Bona offen. „Sippenhaft gibt es hier zum Glück nicht“, erklärt er. Das Verhalten des Täters stehe für sich und könne nicht durch das Verhalten anderer bewertet werden.

    Bona bezieht sich auch auf ein in einem privaten Chat geäußertes Zitat von Daniel S., in dem er schrieb, „Kanaken“ solle man zu Silvester einen Polenböller schicken, der möglichst großen Schaden anrichte. Dieses Zitat sei einmalig und stamme aus einem privaten Umfeld – es reiche nicht aus, um eine rechte Gesinnung zu belegen. „Jeder regt sich mal auf, wenn etwas nicht so läuft, wie man es möchte.“ Und weiter: „Die einen nutzen unflätige Worte, andere werfen Vertuschung vor.“ – ein Zitat, das Bonas persönliche Haltung beim Vortrag seines Plädoyers deutlich erkennen lässt.

    Anschließend verweist Bona auf das in der Garage von Daniel S. gefundene „Lied eines Asylsuchenden“, das in gerichtlichen Verfahren zum Teil als Volksverhetzung eingestuft wurde. Allerdings seien dort auch Bierdeckel der Satirepartei Die PARTEI gefunden worden, die sich, so Bona, „am linken Rand des Parteienspektrums“ befinde – und Plakate mit der Aufschrift „Nazis töten.“ verbreite. Daraus folgert Bona, dass dies eine rechte Tendenz des Täters widerlege.

    Er kommt zum Schluss, dass der „Verschwörungstheorie“ eines rechten Tatmotivs jeglicher Boden entzogen sei. Auch der Staatsschutz habe keine stille oder offene Radikalisierung feststellen können – trotz der Auswertung von zehn Jahren des digitalen Lebens von Daniel S. Es gebe keinen Grund, „eine Person öffentlich mit einem Stempel zu versehen.“ Die Behauptung, ein rechtes Motiv sei verborgen gewesen, sei nicht nachvollziehbar. Auch die Staatsanwaltschaft hätte keinen Vorteil davon, ein solches Motiv zu verschweigen. Es sei eine „unverschämte Unterstellung“, von der Vertuschung eines rechtsradikalen Motivs zu sprechen: „Es gab auch nichts zu vertuschen“ – das sei „vollkommen hanebüchen.“

    Bona erklärt weiter: Es sei ganz normal, dass während eines Verfahrens neue Erkenntnisse auftauchen. Doch er kritisiert scharf: „Die medienwirksame Vermarktung der neuen Erkenntnisse als Polizei- und Justizskandal torpediert ein faires Verfahren.“ Dass die Staatsanwaltschaft keine dieser neuen Erkenntnisse selbst ermittelt hat und ihre Relevanz von Anfang an konsequent kleingeredet hat – davon sagt Bona nichts.

    Bezug auf das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Faustmann

    Nachdem Bona aus seiner Sicht alle Vermutungen und Indizien für ein rechtsextremes Tatmotiv umfassend widerlegt hat, präsentiert er das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Faustmann als einzig plausibles Erklärungsmodell. Demnach sei die Tat ein Mittel zur Kompensation von ihn einengenden Drucksituationen und zur Selbsterhöhung gewesen. Laut Faustmann sei es Daniel S. nicht um die Tat selbst gegangen, sondern allein um ihn als Person – auf motivationaler Ebene seien ihm die Menschenleben völlig gleichgültig gewesen. Der Mietstreit sei nur ein kleiner Faktor gewesen. Hinzu kämen die persönliche Ortsbeziehung sowie das Wissen um die offenstehende Haustür. Es habe zu keinem Zeitpunkt einen “objektiv zweifelsfreien Grund” gegeben, ein rechtsextremes Tatmotiv anzunehmen – weder vor noch nach der Beweisaufnahme.

    Begründung des Strafmaßes für die drei Brandanschläge

    Da Daniel S. am 25. März 2024 aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur gehandelt habe und die Tat kein Mittel zur Erreichung konkreter Ziele gewesen sei, komme Bona zu dem Schluss, dass kein niederes Tatmotiv vorliege.

    Er fordert:
    – Mord in vier Fällen,
    – davon dreimal heimtückisch,
    – achtfach versuchter Mord sowie
    – gefährliche Körperverletzung.

    Ein gemeingefährliches Mittel sei durch das Feuer gegeben gewesen, das sich in einem dicht besiedelten Umfeld mit unberechenbaren Folgen hätte ausbreiten können. Die Heimtücke begründet sich dadurch, dass die Opfer im Schlaf überrascht worden seien und keine Möglichkeit zur Gegenwehr gehabt hätten.

    Für den ersten Brandanschlag in der Grünewalder Straße am 9.11.2022 spricht Bona von zehnfachem versuchten Mord, in neun Fällen ebenfalls heimtückisch. Nur durch Glück seien alle Bewohner:innen des Hauses unverletzt geblieben.

    Beim Brandanschlag in der Josefstraße habe ein versuchter Mord in zwei Fällen vorgelegen – auch hier mit dem Mordmerkmal Heimtücke und unter Einsatz gemeingefährlicher Mittel. Es sei großflächig Brandbeschleuniger ausgetragen worden. Der Täter habe keine Reue gezeigt und keinerlei Löschversuche unternommen. Ein Rücktritt von der Mordabsicht sei daher nicht festzustellen.

    In allen drei Fällen habe Daniel S. geplant, gesteuert und zielgerichtet gehandelt – im vollen Bewusstsein, was bedeutet, dass er voll schuldfähig war. Strafmildernde Umstände im Sinne von § 20 StGB lägen nicht vor.

    Während der Ausführungen zu seiner psychischen Verfassung hat Daniel S. mit den Augen gerollt – eine der seltenen sichtbaren Regungen im Verlauf des gesamten Prozesses.

    Begründung des Strafmaßes für den Machetenangriff auf René S. am 08. April 2024

    Gegen 15 Uhr sei Daniel S. mit dem Fahrrad zu René S. gefahren. In seinem Rucksack befanden sich eine 40–45 cm lange Machete sowie eine Box mit Papierschnipseln, die er als vermeintliche Cannabislieferung angekündigt hatte. Als sich René S. mit dem Rücken zu ihm wandte und die Box öffnete, habe Daniel S. ihn mit Tierabwehrspray besprüht – allerdings nicht voll getroffen. Anschließend habe er ihm zweimal mit voller Wucht mit der Machete auf den Kopf geschlagen. René S. schrie laut auf und flüchtete ins Treppenhaus, wobei er sich bei einem Sprung eine Knöchelfraktur zuzog. Dort wurde er erneut mit der Machete auf den Kopf geschlagen. Dabei erlitt er vier offene Wunden sowie eine gebrochene Nase. Durch die Schreie seien Nachbar:innen alarmiert worden. Daniel S. flüchtete mit den Worten: „Nächstes Mal breche ich dir dein Bein richtig.“

    Bona berichtet, dass Daniel S. sein Tatmotiv mit den Worten erklärt habe, er sei „völlig durch“ gewesen. Der Angriff auf seinen langjährigen Freund, mit dem er keinerlei Konflikte gehabt habe, sei für Bona völlig aus dem Nichts erfolgt.

    Zeugin Demir hatte zwei Tage zuvor bei einem Treffen, in Anspielung auf den Brandanschlag, gesagt: „Wir haben einen Mörder unter uns“ – womit sie jedoch nicht Daniel S., sondern die Solinger Stadtgesellschaft meinte. Dies habe Daniel S. stark verunsichert. Er habe geäußert, es müsse sich um einen Unfall handeln. Diese Situation habe ihn unter Druck gesetzt – in Kombination mit seiner Persönlichkeitsstruktur habe dies zum Motiv geführt, René S. töten zu wollen. Da René S. deutscher Staatsbürger sei, sei ein rassistisches Motiv laut Bona „völlig abwegig“.

    Daniel S. habe mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt. Die Box mit Papierschnipseln diente zur Ablenkung, das Tierabwehrspray sollte René S. arg- und wehrlos machen – was jedoch nur teilweise gelungen sei. Da es während der Tatausführung zu keinem Zeitpunkt Anzeichen eines Rücktritts gegeben habe – Daniel S. schlug weiter auf ihn ein, selbst als dieser am Boden lag – sei eine Tötungsabsicht sowie die volle Schuldfähigkeit festzustellen.

    Seiner Partnerin habe Daniel S. nach der Tat gesagt, er wisse nicht, ob René S. noch lebe, und gehe davon aus, dass die Polizei bald eintreffe. Dieses Geständnis, sein sehr strukturiertes Vorgehen und auch die Angaben zur vollen Zurechnungsfähigkeit bei seiner Verhaftung am Folgetag durch den Polizeibeamten belegten laut Bona die Schuldfähigkeit.

    Strafmaß für die drei Brandstiftungen

    – Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter Morde.
    – Bei den beiden weiteren Brandanschlägen sei es nur Zufall gewesen, dass niemand zu Tode kam – ein geöffnetes Fenster hätte etwa einen Kamineffekt auslösen und verheerendere Schäden oder Tote verursachen können.
    – Eine Strafmilderung sei nicht erkennbar – der Tod sei billigend in Kauf genommen worden, es habe eine akute Bedrohungs- und Gefahrenlage bestanden.
    – Auch bei versuchtem Mord sei das Strafmaß auf lebenslang festzusetzen, da der Versuch dem vollendeten Mord strafrechtlich gleichgestellt ist.

    Strafmaß für den Machetenangriff

    – zwölf Jahre Freiheitsstrafe für versuchten Mord,
    – unter Berücksichtigung des umfassenden Geständnisses,
    – der persönlichen Umstände (Familienverhältnisse, Umzug, früherer Drogenkonsum),
    – aber auch mit Blick auf das Ausmaß des Schadens und der Folgen.

    René S. sei „ein guter Freund gewesen, er hatte dem Täter nichts getan“ – der Vertrauensbruch sei immens. René S. benötige eine Traumatherapie.

    Gesamtes Strafmaß

    Insgesamt fordert Bona lebenslange Haft in zusammenfassender Wertung von Tat und Täterprofil. Es handle sich um vier verheerende Taten gegen das Leben, die erheblich seien und in mindestens drei Fällen für eine anschließende Sicherheitsverwahrung sprächen. Die Persönlichkeitsmerkmale und der in großen Mengen vorgefundene Brandbeschleuniger würden darauf hindeuten, dass es sich um „Zündvorrichtungen für erhebliche Menge weiterer Straftaten“ gehandelt habe. Die “Phasen” von Daniel S., über die Jessica B. berichtete, hätten sich in der letzten Zeit gehäuft. Die „Bereitschaft für schwere Straftaten“ habe sich gesteigert. Zudem sei auch die Gefährlichkeitsprognose negativ.

    Plädoyer von Nebenklageanwalt Athanasios Antonakis

    Der Prozess wird mit den Plädoyers der Nebenkläger:innen fortgesetzt. Die Reihenfolge der Plädoyers wurde vorab abgestimmt. Den Anfang macht Nebenklageanwalt Antonakis, der den vom Machetenangriff geschädigten Rene S. sowie einen weiteren Bewohner des in Brand gesetzten Hauses vertritt.

    Antonakis beginnt mit dem Hinweis, dass er sich bemühen werde, langsamer als gewöhnlich zu sprechen, und erklärt, dass er sich im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu Strafmaß und Tatbewertung anschließe. Über seinen Mandanten René S. sagt er, dieser sei lange mit Daniel S. befreundet gewesen – sie hätten gemeinsam konsumiert, aber auch intensive Gespräche geführt und lange Spaziergänge unternommen. Zitat: „Er hätte nicht im Traum daran gedacht, dass er ihn angreifen könne.“ Nach dem Angriff mit Reizgas habe René S. um sein Leben gefürchtet.

    An diesem Punkt widerspricht Antonakis jedoch der Staatsanwaltschaft: Nach dem Reizgasangriff – einer „klaren Zäsur“ – sei René S. nicht mehr arglos gewesen. Der Angriff habe einen Bruch markiert. Er spricht wiederholt von einem tiefen Vertrauensbruch und schwerwiegenden körperlichen wie psychischen Folgen für seinen Mandanten. Auch nach der Flucht habe Daniel S. nicht von ihm abgelassen – René S. sei sich sicher gewesen: „Der will mir jetzt was Böses.“ Daher könne von Heimtücke keine Rede mehr sein. In allen übrigen Punkten stimme er der Staatsanwaltschaft zu, insbesondere der Einschätzung, dass die Worte von Daniel S. kein Rücktrittsversuch, sondern vielmehr Ausdruck seiner Reuelosigkeit gewesen seien. Die psychischen Folgen wögen bei René S. wesentlich schwerer als die körperlichen Verletzungen. Das Motiv des Angriffs bleibe spekulativ – es könne ein Vertuschungsversuch gewesen sein oder der Versuch, einen Schlussstrich zu ziehen.

    Anschließend spricht Antonakis über seinen zweiten Mandanten, Herrn Ö., der Daniel S. als Nachbarn kannte und ihn zunächst nicht als böswillig eingeschätzt habe. Erst spätere Erlebnisse mit ihm und seiner Familie hätten diesen Eindruck verändert – er habe dies dem Drogenkonsum von Daniel S. zugeschrieben. Herr Ö. verlor durch den Brand sein Elternhaus – das Haus, in dem er aufgewachsen war – und damit seinen sicheren Ort. Er habe beide Brände erlebt und höre bis heute die Schreie der Kinder. Beim rettenden Sprung aus dem Fenster habe er gefürchtet, in den Tod zu springen.

    Antonakis beschreibt eindrücklich, wie es sei, wenn sämtliche Fluchtwege versperrt sind und man vergeblich versuche, das Erlebte zu vergessen. Sein Mandant sei schwer belastet – nicht nur durch die Zerstörung des Hauses, sondern auch durch den Tod der Familie Zhilov(a) und das gesamte Geschehen. Er lässt sein Beileid und Mitgefühl gegenüber den Angehörigen ausdrücken, ebenso seine Bewunderung für die Familie K., die sich retten konnte. Herr Ö. denke weiterhin an die Getöteten, die Überlebenden und deren Familien.

    Im Anschluss äußert er sich zum Verfahren selbst. Er bedankt sich beim Gericht und insbesondere beim Vorsitzenden Richter Kötter für die Verfahrensführung sowie für die erweiterten Ermittlungen zum Mordmerkmal „rechtsextreme Gesinnung“. Monatelang habe ihn – wie auch andere – beschäftigt, ob die Ermittlungen vollständig gewesen seien.

    Er lobt Seda Başay-Yıldız ausdrücklich für ihre präzise Arbeit und ihren scharfen Blick auf die Beweismittel – eine Arbeit, die eigentlich andere hätten leisten müssen. Die Kritik an ihr sei für ihn unverständlich: Sie tue schlichtweg ihre Aufgabe als Nebenklageanwältin. Ihre Bewertungen – etwa zu den Aussagen von (Ex-)Partner:innen Daniel S.’ – seien notwendig und richtig gewesen. Die Entdeckung des Gedichts in der Garage und kritischer Bücher durch Başay-Yıldız sei ein Ergebnis ihrer Gründlichkeit. Auch ihm selbst, so sagt er, wären diese Dinge nicht aufgefallen. „Genau das ist ihr Beruf – kein Hobby.“

    Sie habe sich auch nicht davon abbringen lassen, dass der Name „Jessica“ auf der Festplatte mit fraglichen Daten stand. Sie habe konsequent und kritisch nachgefragt – so, wie es ihre Aufgabe sei. Antonakis fragt in diesem Zusammenhang: „Warum soll eine Aussage einer Lebensgefährtin die Ermittlungen stoppen – vor allem, wenn die Opfer Migrant:innen sind?“

    Beim Thema Tatmotiv schließt er sich der Staatsanwaltschaft an. Auch wenn es heute anders erscheine, sei ein rassistisches Motiv anfangs keineswegs auszuschließen gewesen. Er erinnert an die Pressekonferenz vom 24.04.2024, in welcher der Polizeipräsident Markus Röhrl betonte, man werde umfassend ermitteln – gleichzeitig hätten sich zentrale Beweismittel, wie etwa die Festplatteninhalte, sechs Monate nach Anklageerhebung völlig anders dargestellt. Diese Informationen hätten bereits zuvor ausgewertet und den Ermittlungsakten vollständig beigefügt werden müssen.

    Er erhebt daraus keinen Vorwurf, fordert aber, dies zur Kenntnis zu nehmen. Es dürfe nicht Aufgabe einer Nebenklageanwältin sein, Beweise aufzudecken. Die Durchsuchungsakte hätte zu den Prozessakten gehören müssen. Generell habe die Hausdurchsuchung Fragen aufgeworfen. Eine genauere Auswertung hätte z. B. gezeigt, dass derselbe Typ Zigarettenbox sowohl in Daniel S.’ Wohnung als auch im Dachgeschoss gefunden wurde – was nahelege, dass auch das Dachgeschoss von ihm genutzt wurde. Das ändere zwar nichts am Prozessergebnis oder der Bewertung der Motivlage, sei aber dennoch bemerkenswert.

    Immer wieder betont Antonakis: Vom Ergebnis her habe er keinen Vorwurf – aber der Verlauf des Verfahrens hätte anders aussehen können. Gleich zu Beginn hätte alles vollständig und lückenlos gesichert werden müssen. Der Brand in der Normannenstraße hätte gründlicher aufgeklärt werden müssen. Wäre damals festgestellt worden, dass Daniel S. der Täter war, hätte möglicherweise vieles verhindert werden können.

    Die erwartete Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft nach Abschluss des Prozesses müsse diese offenen Fragen aufgreifen. Die kritische Berichterstattung der Presse sei in seinen Augen völlig berechtigt. „Dann müssen wir auch aushalten, dass wir bei der Arbeit hinterfragt werden.“ Es sei gut, dass es die Presse gebe – auch wenn deren Tonalität je nach Medium variiere. Die Medien hätten lediglich die offenen Fragen aus dem Prozess aufgegriffen. Zum Schluss unterstreicht Antonakis – auch mit Blick auf die öffentliche Wahrnehmung – dass Vertrauen in den Rechtsstaat nur dann entstehe, wenn man offen einräumen könne: „Das hätten wir besser machen müssen.“

    Im Ergebnis stimmt Antonakis der Staatsanwaltschaft zu. Er unterstellt ihr nicht, einseitig gehandelt zu haben, und hält das geforderte Strafmaß für angemessen.

    Plädoyer von Nebenklageanwalt Simon Rampp

    Auch Nebenklageanwalt Simon Rampp schließt sich dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß an. Er schildert eindrücklich, wie sich sein Mandant in Todesangst durch einen Sprung aus dem Fenster retten musste – mit Mühe konnte er sich am verglasten Balkon einer Nachbarin festhalten, die ihm in einem Moment der Geistesgegenwart geöffnet hatte. Lange hätte er sich dort nicht halten können. Noch heute höre er die Schreie der Kinder – ein Ausdruck der bis heute anhaltenden psychischen Belastung.

    Sein Mandant bekunde ausdrücklich sein Beileid und seine Anteilnahme gegenüber den Angehörigen der Familie Zhilov(a) sowie den weiteren im Haus betroffenen Verletzten – insbesondere gegenüber Familie K. Er bewundere ihren Mut und sei tief bewegt von ihrem Leid.

    Zur Motivation für die Nebenklage erklärt sein Mandant, es sei ihm um Aufklärung gegangen, um das Verstehenwollen des „Warums“ – und um die Hoffnung auf erkennbare Reue. Der Prozess habe diese Erwartungen nicht erfüllt. Im Gegenteil: Das Tatmotiv hätte umfassender aufgeklärt werden müssen – es blieben zu viele Ungereimtheiten: unvollständige Akten, gestrichene Inhalte, das Übersehen eines rechten Gedichts, unvollständige Durchsuchungsergebnisse, die Frage nach einem angeblichen Streit mit einer Vermieterin, die gar nicht im Haus wohnte – all das sei unbefriedigend. Vor allem aber: Die Hinweise auf ein rechtes Motiv des Täters seien unzureichend verfolgt worden. Diese Frage hätte klar beantwortet werden müssen.

    Zwar könne ein rechtsextremes Tatmotiv nicht eindeutig nachgewiesen werden – doch Daniel S. müsse fortan mit diesem Verdacht leben. Die Tat bleibe unbegreiflich – ob mit oder ohne rassistisches Motiv. Dass keine Reue erkennbar sei und der Täter dem Prozess apathisch beiwohnte, lasse keine Strafmilderung zu, auch nicht trotz Geständnis. Rampp unterstützt daher das Strafmaß und die Begründung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich.

    Er fordert zudem ein Schmerzensgeld für seinen Mandanten sowie die vollständige Übernahme der Verfahrenskosten durch den Angeklagten.

    Plädoyer von Nebenklageanwalt Radoslav Radoslavov

    Radoslavov beginnt mit dem Hinweis, dieser Prozess – neben dem Verlust von vier Menschenleben – all das erschüttere, was unser gesellschaftliches Zusammenleben ausmache. Eine Familie sei in wenigen Minuten ausgelöscht worden. Das Motiv bleibe unklar: Der Täter stand in keiner Beziehung zu den Opfern, finanzielle Gründe lagen nicht vor, ebenso wenig eine psychische Erkrankung. Für das Motiv gäbe es ein Bündel von Gründen, zu denen auch ein rassistisches Weltbild gehört – hierfür gebe es zahlreiche Anhaltspunkte.

    Der Täter habe gewusst, dass das Haus von migrantisierten Menschen bewohnt war. Er habe geplant, kaltblütig und mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt. Dass er keinerlei Rettungsversuche unternommen habe, belege, dass er töten wollte. Die Tat verletze das Grundvertrauen, dass „niemand – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Pass – geschützt ist“, dass kein Mensch selbst in den eigenen vier Wänden sicher sei.

    Der Brand sei nachts gelegt worden, habe die Betroffenen im Schlaf überrascht – am vertrautesten Ort, dem Zuhause. Durch das gemeingefährliche Mittel des Feuers in einer dicht besiedelten Gegend hätte eine unbestimmte Vielzahl von Menschen sterben können. Daniel S., der das Gebäude bereits zuvor angezündet habe, habe nun gezielt töten wollen – das zeige sich auch an der gezielten Brandlegung an den Fluchtwegen. Das Haus sei zur tödlichen Falle geworden. Alles spreche dafür, dass rassistische Motive im Zentrum standen.

    Radoslavov bittet nun die Übersetzer:innen, die folgende Passage aus Rücksicht auf Angehörige vorsichtig zu behandeln oder auszulassen. Richter Kötter betont jedoch die Pflicht zur vollständigen Übersetzung – Angehörige und Nebenkläger:innen könnten den Saal freiwillig verlassen.

    Radoslavov beschreibt die Grausamkeit der Tat. Ein Zeuge habe beobachtet, wie sich noch Menschen im dritten Obergeschoss hinter dem Fenster bewegten. Ein letzter Anruf der Opfer beim Zeugen K. habe die Worte enthalten: „Bruder, Bruder, wir verbrennen hier.“ Die Behauptung, die Mitglieder der Familie Z. seien schnell verstorben, könne angesichts dieser Aussagen so nicht aufrechterhalten werden. Der Gedanke, dass Eltern mit ihren Kindern gemeinsam um ihr Leben kämpften, sei kaum zu ertragen. Zeuge K., der den Anruf erhalten habe, sei schwer traumatisiert. Die Schreie und die Todesangst blieben allen im Gedächtnis.

    Der Täter habe aus niederen Beweggründen gehandelt, schweige sich jedoch zum Motiv aus. Seine fremdenfeindlichen Aussagen seien mehrfach belegt – zuletzt durch die Aussage einer Nachbarin am letzten Prozesstag sowie durch zahlreiche im Verfahren ausgewertete Chatnachrichten. Eine menschenverachtende, rassistische Gesinnung sei im Gesamtbild klar erkennbar und dürfe nicht ignoriert werden auch wenn Daniel S. allen eine Erklärung schuldig geblieben ist. Dass es sich bei den Opfern um eine bulgarische Familie handelte, sei kein Zufall.

    Radoslavov unterstützt daher das Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Eine derart schwere Tat mit rassistischem Hintergrund verlange eine klare Antwort – nicht aus Rache, sondern aus Verantwortung. Ein solches Urteil müsse ein deutliches Zeichen setzen: gegen Gewalt, gegen Rassismus, gegen Menschenverachtung. Eine vorzeitige Haftentlassung würde dem Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft nicht entsprechen und sei daher nicht angemessen.

  • Partnerin des Täters Jessica B. teilt erneut Videos aus extrem rechten Quellen

    Wir haben bereits berichtet: Jessica B., die vom Staatsschutz als “eher links” eingeordnet wurde und vor Gericht völlig unkritisch zur Entlastung des rassistischen Tatmotivs ihres Partners beitragen kann, teilt immer wieder Beiträge aus extrem rechten Gruppen.

    Erst vor wenigen Tagen, am 24. Juli 2025, reposted sie auf Facebook einen Beitrag von einem pro-russischen AfD-Anhänger. Er bespielt seine
    ca. 2000 Follower*innen unter anderem mit Content von Björn Höcke und Karsten Hilse (AfD-Bundestagsabgerdneter), hat eine Russlandfahne im Profilbild und trägt auf diesem ein T-Shirt mit der Aufschrift “Abgestempelt weil wir Deutsch fühlen” und “Rechtsterrorist”-Emblem.

    Jessica B. teilt ein auf dessen Profil veröffentlichtes Video mit dem Aufruf “Muss noch öfter geteilt werden, weil die Frau hat mal voll den Durchblick!!!” Die interviewte Frau, die nach Eigenaussage im Video durch die “Kriegstreiberei” der Ampel-Regierung in Bezug auf den russischen Angriffskrieg auf der “Suche nach einem neuen politischen Zuhause” ist, wird auch auf TikTok von der AfD geteilt.

  • Täter Daniel S. ruft dutzende rechte bis rechtsextreme Inhalte auf – laut Staatsschutz kein rechtes Weltbild

    Thomas Böttcher, Kriminalhauptkommissar beim Staatsschutz, Abteilung „Politisch motivierte Kriminalität – rechts”, meint: Alles kein Ausdruck eines rechten Weltbildes, sondern nur Einzelfälle.

    Im Folgenden zeigen wir die aufgerufenen Inhalte von Daniel S. und ihre Bewertung durch Thomas Böttcher. Außerdem wurden gegen Thomas Böttcher schon einmal Vorwürfe erhoben, dass Beweismittel bei einem Angriff durch Nazis in Wuppertal dem Gericht vorenthalten wurden…

    In diesem Video beklagt sich ein Lehrer unter anderem darüber, dass die AfD nicht in Schulbüchern repräsentiert sei. So weit, so AfD. Thomas Böttcher dazu: “Nicht jeder Konsument rechter Propaganda hat ein rechtes Weltbild” Doch es folgen dutzende weitere rechtsextreme Videos. Seine Bewertung ändert sich allerdings nicht.

    Dieses Video erklärt sich wahrlich von selbst. Thomas Böttcher dazu:
    “Das Video wurde ab Ende November durch verschiedene Medienanstalten thematisiert. Das bloße Skandieren der Parole ‘Ausländer raus’ ohne weitere Begleitumstände erfüllt nicht den Straftatbestand des § 130 StGB. Die rechtsextreme Quelle Compact wird durch den Verfassungsschutz beobachtet.” Und schon wieder stellt er in seiner Bewertung fest: “Nicht jeder Konsument rechter Propaganda hat ein rechtes Weltbild.”

    Bei der Hausdurchsuchung wurden außerdem Aufnahmen von NS-Liedern gefunden, neben vielen NS-Büchern. Diese werden von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber nicht dem Täter, sondern seinem Vater zugerechnet – die Grundlage dafür ist fraglich. Fest steht: Daniel S. hörte NS-Lieder auf Youtube, wieso sollte er dann keine besitzen?

    Das Lied “Gute Nacht Mutter” war bei der Wehrmacht besonders populär und wurde zu einem der bekanntesten Soldatenlieder der NS-Zeit.
    Es diente der emotionalen Mobilisierung und sollte eine Verbindung zwischen Heimat und Front schaffen.Solche Lieder waren Teil der kulturellen Kriegspropaganda des NS-Regimes, auch wenn sie nicht explizit politische Inhalte hatten, sondern eher sentimentale Themen wie die Bindung zur Mutter behandelten. Thomas Böttchers verwunderliche Bewertung: “Zeitgemäßer Schlager”

    Aufruf auf Youtube: “Erika (Marsch und Soldatenlied)”

    Mittlerweile ist dieses Video auf Youtube gelöscht worden.

    Das Lied wurde von der Wehrmacht als Soldatenlied verwendet und war das populärste Marschlied während des Zweiten Weltkriegs. Rechtsextreme nutzen das Lied heute als Teil ihrer Infiltrationsstrategie im digitalen Raum. Es wird von vielen TikTok-User*innen zur Glorifizierung des Zweiten Weltkriegs verwendet. Besonders problematisch ist die gezielte antisemitische Nutzung, beispielsweise in TikTok-Montagen mit Videos tanzender Jüdinnen*Juden.

    Doch Thomas Böttcher entpolitisiert dieses Lied in seiner Bewertung völlig und schreibt: “Das Lied Erika entstand 1938 und wurde in dieser Zeit auch als Propagandalied eingesetzt […]. Nach Kriegsende wurde das Lied noch von der Deutschen und Österreichischen Bundeswehr gesungen. Heute gilt Erika als Volkslied. In modernen sozialen Medien wird dieses Lied satirisch eingesetzt. Weiter wird es […] seit 2012 in einer Anime-Manga-Serie verwendet.”

    Weitere Aufrufe rechtsextremer Lieder:

    Diese werden von Thomas Böttcher als “geschichtliches Interesse” gewertet – obwohl in der durchsuchten Wohnung ähnliches Material gefunden wurde, neben NS-Büchern, rassistischen ‘Gedichten’ und zahlreichen rechtsextremen Memes auf einer Festplatte.

    Dies wird alles nicht in Kontext gesetzt, stattdessen bewertet Thomas Böttcher wie folgt: “Unter Berücksichtigung dieser geringen Gesamtzahl, der kurzen Zeitspannen von wenigen Minuten und des Umstandes, dass lediglich in nur zwei Zeitfenstern […] diese NS-Suchbegriffe verwendet wurden, ist lediglich ein sporadisches Interesse an dieser Thematik als wahrscheinlich anzunehmen.”

    Und das, obwohl zahlreiche der von Daniel S. abgespielten Lieder nicht in der Öffentlichkeit abgespielt oder gesungen werden dürfen, da dies den Straftatbestand des §86a StGB erfüllt. Und obwohl darüber hinaus eine Nachbarin vor der Polizei davon berichtet hat, dass Daniel S. beim Rasenmähen NS-Lieder gesungen haben soll…

    Aufruf des Youtube-Kanals: “MeinungsfreiheitDE”

    In diesem Kanal sprechen fast nur rechtsextreme Personen: Daniele Ganser, Andrew Tate, Geert Wilders, Donald Trump, Wladimir Putin, Tucker Carlson, Tino Chrupalla, Javier Milei, Elon Musk und viele mehr…
    Thomas Böttcher wie gewohnt: “Nicht jeder Konsument rechter Propaganda hat ein rechtes Weltbild.”

    Weitere Vorwürfe gegenüber Staatschützer Thomas Böttcher wegen vorenthaltener Beweismittel

    2015 griffen Neonazis eine Person vor dem Wuppertaler Autonomen Zentrum mit einem Messer an und verletzten diese schwer. Auch hier ermittelte Thomas Böttcher. In einer Antifa-Recherche zu dem Angriff wird dessen Rolle erörtert:

    “Im bereits angelaufenen Verfahren meldete der Staatsanwalt im Gericht, ihm sei vom Staatsschutz Wuppertal, namentlich Herrn Böttcher, eine Akte übergeben worden, die möglicherweise etwas mit dem Tatkomplex zu tun habe. Dem Staatsanwalt war über eine solche Akte im Vorfeld des Verfahrens laut eigenen Aussagen nichts bekannt, sie lag also zum Zeitpunkt der Ermittlungen der federführenden Ermittlungsbehörde scheinbar nicht vor.”

    Diese von Thomas Böttcher nicht als relevant genug betrachtete Akte enthielt Chat-Verläufe einer WhatsApp- Gruppe mit dem Titel ”Angriffsparty”. Auch hier waren die Täter rechtsextrem, auch hier das Opfer ein Mann mit Migrationshintergrund. Wie kann man sowas ignorieren?

    Wir schließen uns der Forderung von Seda Başay-Yıldız an, dass Objektivität und Neutralität auf Seiten der Polizei nicht gegegeben sind und die Aufklärung des Falles an eine andere Polizeibehörde abgegeben werden muss.

    Auch ein weiterer Bekannter von Daniel S. kommentiert den Beitrag und reagiert auf Spekulationen über die Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit von Daniel S.:

    Warum sollte jemand schreiben, dass Daniel S. “leider” ein Deutscher sei? Wenn Daniel S. kein Deutscher gewesen wäre, wäre sein Vierfachmord etwa kein Problem mehr?

    Wir kennen diese Haltung von Rechtsextremen und der AfD, für die jeder Mord, der durch “Ausländer” begangen wird, eine perfekte Gelegenheit ist, die eigene politische Agenda zu pushen. Dieser Kommentar ist ein weiteres Indiz dafür, dass das Umfeld von Daniel S. verschwörungsideologisch und politisch rechts eingestellt ist.

    Warum können bzw. wollen das Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt, Staatsanwalt Christopher Bona sowie Kriminalhauptkommissar Thomas Böttcher nicht sehen? Und warum diffamieren sie die Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız, welche schon so viel ans Licht gebracht hat, was die Polizei dem Gericht vorenthalten hat? Was treibt diese drei Männer an, sich so zu verhalten?

  • Zahlreiche Widersprüche: Will das Umfeld vom Täter Daniel S. die Öffentlichkeit in die Irre führen?

    Wir schauen uns einige Kommentare von einem Nachbarn und einem Bekannten auf Youtube an, unter dem Video der Pressekonferenz zu seiner Festnahme vom 10. April 2024.

    Wie glaubwürdig ist die Behauptung, dass Täter Daniel S. ein “SPD Fanboy” sei, vor dem folgenden Hintergrund?

    • Seine Partnerin Jessica B. teilte rechte, antisemitische und verschwörungsideologische Posts und rief zur Demonstration “Gemeinsam für Deutschland” auf.
    • Daniel S. schaute sich wiederholt rechte Videos und NS-Lieder an.
    • Bei der Hausdurchsuchung wurden NS-Bücher, Originalaufnahmen von NS-Liedern und ein ‘Gedicht’ gefunden, das als Volksverhetzung eingestuft ist.
    • Auf einer Festplatte, die zuletzt an ein Mischpult angeschlossen war (Daniel S. hat Techno-Musik produziert), wurden 166 nationalsozialistische, rassistische und antisemitische Bilder gefunden.

    Wie glaubwürdig ist die Behauptung, dass Täter Daniel S. ein “SPD Fanboy” und “eher linkslastig” sei, vor dem Hintergrund, dass der besagte Nachbar auf seinem eigenen Profil fast nur verschwörungsideologische und eindeutig anti-linke Inhalte gepostet hat?

    Auch ein weiterer Bekannter von Daniel S. kommentiert den Beitrag und reagiert auf Spekulationen über die Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit von Daniel S.:

    Warum sollte jemand schreiben, dass Daniel S. “leider” ein Deutscher sei? Wenn Daniel S. kein Deutscher gewesen wäre, wäre sein Vierfachmord etwa kein Problem mehr?

    Wir kennen diese Haltung von Rechtsextremen und der AfD, für die jeder Mord, der durch “Ausländer” begangen wird, eine perfekte Gelegenheit ist, die eigene politische Agenda zu pushen. Dieser Kommentar ist ein weiteres Indiz dafür, dass das Umfeld von Daniel S. verschwörungsideologisch und politisch rechts eingestellt ist.

    Warum können bzw. wollen das Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt, Staatsanwalt Christopher Bona sowie Kriminalhauptkommissar Thomas Böttcher nicht sehen? Und warum diffamieren sie die Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız, welche schon so viel ans Licht gebracht hat, was die Polizei dem Gericht vorenthalten hat? Was treibt diese drei Männer an, sich so zu verhalten?

  • 25. Juli 2025: Sitzung 19

    Zusammenfassung:

    Für den heutigen Prozess wird eine Nachbarin des Täters Daniel S. geladen, die mit ihm, dessen Partnerin und den Eltern in einer Hofschaft in Solingen lebt. Die Nachbarin hatte sich zuvor bei der Polizei gemeldet und dort ausgesagt, dass ihr Jessica B., die Partnerin des Täters, kurz nach dessen Verhaftung gestanden habe, dass er auch für den Brandanschlag in der Wuppertaler Normannenstraße verantwortlich ist. Zudem berichtet die Nachbarin von ihren Erfahrungen und Eindrücken zu Daniel S. und dessen familiären sowie sozialen Umfeld, insbesondere zu NS-verherrlichenden Aussagen des Täters und rassistischen „Stammtischparolen“ des Vaters und Umfelds.

    In der Nacht vom 24. auf den 25. Juli – also vor ihrer gerichtlichen Aussage – wird sie von Jessica B. und einer weiteren Nachbarin, der Frau von Marcel L. (Die Identitären und ehemals NPD) unter Druck gesetzt, in dem ihre Katzenklappe spätabends aufgebrochen und ihr ein Brief eingeworfen wird. In Panik ruft sie die Polizei, die sie nachts zu ihrer Tochter bringt. Dazu mehr im folgenden Bericht.

    Des Weiteren stellt der psychologische Gutachter Prof. Dr. Faustmann sein abschließendes psychiatrisches Gutachten über den Täter vor und es werden alle Anträge von Başay-Yıldız abgelehnt. Diese wird wegen ihres Urlaubs in der heutigen Sitzung von Andrea Groß-Bölting vertreten. Der Anwalt Fatih Zingal und seine Klienten, Kancho Zhilovs Eltern, sind heute nicht beim Prozess dabei.

    Bericht der Nachbarin: NS-Verherrlichung und Garagen-Treffen mit „Ausländerdebatten“

    Die Nachbarin wohnt seit 2012 in der gleichen Hofschaft, wo auch Daniel S. und Jessica B. seit 2022 gewohnt haben bzw. Jessica B. auch nach wie vor noch lebt. Das Haus des Paares ist auf der gegenüberliegenden Seite ihrer Terrasse, in der Nachbarschaft seien alle per „Du“.

    Über ihr persönliches Verhältnis zum Täter sagt die Nachbarin aus, dass er ihr gegenüber sehr hilfsbereit gewesen sei, ihr mal Blumen gebracht oder einen verletzten Finger verbunden habe. Seinem Vater Rudolf S. (Rufname: Rudi) gehört das Haus, in dem Daniel S. zuletzt lebte. Dieser selbst sei nach dem Tod seiner Mutter in ihr Haus ein Stück weiter gezogen. Das Leben in der Hofschaft rund um die Familie S. beschreibt die Nachbarin wie folgt: In Rudolf S. Garage fänden vor allem seit dem Ausbruch der Coronapandemie regelmäßige Treffen statt, es werde oft ab Mittag getrunken. Richter Kötter vergleicht es mit einem „Nachbarschaftstreff“, was die Nachbarin bestätigt. Die Nachbarin sagt aus, es träfen sich überwiegend dieselben Männer, ab und an auch Daniel S. Mutter und dessen Bruder. Auch Daniel S. sei öfter dabei gewesen, aber nicht so regelmäßig wie die anderen. Die Nachbarin hatte nach eigener Aussage ein gutes Verhältnis zu Daniel S. und Jessica B. und vor allem zu letzterer ein engeres Verhältnis. Sie sei auch mehrfach in deren Wohnung gewesen, jedoch nur im ersten und zweiten Stock – von der Nutzung anderer Geschosse wisse sie nichts.

    Über Jessica B. sagt sie aus, dass diese während des Einzugs 2022 lange krank gewesen sei und danach einen Bürojob bei einer Firma in Köln bekommen habe. Sie arbeite aber viel im Homeoffice. Das Verhältnis zwischen Rudolf S. und dessen Sohn Daniel S. beschreibt sie als „auf den ersten Blick ganz in Ordnung“.

    Zu etwaigen Nachbarschaftskonflikten in der Hofschaft befragt sagt sie aus, dass sich ein „deutscher Nachbar“ über Daniel S. Gartenarbeiten zu später Stunde beschwert habe aber auch darüber, dass sie zu laut lache. Zu Konflikten mit italienischen Nachbarn befragt sagt sie, diese hätten „viel Zeug“ in einem Gartenstück rumliegen, woraufhin Daniel S. ein „Riesenplakat“ mit der Aufschrift „Dieser Müll gehört zur Hausnummer…(*des italienischen Nachbarn)“ aufgehängt habe. Die „Leute aus der Garage“ hätten auch Streit mit dem italienischen Nachbarn gehabt, wohl wegen des Wegerechts.

    Zur politischen Einstellung von Daniel S. befragt, sagt sie zunächst, dass sie es nicht so genau sagen könne, da sie nie explizit über Politik gesprochen hätten. Es gab aber durchaus „Momenteindrücke, wo ich dachte: Oha“. Als Beispiel nennt sie Daniel S. Aussage, dass man nicht mehr durch Wuppertal-Oberbarmen gehen könne „wegen der vielen Ausländer“. Eine weitere Situation aus dem Sommer 2023 habe sie nachhaltig sehr schockiert. Die Nachbarin sei auf ihrer Terrasse gewesen und habe sich laut murmelnd über etwas aufgeregt. Daraufhin habe Daniel S., der gerade „furchtbare Musik“ hörend im Garten arbeitete, sie gefragt, was los sei. Als Tipp zur Bewältigung mit ihrer Unzufriedenheit habe er ihr gesagt „Mach das so wie ich. Ich mache mir hier Musik aus der NS-Zeit an. Das hat im Dritten Reich funktioniert und das funktioniert auch jetzt. Das hat Struktur.“ Die Nachbarin sei zu schockiert gewesen und habe ihn nicht weiter damit konfrontiert.

    Kötter fragt sie, ob sie das Lied habe identifizieren können. Sie verneint und sagt aus, die Polizei habe ihr bei ihrer Befragung das Lied „Erika“ vorgespielt, was es nicht gewesen sei. Text habe sie auch nicht verstehen können aber Daniel S. habe es selbst als „NS-Schlager“ bezeichnet. Richter Kötter fragt weiter, ob das „Verhalten oder Tun“ von Daniel S. damit in Einklang zu bringen sei, dass er „ausländerfeindlich“ gesinnt sei. Das kann die Nachbarin nicht beurteilen, habe ihn aber auch nie mit Migranten erlebt.

    Zu Daniel S. Umfeld und deren politischer Einstellung befragt, sagt sie aus, dass Jessica B.s Schwester für die SPD im Bundestag ist – Jessica B. sei darüber begeistert gewesen aber ihres Eindrucks nach generell eher unpolitisch. Es gäbe immer wieder „kleinere Sachen“, die ihr auffielen. Zum Beispiel habe Rudolf S. ihr mal beim Arbeiten in der Garage stolz gesagt, nachdem sie ihn dafür gelobt hatte, wie fleißig er sei: „Ein deutscher Mann arbeitet“. Auch bei den nachbarschaftlichen Treffen in der Garage ginge es öfter um „Ausländerdebatten“. Ein Mal zum Beispiel hätten sie sich sehr darüber gefreut, dass bei einem Betrugsfall eines Reisebüros Kunden betrogen worden seien. Das habe vor allem türkische Menschen getroffen, „da haben sich alle die Hände gerieben, dass Ausländer Geld verloren haben.“ Richter Kötter beendet den Exkurs zum Umfeld mit der Feststellung, dass es sich dabei aber wohl eher um so „Stammtischparolenmanieren“ handele.

    War Jessica B. doch Mitwisserin über Daniel S. Brandanschlag in der Normannenstraße?

    Richter Kötter fragt weiter, wie es in der Hofschaft nach der Verhaftung von Daniel S. gewesen sei. Die Nachbarin sagt, dass die Polizei und der WDR dagewesen seien, generell „viel Trubel“. Jessica B. sei sehr aufgelöst gewesen. Ein bis zwei Tage nach der Verhaftung habe die Nachbarin Jessica B. deshalb mit in ihre Wohnung genommen, wo sie sich ihr offenbart habe: Jessica B. erzählte ihr, dass sie auf der Polizeiwache Videos von Daniel S. nach der Tat gesehen habe. In der Tatzeit sei er nicht zu Hause gewesen. Für sie stehe fest, dass er es war. Er habe generell viel geklaut und gelogen. Jessica B. habe der Nachbarin auch gestanden, dass das Haus, in dem sie vorher in Wuppertal gewohnt hatte, auch gebrannt hat.

    Jessica B. habe sich gewundert, dass Daniel S. kurz vor dem Brand großen Druck auf sie ausgeübt habe, ihre Sachen aus der Wohnung zu holen. Sie habe dann später von dem Brand erfahren und ihn damit konfrontiert, woraufhin er ihr gegenüber der Brandlegung gestanden habe. Daraufhin habe sie ihm gesagt „Mach das nie wieder. Dabei hätten Menschen sterben können.“ (*Anmerkung: An dieser Stelle widersprechen sich die gerichtlichen Aussagen von Jessica B. im letzten Verhandlungstag und den Aussagen der Nachbarin. Siehe Prozessbericht 18: https://adaletsolingen.org/2025/07/17/15-juli-2025-sitzung-18/).

    Nach diesem Geständnis war die Nachbarin im Urlaub und sehr durcheinander. Als sie nach ihrer Rückkehr gesehen habe, dass in der Hofschaft das Leben weiterging, als sei nichts gewesen, habe sie auch so weitergemacht und sich mit dem Wissen nicht an die Polizei gewandt. Als sie dann aber in der Presse gesehen habe, dass der Brandanschlag in der Normannenstraße kein Anklagepunkt gegen Daniel S. ist, sei das der Grund für sie gewesen, aktiv zu werden.

    Druck und Beeinflussungsversuche auf die Nachbarin seitens Jessica B. und der Frau von Marcel L.

    Zur Mitwisserschaft von Jessica B. befragt, stockt die Nachbarin öfter und wirkt verunsichert und aufgeregt, sie bittet um ein Glas Wasser. Dann erzählt sie, dass sie in der letzten Nacht kaum geschlafen habe, weil ihr am späten Abend vor der Vernehmung im Gericht von einer Nachbarin ein Brief von Jessica B. durch ihre Katzenklappe zugesteckt worden sei, wobei die Klappe beschädigt worden war. In Panik hatte sie die Polizei gerufen und sei zu ihrer Tochter gebracht worden. Sie übergibt den Brief an Richter Kötter – die Sitzung wird kurz unterbrochen.

    In der Unterbrechung lässt sich eine Situation im Gang vor dem Gerichtssaal beobachten: Staatsanwalt Bona und Jochen Ohliger, Daniel S. Wahlverteidiger, sprechen miteinander. Bona zu Daniel S. Anwalt: „Das kriegen wir zusammen hin“. Eine unbeteiligte Dritte reagiert darauf mit: „Jo, das ist klar, dass ihr das zusammen hinkriegt.“ Bona: „Das hat nichts hiermit zu tun, nur dass hier keine Missverständnisse entstehen.“

    Nach der Unterbrechung wird der Brief von Kötter vorgelesen (Anmerkung: Da den Prozessbeobachter*innen der Brief nicht vorliegt, folgen Direktaussagen und Wortlaute).

    „Hallo (Name der Nachbarin), da du auf mein Klopfen und Klingeln nicht reagierst, schreibe ich dir diesen Brief. Bis vor ein paar Tagen war mir die Tragweite dessen, was du bei der Polizei ausgesagt hast, nicht bewusst.“ „Du hast da übelst was durcheinandergeworfen.“ Sie habe „Gulasch“, „Komisches vor allem Falsches“ erzählt. „Du hast an dem Abend ne halbe Flasche Jägermeister gesoffen.“ Das „Mach das nie wieder“ seitens Jessica B. gegenüber Daniel S. sei nicht auf die Brandstiftung in der Normannenstraße bezogen, sondern bezogen auf Betrügereien seinerseits unter ihrem Namen. „Das mit Daniel und den Liedern aus der NS-Zeit…“: Dass „Marschmusik einen beim Arbeiten antreibt“ bedeute nicht, dass es den NS glorifiziere. Ihre gemeinsamen Freunde seien sich darin auch einig. „Dass du mit der Polizei sprichst, ohne mal mit mir zu reden…“, „Das ergibt alles keinen Sinn, das macht mich alles einfach nur traurig.“ „Das ist eine ganz schäbige Aktion.“ „Deine tägliche Dosis Alkohol…“, „Dass man dem Daniel jetzt nun doch den Nazi bzw. Rechtsstempel aufdrückt, ist das dein Ziel?“, „Du hast mir gesagt, dass du weißt, dass Daniel kein Rechter ist.“ „Ich glaube, dir ist nicht bewusst, was du tust oder du bist einfach nur gemein und hast es nicht gerafft.“

    Nach der Verlesung des Briefes sagt die Nachbarin dazu: „Als sie mir erzählt hat, dass das Haus in Wuppertal auch gebrannt hat, da hab ich keineswegs Alkohol getrunken.“ – das sei 1-2 Tage nach Daniel S. Verhaftung gewesen. Erst 2-3 Wochen danach sei der besagte Abend gewesen, an dem sie Jägermeister getrunken hatte. Jessica B. habe ihr an diesem Abend generell viel von Daniel S. erzählt, – unter anderem, dass er ein ganz lieber Kerl sei und „mit Rechts nicht zu tun habe“. An dem Abend habe die Nachbarin Jessica B. nicht widersprochen, weil beide alkoholisiert waren, ihr dann aber am nächsten Tag gesagt, sie habe da eine andere Wahrnehmung.

    Staatsanwalt Bona fragt: Glauben Sie, dass Daniel ein Rechter ist? Die Nachbarin sagt aus, das könne sie nicht genau sagen. Aber, wenn jemand NS-Lieder hört, müsse man ja erstmal auf die Idee kommen, da bewusst nach zu suchen. „Da interpretier ich schon, dass er das gut fand.“

    Bona will wissen, mit wem die Nachbarin vor ihrer Aussage beim Gericht gesprochen habe. Sie gibt an, sie habe mit einem Bekannten von ihr gesprochen, dessen Namen sie nach Aufforderung Bonas auch namentlich nennt. Er fragt weiter: Was haben Sie dem gesagt? Sie gibt an, dass sie ihrem Bekannten das erzählt habe, was ihr von Jessica B. gestanden worden sei, und beide seien zum Ergebnis gekommen: „Wenn ich dann einfach zur Polizei gehe, dann steh ich als die da, die die Hofschaft anschwärzt.“

    Bona fragt mehrfach nach, mit wem sie vorher noch gesprochen hat, und fragt direkt nach einer Person mit Namen. Die Nachbarin gibt an, diese Person habe nur einen Kontakt zur Zeitung taz hergestellt. Bona weiter: Hat die taz Ihnen denn gesagt, gehen Sie zur Polizei? Nachbarin: verneint, die taz habe nur einen Artikel veröffentlicht. Bona: Wieso sind Sie dann doch zur Polizei gegangen? „Weil es um Menschenleben geht, und ich konnte es einfach nicht mehr aushalten.“ Sie habe gedacht, dass Polizei durch die Medien darauf aufmerksam wird. Das sei aber nicht so gewesen, sie sei nicht angesprochen worden.

    Bona hakt weiter nach und betont, diese Inhalte seien monatelang durch die Medien gegangen. Dann fragt er die Zeugin, ob sie die Musik im Garten als NS-Musik zuordnen konnte. Sie verneint aber und sagt erneut aus, Daniel S. habe ihr das gesagt und sie habe ihm geglaubt: „Er hat gesagt, dass es Musik aus der NS-Zeit ist.“ Ihr sei der genaue Wortlaut noch genau in Erinnerung.

    Bona wiederum: Hat sie jemand beeinflusst mit der Polizei zu sprechen? Die Nachbarin: „Nein, eher im Gegenteil“ Sie wurde eher zur Vorsicht aufgerufen. „Ich möchte mich von niemanden vor den Karren spannen lassen.“ Daraufhin lässt Bona von dem Thema ab. (Anmerkung: Auffällig ist an dieser Stelle, dass der Staatsanwalt – wohlgemerkt nicht die Verteidigung des Täters – offensichtlich nur daran interessiert ist, eine mögliche Vorab-Beeinflussung der Zeugin hinsichtlich eines rassistischen Tatmotivs herauszuarbeiten. Die bedrohliche Einschüchterung mit Brief und beschädigter Katzenklappe ist für ihn in der Befragung ebensowenig Thema wie die NS-Glorifizierung des Täters.)

    Kötter fragt sie, ob sie glaube, dass Daniel S. krank sei, da dies in ihrer polizeilichen Aussage wie folgt notiert worden sei: „Ich weiß nicht, ob Daniel ein Rechtsextremer ist, aber ich denke, der Mann ist krank.“ Die Nachbarin dementiert: „Das habe ich gar nicht gesagt. Der Staatsschutz hat das aufgeschrieben, aber ich habe nichts gesagt, weil ich niemandem was unterstelle.“ Sie habe sich schon währenddessen darüber gewundert, dass der Vernehmende des Staatschutzes diesen Satz ergänzt hatte, dachte sich aber, dass mal so stehen zu lassen. Sie sei Sozialarbeiterin im Drogenbereich gewesen und aus ihrer Arbeit sei ihr, Daniel S. „starre Mimik“ und sein stockender Gang auffällig vorgekommen. Sie hatte den Eindruck: „Da stimmt was nicht, Da ist irgendwas.“

    Das Umfeld des Täters: Freund und Nachbar des Täters bei Identitären und AfD-Demos, Bruder des Täters laut dessen Lebensgefährtin ein „Nazi“

    Andrea Groß-Bölting (Vertretung für Basay-Yildiz) fragt sie nach den Personen aus der Garage des Vaters und ob sie diese identifizieren könne. Die Nachbarin gibt zu Protokoll, dass Rudolf S. (Vater des Täters), Raimund (Onkel des Täters), ein Wölli und ein Stefan regelmäßig da seien. Groß-Bölting fragt, ob auch Marcel L. öfter dabei sei und wenn ja, wie häufig. Laut Nachbarin „eher nicht“ aber „vielleicht hat er mal dazugestanden“. Weiter beschreibt sie, dass „Rudi“ (Vater) ein „stückchenweiter“ mehrere Garagen und ein Stück Wiese gehörten. Im Sommer habe es da mal Treffen gegeben, es wurde gegrillt, Jessica und Daniel seien da gewesen, die Zeugin selbst auch und und generell „viele Leute“: „Es ging lustig zu“. Auch Marcel sei dabei gewesen – das sei ihr ganz deutlich in Erinnerung, da er ihr Lachen so ansteckend gefunden hatte.

    Auf Nachfrage bestätigt die Nachbarin, dass Daniel S. Kontakt zu Marcel L. hatte und sagt, dass er ein Freund des Paares ist. Darüber hinaus berichtet sie, dass am Abend zuvor (24.7.2025) Marcel L. zu ihr gekommen sei, nachdem die Katzenklappe kaputt gemacht und der Brief bei ihr eingeworfen worden war. Er entschuldigte sich bei ihr dafür und sagte, nicht Jessica B. habe den Brief gewaltvoll durch die Katzenklappe gezwängt, sondern seine Frau.

    Groß-Bölting fragt die Zeugin, ob sie die politische Haltung von Marcel L. kenne. Sie antwortet: „Ja allerdings. Wir haben viel diskutiert, der wollte mir immer so ,identitäre Ideen‘ mit auf den Weg geben, wollte mich davon überzeugen.“ Er sei auch auf einer Demo von AfD und Identitären gewesen: „weiß ich, weil ich auf der Gegendemo war.“ Die Frage, ob sie mitgekommen hat, dass Daniel mal etwas zu Marcels politischer Haltung gesagt habe, verneint sie.

    An diesem Punkt steigt die Verteidigung des Täters ein: Ohliger zur Nebenklagevertreterin „Was soll das? Was machen wir hier eigentlich?“. Daraufhin fragt Kötter Groß-Bölting, ob sie in der Unterbrechung mit Verfahrensbeteiligten gesprochen habe. Diese verneint und macht deutlich, dass sie als ihre Vertretung von Basay -Yildiz selbstverständlich die Informationen aus den Ermittlungsakten studiert habe und sie nun mit ihren Fragen an die Zeugin weiterfortfahren möchte.

    Sie fragt, ob diese den Namen von Marcel L. bei ihrer Aussage bei der Polizei erwähnt habe. Die Nachbarin verneint. Weiter fragt sie, was sie gefühlt habe, als sie den Brief bekommen hat. Die Nachbarin: „Wenn mir jemand die Katzenklappe kaputt macht, um mir einen Brief einzuwerfen – da krieg ich Angst.“ Sie habe Panik bekommen und nicht gewusst, wen sie so spät noch anrufen könne und was sie machen solle. Daraufhin hatte sie die Polizei gerufen. Sie verstehe, dass Jessica enttäuscht sei, „weil sie mir Sachen erzählt hat, von denen sie nicht dachte, dass sie sie weitererzähle“ und weiter „Jessica möchte den Daniel natürlich schützen.“ Jessica B.‘s Zuschreibung, dass sie Alkoholikerin sei, widerspricht sie.

    Auf die Frage, ob sie den Eindruck habe, dass der Brief sie für ihre heutige Aussage beeinflussen sollte, bestätigt sie: „Im ersten Moment hatte ich das, das hat auch meine Panik verstärkt.“

    Antonakis fragt, wieso sie sich damals nicht gleich an die Polizei gewandt hat. Die Nachbarin: „Ich war völlig kopflos. Der hilfsbereite Daniel, der mir Blümchen bringt, bringt Menschen um.“ Nach ihrem Urlaub habe sie in der Nachbarschaft / Hofschaft festgestellt, dass alles seinen Gang ging, als sei nichts passiert. Dann habe sie auch weitergemacht.

    Nebenklagevertreter Radovslav Radovslavov fragt nach dem Treffen in der Garage und weiteren Familienangehörigen. Die Nachbarin erzählt von Daniel S. Bruder namens David, der nicht da wohne aber seit der Verhaftung öfter da sei. Sie habe ihn seitdem mehrmals erlebt – „hochaggressiv, vor allem Jessica gegenüber“. An dem Jägermeister-Abend habe ihr Jessica B. gesagt „Der Daniel hat mit rechts nichts zu tun. Aber der David, das ist ein Nazi.“ Die Zeugin sagt aus, dass sie sich das „vom äußeren Erscheinungsbild“ durchaus vorstellen könne „aber nicht jeder, der eine Glatze hat, ist ein Nazi.“ Sie habe allerdings einmal live erlebt, wie er „völlig ausgetickt“ sei und Jessica beschimpft habe. Es ging um eine kranke Taube auf ihrer Terrasse, die aus Jessica B.s und ihrer Sicht nicht mehr zu retten gewesen sei. Daraufhin habe Jessica B. den Vater Rudolf S. angerufen. Plötzlich sei David S. angerannt gekommen, mit einem „hochaggressiven Ausdruck“ und habe Jessica als „Fotze“ beleidigt und daraufhin mit bloßen Händen, der Taube „den Hals umgedreht“.

    Damit endet die Befragung der Zeugin, ohne dass der Bruder, den die Lebensgefährtin des Täters als „Nazi“ bezeichnet, auch nur irgendwie thematisiert wird oder in diese Richtung weitere Fragen gestellt werden.

    Ohne, dass der Zusammenhang für Zuschauende klar wird, werden Bilder aus verschiedenen Akten gezeigt. Unter anderem Fotos aus der verbrannten Wohnung in der Grünewalderstraße mit zensierten Stellen (Balken vor vermutlichen Leichnamen) und einem verkohlten Kinderbett – ohne Vorwarnung und in Anwesenheit der Eltern und Großeltern der Ermordeten sowie Überlebenden.

    Unkommentiert werden auch Fotoaufnahmen aus der Hausdurchsuchung bei dem Täter gezeigt, darunter diverse Waffen (Macheten, mind. eine Langwaffe und mind. drei Handfeuerwaffen, Chemikalien und Benzinkanister) sowie Fotos aus dem Keller mit dem sog. Lied eines Asylbewerbers, dessen Verbreitung wegen Volksverhetzung strafbar ist. Dieses wird in diesem Zusammenhang laut verlesen.

    Auswertung von Audio-Dateien auf Festplatte von Daniel S., Nebenklagevertreterin dazu: „Es wäre wünschenswert, wenn jemand mit der Auswertung betraut würde, der wissenschaftliche Kenntnisse zu Rechtsextremismus hat“

    Des Weiteren liest Richter Kötter einen Vermerk von Kriminalinspektion KK 11 (Tötungs-, Brand- und Waffendelikte) im Auftrag des Staatsschutzes zu Audiodatei-Auswertung vom 3.6.2025 vor. Dieser habe 1333 Treffer gefunden, primär Techno, Deutschrap, Rock, der überwiegende Großteil sei unpolitisch, 12 Titel seien nicht abspielbar gewesen „aber vom Titel her unauffällig“. Vier Titel seien „PMK-Relevant“ (politische motivierte Kriminalität): Adolf Hitler Remix, Aggro Berlin Nazi Tot, Erika „Plus“ (*Anmerkung: Im Vortrag wird es als „Plus“ gelesen, später stellt sich durch die Nebenklagevertretung heraus, dass es sich bei dem „Plus“ um ein Eisernes Kreuz-Emoji handelt) sowie zwei Audio-Fassungen von Charlie Chaplins Abschlussrede aus „Der große Diktator“.

    Bewertung KK11 zu „Adolf Hitler-Hip Hop Remix“: Ausschnitte aus Reden Hitlers „Wollt ihr den totalen Krieg“ und Hitlers Rufen „Sieg“ und der antwortenden Menge „Heil“ mit Hip Hop hinterlegt. Bewertung des Ermittlers dazu: In diesem Lied seien nur Bruchstücke mit Musik hinterlegt worden, eine zusätzliche Botschaft sei nicht zu entnehmen, es ginge eher um eine Stimmung.

    Bewertung KK11 zu „Aggro Berlin Nazi tot“: Das Lied wird dem Deutschrapper Kaisa zugeordnet. Der Track wird vom Staatsschutz als „gewaltverherrlichend gegenüber Rechtsextremen“ und eher „linksradikal“ eingestuft (*Anmerkung: Der Rapper Kaisa ist wegen seiner homophoben und antisemitischen sowie holocaustleugnenden und verschwörungsideologischen Lyrics und Aussagen seit einigen Jahren bei Rechtsextremen beliebt. Um dies herauszufinden, benötigt es keinerlei kriminologischer Kompetenz, sondern lediglich zwei Google-Suchen und der Lektüre des Wikipedia-Beitrags des Rappers. Siehe unter anderem hier: https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/kommentare/des-kaisers-alte-kleider)

    Bewertung KK11 zu Charlie Chaplins Rede aus ,Der große Diktator‘: dieses liegt in zwei Fassungen und mehrfachen Kopien vor, ein Mal der Auszug Chaplins Abschlussrede aus dem Film und eine Fassung, die mit Hans Zimmers „Time“ hinterlegt ist.

    Bewertung KK11 zu „Erika ,Eisernes Kreuz-Emoji‘“: es handele sich dabei um ein Wehrmachtslied von 1938, dass durchaus zur NS-Propaganda genutzt wurde aber keine explizit rassistischen Textinhalte hat, „Heimatverbundenheit und Tapferkeit im Sinne des NS“ ist Bestandteil des Liedes und es handele sich bis heute um ein „umstrittendes aber bekanntes deutsches Kulturgut“ und Teil der zeitgenössischen Popkultur, da es in Sozialen Medien in den letzten Jahren häufiger erscheine. Motiv am Besitz des Liedes könne „kulturhistorisches oder militärhistorisches Interesse“ gewesen sein.

    Fazit des Staatsschutzes: Es sei „keine politische Gesinnung“ abzuleiten, es handele sich auch nur um vier von 1333 Treffer, die nicht homogen-politisch seien.

    Groß-Bölting weist auf die gravierenden Unterschiede in der Recherche und Bewertung von bspw. Taten im islamistischen Bereich im Gegensatz zum Umgang mit diesem Fall hin und spricht von „bemerkenswerten Bemühungen das kleinzureden, was auf rechte Ideologie hinweist“ und weiter „Adolf Hitler soll keine Bedeutung haben oder vermeintlich ironisch sein.“ Dazu drückt sie ihr Unverständnis darüber aus, dass die Polizei keine Ahnung habe, wie Rechte agieren und keinerlei Kenntnisse darüber, wie in rechten Kreisen mit Symboliken gearbeitet wird. So handele es sich bei der Audio-Datei nicht um „Erika +“ wie „Plus“ verlesen, sondern um ein Eisernes-Kreuz-Emoji. „Es wäre wünschenswert, wenn jemand mit der Auswertung betraut würde, der wissenschaftliche Kenntnisse zu Rechtsextremismus habe“

    Anschließend werden Auszüge aus dem Bundeszentralregister des Täters werden verlesen: Urteilssprüche in Hagen und dem Amtsgericht Solingen wegen Unterschlagung und Diebstahl geringfügiger Sachen im Zeitraum 2018 und 2020. Richter Kötter gibt anschließenend Başay-Yıldızs Antrag auf ihr 45–60-minütiges Abschlussplädoyer am Tag der Urteilsverkündung (30.7.2025) statt, für das sie für einen Tag aus ihrem Urlaub anreisen wird. Die Verteidigung des Angeklagten meldet sich daraufhin zu Wort und beantragt, statt an dem für die Plädoyers vorgesehenen Montag, ebenfalls am Tag der Urteilsverkündung zu sprechen. Insbesondere Ohliger sei wichtig, nach Başay-Yıldız sein Abschlussplädoyer zu halten. Radovslavov fragt, ob es zu einer Nachverhandlung zum Brandanschlag in der Normannenstraße kommen wird, worauf Staatsanwalt Bona entgegnet, dass dies nicht im Rahmen dieser Verhandlung erfolgen wird.

    Abschlussaussage des psychologischen Gutachters Prof. Dr. Faustmann

    Dieser beginnt damit, dass es keine neuen Aspekte gäbe, die aus Daniel S. „Netzverhalten“ als auch seiner Beobachtung der letzten Prozesstagen zu lesen sei. (*Anmerkung: Bemerkenswert ist, dass sich der Gutachter in seinen anschließenden Ausführungen ausschließlich auf eine Zusammenstellung von Informationen der Polizei stützt und sich in seiner Bewertung der politischen Komponente lediglich auf Datenfunde von 2017 mit rechtsextremen Bezügen bezieht. Keine Rolle spielen aktuellere Chat-Verläufe, in denen Daniel S. den Wunsch äußerte, dass sich „Ausländer“ an Silvester „wegböllern“ (Artikel von ND) sowie Youtube-Abrufe von AfD- und Wehrmachtsliedern oder eindeutige Google-Suchanfragen seitens des Täters (Vgl. vergangene Prozessberichte))

    Daniel S. habe eine Verhaltensstörung durch jahrelangen Amphetaminkonsum. Seit dem 12.-13. Lebensjahr konsumiere er Cannabis und relativ kurz danach auch Amphetamine: „sehr hoch, sehr viel ohne Ausfallserscheinung, nahezu täglicher Konsum und hohe Toleranzgrenze“. In den Jahren 2005/6, dann 2008/2009, 2013/2014 hatte er Klinik-/Reha-Aufenthalte, die er alle abgebrochen hat.

    Weiter gibt der Gutachter zu Protokoll, Daniel S. habe an dem psychologischen Gutachten mitgewirkt. Die psychosozialen Auswirkungen des Drogenkonsums seien unter anderem, dass eine „berufliche Tätigkeit nicht mehr festzustellen sei“ und er eine „gewisse Unzufriedenheit und Langeweile“ aufweise, „wenig emotional, sehr sachlich“ sei. Das „Selbstkonzept“ des Täters sei ein „Streben nach Autarkie“, das in beruflicher und partnerschaftlicher Interaktion nicht erfüllt worden sei. Weiteres Element seines „Selbstkonzeptes“ sei es, „sich selbst durch die Abwertung anderer zu stärken“ – eine Identifikation mit den Stärken anderer und gleichzeitige Abwertung anderer sei stark bei ihm ausgeprägt.

    Zur politischen Einstellung des Täters aus psychiatrischer Sicht sagt er aus, dass der erste Aspekt von Daniel S. Strategien sei, sich selbst in der Stärke von SS-Offizieren und NS-Bildern zu sehen. Von „Identifikation“ zu sprechen, „wäre zu stark“. Ein zweiter Aspekt, sei das Prinzip, sich selbst über andere zu stellen und andere „auf Grund von Hautfarbe sowie jüdischer und muslimischer Religion“ abzuwerten. Eine „handlungsleitende Funktion“ oder unmittelbare Bezüge zur Tat seien dem allerdings nicht zu entnehmen. Er könne keine unmittelbare Ableitung aus psychiatrischer Sicht vornehmen. Es sei eher durch „persönliche Belastungserfahrungen“ zu erklären, dass sich der Täter sich sozial zurückgezogen und in eine „regressive Selbstbeschäftigung hin zur selbstbestätigenden Handlung“ begeben habe. Dies liege „viel tiefer“ als „bestimmten Menschen Schaden zuzufügen“. Er sei in Beziehungen belastet gewesen, seine Partnerinnen hätten zu seiner Idealisierung geneigt und er habe nicht genügend Stabilität in diesen Beziehungen bekommen. Daher habe er eine „Selbststabilisierung durch Objekt-Abwertung“ und „Kompensation gegen Dinge, nicht unmittelbar gegen Menschen“ gefunden.

    Bona fragt, ob Objektabwertung in diesem Zusammenhang auch „Menschen“ bedeute. Gutachter: Objekt bedeute hier auch Personen, welche Bedeutung das Wissen um die Anwesenheit von Menschen in den Häusern während der Brandlegung für den Täter spielte, ließe sich nicht abschließend klären. Es sei auch in Betracht zu ziehen, dass es sich auch um eine Überhöhung durch das Hinzufügen von Schaden an den Bewohner*innen handele, er habe diesen Aspekt aber in der Begutachtung nicht klären könne. (Anmerkung: Wenn es dem Täter nicht um das Ermorden von Menschen ging, wieso hat er dann in der Normannenstraße die Ausgänge versperrt?)

    Bona äußert, dass die Tatorte aus seiner Sicht nicht aus „ausländerfeindlichen Motiven“ ausgewählt worden seien. Da im Haus in der Solinger Josefstraße (* ebenfalls Brandanschlag durch Daniel S.) eine Familie mit einem deutschen Namen wohnte, sei ein „ausländerfeindliches Motiv widerlegt“. Gutachter: Es handele sich bei den Tatorten um „Orte der eigenen Biografie“ des Täters und dadurch in einer Bewältigung einer zurückliegenden Kränkung des eigenen Selbst. Abschließendes Wissen um die „Empfindsamkeit“ des Täters fehle.

    Bona: Wäre nicht eine intensivere Beschäftigung mit rechtsextremen Inhalten – nicht nur im Tatzeitraum von zwei Jahren (2022 und 2024) und eine Beschäftigung mit NS-Inhalten im „Promillebereich“ – bei einer Radikalisierung erwartbar? Er führt aus, dass er sich auch mal intensiv mit Motiven zu Brandanschlägen beschäftigt habe: In den meisten Fällen handele es sich seines Wissens um Pyromanie, Versicherungsbetrug und psychische Störungen.

    Der Gutachter pflichtet dem bei, dass er – entgegen anderer Fälle extrem rechten Terrors, die er verfolgt habe – Daniel S. als „ruhigen, stillen Menschen“ wahrnehme, der „in sich selbst sehr verletzbar“ sei. Es handele sich bei ihm um eine Bewältigung, keine Radikalisierung z.B. im Darknet. (*Anmerkung: Wohlgemerkt, kaufte der Täter wie viele andere extrem rechte Terroristen Schusswaffen im Darknet, was hinsichtlich einer Bewertung seiner Radikalisierungstendenz anscheinend keine Rolle spielt.)

    Bona findet, dass sich Motive zur Brandstiftung häufig in einem „Anzünden zur eigenen Selbststabilisierung“ fänden. Gutachter pflichtet dem erneut bei und verweist auf Heidelberger-Studien von vor der „letzten Jahrhundertwende“. Es sei nicht das Feuer und nicht die aggressiv-kämpferischen Anschläge, die den Täter faszinierten, sondern eine „softe Brandlegung“. Radovslavov fragt dazu, wieso der Täter dann nicht sein eigenes Haus anzündete, sondern andere Häuser? Gutachter: Den Täter trieb seines Erachtens der „lange Weg und das lange durch die Nacht streifen“ zu den Orten. Er vergleicht dies mit einem Jogger, der sich über seine gelaufenen Kilometer selbstvergewissere. Auch die intensive Vorbeschäftigung und Vorbereitung der Brandsätze diene aus seiner Sicht einem Regressionsabbau „über mehrere Stunden.“

    Anschließend werden alle Anträge von Başay-Yıldız seitens des Gerichts abgelehnt. In der Gesamtschau seien die Indizien nicht ausreichend für eine Anerkennung einer rassistischen Gesinnung. Die Konflikte mit seinem marokkanischstämmigen Nachbarn in der Normannenstraße vor dem Brandanschlag als auch mit seinen italienischen Nachbarn in der Hofschaft in Solingen seien „nachbarschaftliche Streitigkeiten“ und nicht durch Rassismus gekennzeichnet. Auch seine Partnerin sowie Ex-Partnerin hätten keine Kenntnis über rassistische Einstellungen des Täters gehabt – diese hätte zumindest angedeutet auffallen müssen. (*Anmerkung: Von Beginn an beobachten wir, dass die Partnerin des Täters, die sehr wahrscheinlich von dessen Brandstiftung in ihrem ehemaligen Wohnhaus in der Normannenstraße gewusst hatte und bis heute Beiträge aus dem verschwörungsideologischen und extrem rechten Spektrum auf Facebook postet, immer wieder als verlässliche Quelle für das Gericht bezüglich Daniel S. politischer Gesinnung angeführt wird. Dies ist am heutigen Prozesstag besonders befremdlich, nachdem die Nachbarin als Zeugin, nicht nur in der Nacht vor ihrer Aussage von Jessica B. und der Partnerin von Marcel L. eingeschüchtert wurde. Diese sagte auch vor Gericht aus, dass Jessica Daniel S. eindeutig schützen möchte. Dennoch bezieht sich das Gericht nach wie vor absolut unkritisch auf ihre positive Darstellung ihres Lebensgefährten.)

    Auch Başay-Yıldızs Antrag, eine unabhängigere Polizeibehörde mit den Ermittlungen zu dem Fall zu beauftragen, wird abgelehnt.

  • Partnerin des Täters teilte Inhalte aus rechten und verschwörungs-ideologischen Quellen

    Staatsschutz ordnet Jessica B. als links ein:

    Die Partnerin des Vierfachmörders und Rassisten Daniel S. wurde von Staatsschutzmitarbeiter Thomas Böttcher als politisch links eingeordnet. Vor Gericht beharrte er auf seiner Einschätzung und argumentierte, dass Jessica B. zwei Mal Inhalte der SPD und des BSW geteilt hat.

    Unsere Recherchen ergeben aber ein ganz anderes Bild:

    Jessica B. teilte bereits Anfang Juni einen Aufruf für Proteste der Gruppe „Gemeinsam für Deutschland“. Diese hat ihre Ursprünge in der „Querdenken-Bewegung“ und ist mittlerweile ein Sammelsurium von AfDlern und anderen Akteur*innen aus der extremen Rechten geworden. Dazu haben wir bereits am 16. Juni einen Beitrag veröffentlicht.

    Der Beitrag wurde mittlerweile von Jessica B. gelöscht. In ihrer öffentlich einsehbaren Chronik auf Facebook sind jedoch nach wie vor verschwörungsideologische, antisemitische und rassistische Beiträge zu finden…

    Beitrag vom 16. Juni 2025 auf Facebook:

    Große Ohren, eine vor lauter Lügen lange Nase und David-Stern-Hut: Das Bild des Pinocchio im von Jessica B. geteilten Beitrag entspricht antisemitischen Karikaturen.

    Das Zitat stammt von Alexander Solschenizyn, Literaturnobelpreisträger, Gulag-Überlebender und vor allem… Ideologischer Vordenker des heutigen russischen Imperialismus unter Putin. Seine Vision eines ethnisch-homogenen, christlich-orthodoxen Großrusslands zieht sich durch seine Schriften. Bereits 1999 sprach er sich für eine russische Annexion der Ost- und Südukraine aus. Auch antisemitische und sexistische Ansichten Solschenizyns, wie die Frau als „Gebärmutter der Nation“, werden im heutigen Russland unter Putin aufgegriffen und weitergeführt.

    Spätestens seit dem Kalten Krieg hat Solschenizyn viele Fans in Teilen der deutschen extremen Rechten. So etwa Wolfgang Strauß (Vordenker der Neuen Rechten in Deutschland) oder in einer von Bernhard Christian Wintzek (NPD-Funktionär und Organisator der rechtsextremen „Aktion Widerstand“) gegründeten Zeitschrift „Mut“, die zeitweise vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.

    Deutschen Rechten gefällt an Solschenizyn dessen Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen und die antisemitische Täter-Opfer-Umkehr, nach der sich die nationalsozialistischen Deutschen in einem vermeintlichen Verteidigungskrieg gegen die ,jüdischen Bolschewisten‘ befunden hätten – ergo zur industriellen Massenvernichtung gezwungen worden waren.

    Beitrag vom 24. August 2024 auf Facebook:

    Einen Tag nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen teilt Jessica B. einen Beitrag mit Video des Täters.
    Die Hashtags in dem Beitrag #Kennedy und #RFKJr verweisen auf den verschwörungsideologischen, rassistischen und antisemitischen Politiker Robert Frank Kennedy Junior, der spätestens seit Corona und unter Trump zum Gesundheitsminister der USA ernannt wurde.

    Kennedy ist seit Jahren eine wichtige Stimme der globalen Bewegung von Holocaust-Leugnern, Rechtsextremen und sogenannten Querdenker*innen. Im Jahr 2020 sprach er in Berlin auf einer Querdenker-Demo, auf der auch hunderte Reichsbürger anwesend waren.

    #Topher verweist auf Chris Townsend aka Topher, US-amerikanischer Rapper und Trump-Aktivist. 2021 spielte er auf der „Veterans for Trump Rally“, die im rechtsextremen Sturm auf das Kapitol gipfelte, den Song „The Patriot“. Der Song wurde kurz danach von Spotify gelöscht.

    Topher, der auf TikTok 2,6 Millionen Follower*innen hat, ist Aktivist für die rechte Kulturkampforganisation TPUSA (Turning Point USA). Deren Vorsitzender Charlie Kirk tourt seit Jahren mit Slogans wie „Resist the Left“ durch die USA. Dabei schürt er rassistische, trans-, queer- und frauenfeindlichen ,Anti-Woke-Kampagnen‘ und folgt einer christlich-nationalistischen Agenda. Die Zeit titelte erst vor wenigen Tagen: „Der Rechte, der Amerikas Jugend radikalisiert.“

    Jessica B. schreibt zum Video: „Weg mit denen, sofort – ALLE!!!“ Und weiter: „Sie gehörten zwar zur Menschheitsfamilie, haben die Zugehörigkeit aber eindeutig verwirkt. Wer anderen Schaden zufügt, hat es nicht verdient Hilfe zu erhalten, der hat es verdient in Hunger und Elend zu leben!!!“ Wer mit ,Sie‘ und ,denen‘ gemeint ist, wer seine Zugehörigkeit als Mensch verwirkt hätte, bleibt offen. Ob sie damit Islamisten meint, oder gleich alle Muslime oder Geflüchteten, ist offen.

    Der Kommentar unter ihrem Beitrag „Weil der jetzt ein Ausländer ist? Oder gilt das für deutsche Mörder auch?“ bleibt unbeantwortet.

    Zur Erinnerung: Ihr Partner Daniel S. war zu dieser Zeit bereits wegen vierfachen Mordes, 21-fachen Mordversuchs und einem Macheten-Angriff auf einen Freund in Haft.

    Weitere Beiträge von Jessica B. auf Facebook:

    Weitere Beiträge wenden sich gegen “die Mehrheit”, für “die Wahrheit” oder “die Menschheitsfamilie”. Insbesondere der letzte Begriff ist aus verschwörungsideologischen Milieus und Querfronten aus russlandnahem ,Friedensaktivist*innen‘ und Corona-leugnenden Querdenker*innen bekannt.

    Fazit:

    Jessica B. teilt Beiträge aus verschwörungsideologischen, russlandnahen, antisemitischen, rechten bis rechtsextremen und explizit anti-linken Kontexten.

    Diese Beiträge sind bis heute öffentlich abrufbar. Wer sich mit der extremen Rechten und ihren Schnittstellen zum verschwörungsideologischen Milieu beschäftigt, erkennt sofort, welche politischen Einstellungen Jessica B. vertritt.

    Wie kann es sein, dass Thomas Böttcher vom Staatsschutz Jessica B. bis zuletzt als “eher links” einordnet und argumentiert, dass Daniel S. ja garnicht nicht rechts sein könne, da eine Beziehung mit unterschiedlchen politischen Überzeugungen auf Dauer nicht funktionieren könne?

    Quellen:

  • 15. Juli 2025: Sitzung 18

    Zusammenfassung:

    Am 18. Verhandlungstag werden gleich drei Personen als Zeug:innen befragt: Jessica B., die Partnerin vom Täter Daniel S., seine Ex-Partnerin Luisa Maria P. sowie Alexander S., der ehemalige Vermieter von Jessica B. aus der Normannenstraße in Wuppertal. Außerdem beantragt die Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız, dass die Ermittlungen bzw. Auswertungen der Datenträger an eine bislang unbeteiligte Polizeibehörde oder an das Landeskriminalamt NRW abgegeben werden. Darüber hinaus beantragt sie, den wesentlich länger als geplant andauernden Prozess für drei Wochen zu unterbrechen, da weder sie noch Nebenklagevertreter Fatih Zingal an den finalen Prozessterminen teilnehmen können. Dies hatten sie bereits vor Längerem angemeldet. Staatsanwalt Christopher Bona lehnt alle Anträge ab. Es wäre ein weiterer Schlag ins Gesicht für die Eltern der Ermordeten sowie die Überlebenden des Anschlags, wenn Başay-Yıldız und Zingal ihre Schlussplädoyers nicht vor Gericht halten könnten. Daneben stellt der geladene Brandsachverständige seine Einschätzungen zum Brand in der Normannenstraße am 5. Januar in Wuppertal vor. Sein Fazit: Es handele sich eindeutig um Brandlegung, während es nicht nachvollziehbar sei, warum die Polizei von einem Kabelbrand ausgegangen ist.

    Flurfunk in lockerer Stimmung: Jessica B. und Verteidiger Marc Françoise verstehen sich überraschend gut und unterhalten sich über „die Antifa“

    Zum Beginn des 18. Verhandlungstags wird Jessica B., die Partnerin von Täter Daniel S. geladen. Bereits vor ihren Aussagen fällt ein ungewöhnlich lockeres Verhältnis zwischen ihr und dem Verteidiger Marc Françoise auf. Auf dem Gerichtsflur unterhalten sich die beiden vertraut, es ist der Gesprächsfetzen „…die Antifa hat ja so einen Artikel gemacht…“ zu hören. Dies wirft die Frage auf, inwiefern die Aussagen von Jessica B. vor Gericht mit der Verteidigung von Daniel S. abgestimmt sein könnten – denn ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu Aussagen einer Nachbarin.

    Zur Tatnacht am 5. Januar 2022 befragt gibt Jessica B. an, dass Daniel S. gegen Mitternacht zu ihr ins Bett gekommen sei. Sie habe ihn nicht danach gefragt, warum er für das Abholen von einigen Bildern und Lampen aus ihrer Wohnung in der Wuppertaler Normannenstraße so lange gebraucht hätte, und gibt weiter an, auch nichts Ungewöhnliches bemerkt zu haben. Kurze Zeit später sei sie wieder eingeschlafen. Sie habe Daniel S. nicht näher damit konfrontiert, dass er entgegen ihrer Absprachen über Stunden nicht erreichbar gewesen sei. Am Morgen des 6. Januar nach der Brandlegung in der Normannenstraße habe Daniel S. ihr einen Online-Bericht zum Brand auf seinem Handy gezeigt, ohne Kommentar zu seiner eigenen Beteiligung. Im Wortlaut sagte sie dazu: “Ich habe mir dabei nichts gedacht, ich wusste ja nichts über seine Feueraffinität”.

    Harte Aussagen einer Nachbarin: Hat Jessica B. doch gewusst, dass Daniel S. den Brand in der Normannenstraße gelegt hat?

    Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Jessica B, da eine vor Gericht vorgelesene Aussage einer Nachbarin ganz anders klingt: Die bislang nicht vor Gericht geladene Nachbarin sagte in der Vergangenheit bei der Polizei aus, dass Jessica B. sich ihr anvertraut habe und ihr mitgeteilt habe, dass Daniel S. die Tat vor ihr gestanden hätte. Sie habe ihn auch dazu gedrängt, noch am Tag der Brandlegung schnell die letzten Sachen aus der Wohnung zu holen: “Ich hoffe du startest, alles anderes wäre völlig überzogen für das was du vorhast. Love you anyway!“

    Desweiteren habe die Nachbarin davon berichtet, dass Jessica B. ihr davon erzählt habe, ”was der Daniel alles für Betrügereien gemacht hat”. Und weiter: “Sie hat ihn darauf [auf den Brand] angesprochen, er hat es zugegeben”. Daraufhin habe Jessica B. zu Daniel S. gesagt: „Mach sowas nie wieder, da könnten Menschen sterben.“ Bei der Konfrontation mit diesen Aussagen sagt Jessica B. vor Gericht, dass die Nachbarin da etwas falsch verstanden habe, doch auf Nachfrage räumt sie ein, ein gutes Verhältnis zur Nachbarin gehabt zu haben und sich teilweise von ihr getröstet gefühlt zu haben – von einer Freundschaft wolle sie dennoch nicht sprechen. Damit ist kein Motiv erkennbar, warum die Aussagen der Nachbarin über Jessica B. und Daniel S. nicht wahrheitsgemäß sein sollten. Jessica B. schildert weiter, dass es bereits vor dem Einzug von Daniel S. in ihre Wohnung in die Normannenstraße zu Nachbarschaftskonflikten gekommen war – vor allem aufgrund lauter Musik und eines Nachbarn, der sich vermeintlich “zum Hausmeister aufgespielt” habe.

    Auf Nachfrage von Richter Kötter erklärt Jessica B., dass sie Schlüssel zu Wohnung und Keller gehabt habe und es möglich gewesen sei, durch eine Tür zur Straße hin von außen in den Keller zu gelangen. Dies war nach Aussagen eines Überlebenden und Bewohner des Hauses (vgl. Sitzung 16) zwar in der Vergangenheit möglich, wenige Wochen vor dem Brandanschlag wurden jedoch die Schlösser der Kellertür ausgetauscht, wodurch ein wichtiger Fluchtweg am Abend des 5. Januar 2022 verhindert worden war. Dieser offensichtliche Widerspruch wurde in der Verhandlung nicht weiter aufgegriffen.

    Extremer Drogenkonsum und rassistische Aussagen: Jessica B. und eine Nachbarin geben Einblicke in den Alltag von Daniel S.

    Jessica B. beschreibt den Drogenkonsum von Daniel S. als “extrem”: Er sei lange wach und nachtaktiv gewesen, habe aber auch tagelang nur geschlafen und sich bei Erledigungen häufig total verzettelt. Er habe oft nicht still sitzen können und auch am Tag des Brandes bereits am Mittag Amphetamin konsumiert. Zwar habe sie ihm geraten, das zu lassen, es habe jedoch keinen Streit darüber gegeben, da sie das nicht als Hauptproblem in der Beziehung gesehen habe. Auf die Frage, ob sich Daniel S. Verhalten nach dem Brand verändert habe, berichtet sie, dass er drei Tage lang geschlafen habe – dies sei allerdings auch zuvor bereits vorgekommen.

    Başay-Yıldız konfrontiert Jessica B. mit weiteren Angaben der bereits zuvor zitierten Nachbarin. Diese habe bei der Polizei ausgesagt, dass Daniel S. habe im Garten laut NS-Musik gehört habe. Von ihr darauf angesprochen, habe er gesagt: „Das hat damals funktioniert, das geht auch nochmal“. Darüber hinaus habe er auch mal gesagt, dass man in Oberbarmen kaum noch auf die Straße könne, weil es zu viele Ausländer gäbe. Jessica B. gibt daraufhin an, davon nichts mitbekommen zu haben. Ob dies glaubhaft ist, bleibt offen.

    Der Vermieter der Wohnung in der Normannenstraße kann nicht viel zur Brandursache sagen

    Nach Jessica B. wird Alexander S. befragt, der Eigentümer der Wohnung in der Normannenstraße und damalige Vermieter von Jessica B. Er habe die Wohnung Anfang 2021 gekauft, als sie dort bereits gewohnt hat. Die Miete sei unregelmäßig gezahlt worden, direkten Kontakt zu ihr habe er nie gehabt, sondern nur über die Hausverwaltung. Daniel S. war ihm nicht bekannt.

    Beschwerden im Haus seien ihm erst nach dem Brandanschlag über die Hausverwaltung zugetragen worden. Nach dem Brand standen die Fenster in der Wohnung von Jessica B. über Tage offen, woraufhin die Wohnungstür aufgebrochen wurde. Dabei zeigte sich, dass die Wohnung in einem Zustand war, der an ein „Mietnomadenverhältnis“ erinnert habe. Nach einer schriftlichen Kündigung der Wohnung durch Jessica B. sei jeglicher Kontakt zu ihr abgebrochen, die Schlüssel habe er nie gesehen. Über den Brand sei Alexander S. von der Hausverwaltung informiert worden. Als Grund wurden ihm veraltete Elektroinstallationen im Keller genannt, die nach dem Brand erneuert worden seien. Von der Polizei hingegen sei er zu keinem Zeitpunkt kontaktiert worden.

    Wegen mangelnder Neutralität beantragt Seda Başay-Yıldız die Abgabe der Ermittlungen an eine unbeteiligte Polizeibehörde

    Başay-Yıldız kritisiert die Polizei Wuppertal scharf für ihre schwerwiegenden Mängel und Rechtsverstöße im Ermittlungsverfahren. Zum einen wurden Beweismittel, die bei der Durchsuchung des Hauses des Angeklagten gefunden wurden, rechtswidrig zurückgehalten. Zum anderen wurde ein Vermerk vom April 2024, der den Brandanschlag des 25. März 2024 als rechtsmotivierte Tat eingestuft hatte, im Nachhinein handschriftlich abgeändert und ebenfalls zurückgehalten. Dieser Vermerk wurde dem Gericht erst durch eine Intervention des Innenministeriums NRW im Laufe des aktuellen Verfahrens überhaupt bekannt. Başay-Yıldız betont, dass die Polizei Wuppertal nicht das Recht habe auszuwählen, welche Unterlagen zur Verfahrensakte gelangen und welche nicht, sondern diese vollumfänglich bereitstellen müsse – was nicht geschehen ist. Darüber hinaus wurden zahlreiche Datenträger von ihr über ein Jahr lang nicht ausgewertet, was erst jetzt geschehen ist und deutliche Hinweise auf weitere Brandstiftungen durch Daniel S. geliefert hat.

    Fragwürdige Bewertungen und ein weiterer Fall vorenthaltener Akten machen Kriminalhauptkommissar Böttcher unglaubwürdig

    Die Arbeit von Kriminalhauptkommissar Böttcher von der Abteilung „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ wird von Başay-Yıldız sehr kritisch gesehen. Dieser habe die Aufrufe von rechtsextremen Internetseiten, Videos und rechten bis nationalsozialistischen Liedern durch Daniel S. stets verharmlost und als „geschichtliches Interesse“ oder als “zeitgemäßen Schlager” interpretiert und viele dieser Aufrufe wie folgt bewertet: “Nicht jeder Konsument rechter Propaganda hat ein rechtes Weltbild”. Die Başay-Yıldız verweist auf einen vergangenen Fall, in dem gegen Böttcher der Vorwurf erhoben wurde, Beweismittel vorenthalten und sehr zaghaft gegen Rechtsextreme ermittelt zu haben. Dabei beruft sie sich auf einen öffentlich zugänglichen Prozessbericht aus dem Jahr 2015, wonach dem damaligen Staatsanwalt in einem laufenden Verfahren eine Akte mit belastendem Chatmaterial über lange Zeit nicht bekannt gewesen sei. Auch hier waren die Täter rechtsextrem und das Opfer mit Migrationshintergrund.

    Mit ihren zahlreichen Verfehlungen habe die Polizei Wuppertal das Vertrauen in die Integrität staatlichen Handelns und das Gewaltmonopol des Staates beschädigt. Damit beantragt Başay-Yıldız, dass die Ermittlungen bzw. Auswertungen der Datenträger an eine bislang unbeteiligte Polizeistelle bzw. an das Landeskriminalamt NRW abgegeben werden, da eine faire und unparteiische Aufklärung durch die Polizei Wuppertal nicht gewährleistet werden könne. In einem weiteren Antrag fordert Başay-Yıldız, das laufende Verfahren um drei Wochen zu unterbrechen, da die nachgereichten Beweismittel aus den bisher nicht ausgewerteten Datenträgern extrem umfangreich sind und die Nebenklageanwält:innen mehr Zeit zur Einarbeitung benötigen, u.a. auch wegen einem bereits frühzeitig angekündigten Urlaub.

    Staatsanwalt Christopher Bona geht in die Offensive

    Staatsanwalt Christopher Bona kann bereits während des Vortrags von Başay-Yıldız seine Emotionen nur schwer verbergen. Er sieht in den Begründungen zu ihren Anträgen ein wiederholtes “einbashen auf die Polizei”, welches “nicht aus objektiv nachvollziehbaren Gründen” geschehe. Darüber hinaus warf er ihr vor, die Abgabe der Ermittlungen an eine unbeteiligte Polizeistelle nur deshalb zu beantragen, weil ihr das Ergebnis der Polizei Wuppertal nicht passen würde. Dass Böttcher, trotz “sachlicher und nachvollziehbar Bewertung” namentlich “angefeindet” würde, sei für ihn nicht nachvollziehbar und „geschmacklos“. Und dass ein Başay-Yıldız ein “Antifa-Blog” als Quelle erwähnt hat, “setze dem Ganzen noch die Krone auf”. Weiter führte er aus, dass die AfD die zweitstärkste Partei in Deutschland sei und es normal sei, sich mir ihr auseinanderzusetzen – demzufolge sei es kein Ausdruck einer rechten Gesinnung, dass Daniel S. viele rechte Inhalte teils wiederholt aufgerufen habe. Inhaltlich nimmt er zu ihrer sehr ausführlichen Begründung allerdings keine Stellung.

    Auch den zweiten Antrag lehnt Bona mit der Begründung ab, dass ein Aufschub um drei Wochen den Prozess weiter verzögern würde und nicht mit dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung zu vereinbaren sei. Die im Zuge der Nachermittlungen nachgereichten Beweismittel aus den bisher nicht ausgewerteten Datenträgern im Umfang von 2 Terabyte, die erst am 11. Juli, also 3 Tage vor der heutigen Sitzung, der Nebenklagevertretung zugeschickt wurden, seien von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits ausgewertet worden. Daher sei es das Problem der Nebenklageanwält:innen, dies bisher nicht geleistet zu haben.

    Reaktionen der Nebenklageanwält:innen auf Staatsanwalt Christopher Bona

    Başay-Yıldız wehrt diesen Vorwurf ab und betont, dass es nicht das Versagen der Nebenklageanwält:innen sei, innerhalb von 3 Tagen 100.000 Dateien nicht vollständig auswerten zu können. Es sei vielmehr ein Resultat der mangelhaften Ermittlungen durch die Polizei, dass die Auswertung der Datenträger erst parallel zur Hauptverhandlung und auch nur auf die Initiative von Başay-Yıldız hin begonnen wurde. Darüber hinaus antwortet sie, dass sie mit dem Ergebnis der Polizei Wuppertal durchaus leben könne – allerdings sei es sehr auffällig, dass der Polizei in anderen Verfahren oftmals eine einzige IS- oder PKK-Flagge ausreichen würde, um die Zugehörigkeit einer Person zu einer politischen Gruppe zweifelsfrei festzustellen. Warum werde aber in den vermeintlich ausgewogenen Berichten von Böttcher das Konsumieren rechtsextremer Inhalter in dutzenden Fällen stets als unpolitischer Einzelfall bewertet und nicht als Ausdruck einer politischen Gesinnung?

    Nebenklageanwalt Zingal betont ebenfalls, dass es in der kurzen Zeit nicht möglich sei, so viele Daten auszuwerten. Nebenklageanwalt Radoslavov wirft Bona vor, von Başay-Yıldız kalt erwischt worden zu sein: Hätte er sich besser vorbereitet, hätte er feststellen können, dass die Nachbarin von Jessica B. der Polizei sehr wohl von rechtsextremen Äußerungen durch Daniel S. berichtet hat und dies nochmal vor Gericht angehört werden sollte, bevor sich Bona zu sehr darin einrichtet den Verdacht auf eine rechtsextreme Motivation von Daniel S. abzuwehren.

    Der Brandsachverständige zum Brandanschlag des 5. Januar in der Normannenstraße Wuppertal findet Einschätzung der Polizei nicht nachvollziehbar

    Daran anschließend wird der Brandsachverständige geladen, der im Juni 2025 im laufenden Prozess beauftragt wurde, um ein Gutachten zum Brand in der Normannenstraße anzufertigen – drei Jahre nach dem Brand vom 5. Januar 2022. Die dort von ihm erstellten Fotos ordnet er im Direktvergleich mit den von der Polizei nach dem Brand erstellten Fotos ein. Demnach sei die Kellertür zur Straße hin noch intakt, doch der Schließzylinder sei nach dem Brand ausgetauscht worden, weil die Tür von der Feuerwehr aufgebrochen werden musste. Er konnte weiter feststellen, dass die Kellertür zum Treppenhaus hin zum Beginn des Brandes geschlossen und irgendwann während einer bereits starken Rußentwicklung geöffnet worden war – ob durch die Feuerwehr oder andere Personen kann er nicht sagen. 

    Im weiteren Verlauf sagt er, dass zwei unabhängige Brandherde nur den Schluss zulassen, dass es sich zwingend um vorsätzliche Brandstiftung gehandelt habe, während defekte Elektroinstallationen im Keller als Brandquelle im höchstem Maße unwahrscheinlich seien. Der eine Brandherd befand sich unmittelbar am Kellerabteil des Nachbarn, den Daniel S. zuvor terrorisiert hatte (siehe Prozessbericht 16), während der andere Brandherd am Fuße der Kellertreppe zum Treppenhaus gelegt wurde. Auf die Frage, wie die Polizei auf einen Kabelbrand als Erklärung komme und ob es dafür irgendwelche Hinweise gäbe, antwortet der Brandsachverständige: Nein, das sei ihm „unverständlich“. Er wisse „nicht, wie man darauf kommen könnte“.

    Anhörung der Ex-Partnerin von Daniel S., deren Auto mit Brandbeschleuniger begossen worden war

    Zum Schluss wird Luisa Maria P. geladen und zu Daniel S. befragt. Sie kenne Daniel S. schon seit der 5. Klasse, war mit ihm von 2014-2019 in einer Beziehung und beschreibt ihn während der Schulzeit als ruhig und unauffällig. Als sie 2014 zusammengekommen sind, wohnte er bereits in der Solinger Grünewalder Straße, in welcher er 2024 vier Menschen ermordete und 21 Menschen schwer verletzte. Neben zahlenreihen Aussagen zu seinem Alltagsleben und seiner von Antriebslosigkeit psychischen Verfassung sagte Luisa Maria P., dass Daniel S. keinerlei politisches Interesse gehabt habe und vermutlich auch nicht an Wahlen teilgenommen habe. Rechtsextreme Auffassungen oder Aussagen habe sie nie beobachtet. Wenn es um Migrant:innen ging, habe er sich nie auffällig oder aggressiv verhalten und zu einer Familie mit Migrationsgeschichte in der Grünewalder Straße ein gutes Verhältnis ohne Konflikte gehabt. Staatsanwalt Bona fragt sie zum Brand ihres Autos und den zerstochenen Reifen: Entgegen ihrer ersten Aussage bei der Polizei wisse sie nicht mehr, ob sie erst mit Daniel S. den Kontakt abgebrochen habe und dann sei ihr Auto angezündet worden war oder umgekehrt. Bona fragt weiter, ob sich Daniel S. sich zur Flüchtlingswelle 2015/16 geäußert habe – dies sei schließlich ein Thema gewesen, das in allen Medien rauf und runter diskutiert worden und damit kaum zu ignorieren gewesen sei. Doch auch hier beharrt Luisa Maria P. darauf, von rassistischen Äußerungen nichts mitbekommen zu haben. Richter Kötter fragt sie, ob sie mitbekommen habe, dass Daniel S. irgendwelche Dinge bestellt oder gebastelt habe, was sie ebenfalls verneint. Damit bezieht sich Kötter vermutlich auf die von Daniel S. im Darknet gekauften Waffen und selbstgebauten Brandsätze, die im Keller gefunden wurden.

    Wie geht es weiter?

    Die nächsten Termine sind am 25., 28. und 30. Juli 2025, wobei für den 28. Juli die Plädoyers und für den 30. Juli die Urteilsverkündung angestrebt wird.

    Dabei ist nach wie vor unklar, wie sich Richter Kötter zu den Anträgen von Başay-Yıldız zur Unterbrechung des Prozesses um drei Wochen positionieren wird. Falls dem nicht stattgegeben wird, ist unklar, ob Başay-Yıldız und Zingal bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung anwesend sein können. Es verhärtet sich der Eindruck, dass mit allen Mitteln versucht wird, den Prozess schnell hinter sich zu bringen, als die Motivation des Täters sowie das mehrfache Versagen der Polizei ergebnisoffen und vollumfänglich aufzuklären.

    Die Angehörigen und Überlebenden des Anschlags werden konsequent übergangen und müssen sich höchstwahrscheinlich den letzten Verhandlungsterminen ohne ihre Anwälte schutzlos stellen. Jegliche Kritik am unrühmlichen Verhalten der Polizei wird von der Staatsanwalt kategorisch und sehr emotional abgewehrt, ohne auch nur eine der zahlreichen offenen Fragen zu beantworten.

    Hinweise auf die rechtsextreme Gesinnung des Täters werden unverfroren als “leidiges Thema” bezeichnet. Dies ist besonders bitter vor dem Hintergrund, dass bei einer rechtzeitigen Ermittlung der Brandursache in der Normannenstraße mit hoher Wahrscheinlichkeit der mörderische Brandanschlag vom 25. März 2024 hätte verhindert werden können.

  • 2. Presseerklärung der Nebenklägervertreter vom 24. Juni 2025

    • Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.
    • Rechtsanwalt Simon Rampp, Solingen
    • Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, Solingen
    • Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov, Kiel und
    • Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M.

    Nach unserer ersten Presseerklärung vom 12.05.2025 haben wir die Zuversicht gehabt, dass das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal wegen u.a. eines Brandanschlages in der Grünewalder Straße in Solingen mit vier toten Familienmitgliedern und einer Vielzahl von Schwerverletzten mit Migrationshintergrund mit der vom Landgericht eingeleiteten Aufklärung seinen Abschluss finden kann.

    Stattdessen steht der Angeklagte jetzt auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wuppertal in Verdacht vor dem verheerenden Brand in Solingen am 25.03.2024 bereits am 05.01.2022 einen Brand in einem Wohnhaus in der Normannenstraße 32 in Wuppertal gelegt zu haben.

    Für die Angehörigen der Verstorbenen und den teils Schwerverletzten des Brandanschlages aus Solingen drängt sich jetzt die bittere Erkenntnis auf, dass der Anschlag auf ihr Haus in Solingen hätte verhindert werden können, wenn der frühere Brand in Wuppertal von den Ermittlungsbehörden pflichtgemäß aufgeklärt worden wäre.

    Von einer sorgfältigen Aufklärung des Brandes in Wuppertal am 05.01.2022 kann nämlich keine Rede sein. Die Ermittlungen hierzu wurden bereits kurze Zeit später eingestellt, weil die Brandursache in einem technischen Defekt vermutet wurde,

    • ohne dass die Polizei vor Ort oder später die Bewohner des Hauses als Zeugen vernommen hat,
    • ohne dass die zuständige Kriminalpolizei überhaupt vor Ort war und
    • ohne dass ein Brandsachverständiger beauftragt wurde.

    Erst auf Veranlassung von Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız wurde der Hintergrund des Brandes in Wuppertal durch die Auswertung der bei dem Angeklagten sichergestellten Datenträger sowie durch Vernehmung eines Hausbewohners mit marokkanischer Herkunft im Laufe des Gerichtsverfahrens zum ersten Mal beleuchtet. In dem Haus auf der Normannenstraße in Wuppertal brach nämlich Feuer aus, nur wenige Wochen nachdem die Lebensgefährtin des Angeklagten aus ihrer Wohnung in dem Haus in Wuppertal ausgezogen war, wo sich auch der Angeklagte regelmäßig aufhielt.

    Allein die polizeiliche Vernehmung dieses Zeugen und weiterer Bewohner des Hauses nach dem Brand in Wuppertal hätte bei den Ermittlungsbehörden zur Gewissheit geführt, dass ein Brandanschlag erfolgt ist. Genau dieses Ergebnis wird von dem erst jetzt von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen bestätigt: es muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden, weil es eine zeitgleiche Entzündung an zumindest zwei voneinander unabhängigen, sogar räumlich getrennten Stellen gab. Der Sachverständige konnte auch nach mehr als drei Jahren nach der Tat feststellen, dass eine vorsätzliche Brandstiftung vorlag und kein technischer Defekt.

    Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.: „Für mich steht zweifelsfrei fest, dass der Angeklagte aus rassistischen Motiven gehandelt hat. Beide Häuser wurden überwiegend vonMenschen mit Migrationshintergrund bewohnt. Es ist schockierend, dass das Verfahren wegen des Brandes in Wuppertal bereits nach wenigen Wochen eingestellt wurde und damals überhaupt keine Ermittlungen zur Brandursache erfolgt sind.“

    Herr Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov aus Kiel stimmt dieser Einschätzung zu: „Bei dem Angeklagten wird spätestens durch den Brand in Wuppertal ein Schema deutlich. Er legt mehrere Brandherde in älteren Häusern mit Holz-Treppenhäusern, um sicher zu gehen, dass die Bewohner kaum eine Chance haben, dem Inferno zu entkommen.“

    Die Rechtsanwälte Rampp und Antonakis aus Solingen können die mangelhafte Aufklärung der Fälle im Ermittlungsverfahren in „ihrem“ Bergischen Land nicht mehr nachvollziehen: „Wir fallen hier langsam vom Glauben ab!“

    Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M., zeigt sich besonders erschüttert: „Als gebürtiger Solinger hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass bei Hausbränden mit ausländischen Bewohnern nach den Erfahrungen aus dem Solinger Brandanschlag 1993 so schlampig ermittelt wird und ein möglicher ausländerfeindlicher Hintergrund nicht stärker im Fokus der Ermittlungen steht.“