Autor: adaletsolingen

  • 24. Juni 2025: Sitzung 17

    Rückblick:

    In der letzten Sitzung am 11. Juni 2025 wurde deutlich: Daniel S. ist nicht nur verantwortlich für den Brandanschlag vom 25. März 2024 in der Grünewalderstraße in Solingen, sondern hat mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Brandanschlag vom 5. Januar 2022 in der Normannenstraße in Wuppertal begangen. Diese Erkenntnis stammt jedoch nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern wurde durch die Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız ermittelt und in das Verfahren gegen Daniel S. eingebracht.

    Zu Beginn der heutigen Sitzung präsentierte Richter Kötter den aktuellen Stand der Nachermittlungen, die seit dem letzten Termin durchgeführt wurden.

    Brandstiftung in der Normannenstraße in Wuppertal durch Gutachten bestätigt

    Drei Jahre nach dem Brand wurde nun – erstmals – ein Brandsachverständiger beauftragt, die Ursache des Feuers in der Normannenstraße zu untersuchen. Der Gutachter kam sehr schnell zu dem Ergebnis, dass es sich eindeutig um vorsätzliche Brandstiftung handelt: Im Keller wurden zwei voneinander unabhängige Brandherde festgestellt. Während die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung die entsprechenden Akten bereits per Post erhalten haben, warten die Anwält:innen der Nebenklage seit neun Tagen auf die Zustellung. Warum?

    Im Zuge dieser Nachermittlungen wurden zwei Personen durch die Polizei befragt: Jessica B., die Partnerin des Täters Daniel S., sowie Luisa Maria P., eine Ex-Partnerin von Daniel S., die bislang im Prozess keine Rolle spielte.

    Jessica B. bestätigte bei ihrer Vernehmung, was bereits durch die bei der letzten Sitzung vorgestellten Chatverläufe zwischen ihr und Daniel S. belegt wurde: Daniel S. hatte einen Schlüssel zur Wohnung in der Normannenstraße und hielt sich am Tatabend im  Haus auf, um persönliche Gegenstände abzuholen.

    Schwerer Verdacht auf eine dritte Brandstiftung

    Auch die Ex-Partnerin Luisa Maria P. wurde von der Polizei vernommen. Sie berichtete von einem Vorfall, bei dem die Reifen ihres Autos zerstochen und ein Brandsatz aus Grillanzündern unter ihrem Fahrzeug platziert wurde – der nur durch Zufall von einem Zeugen rechtzeitig entdeckt und entfernt werden konnte. Ein Brand des Autos konnte so verhindert werden. Auch sie verdächtigt Daniel S. der Tat.

    Dieser Verdacht wird durch die Auswertung von Funkzellenabfragen gestützt: Daniel S. hielt sich demnach während der Tatzeit in der Nähe des Fahrzeugs auf. Zudem wurde bekannt, dass er mindestens fünf verschiedene Mobiltelefone bzw. SIM-Karten genutzt hat. Warum sind nicht alle von ihm genutzten Mobiltelefone systematisch untersucht worden?

    Psychiatrisches Gutachten und Partnerin belasten Daniel S. als notorischen Lügner – doch die Staatsanwaltschaft glaubt ihm weiterhin

    Seda Başay-Yıldız beantragte, dass das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr.  Faustmann in der nächsten Sitzung verlesen wird. Hintergrund sind ihre Zweifel an dem von Daniel S. behaupteten Motiv, der Brand in der Grünewalderstraße sei aus einem Streit mit der Vermieterin hervorgegangen.

    Jessica B. beschreibt ihren Partner Daniel S. als chronischen Lügner, der ihr unter anderem lange verheimlicht habe, keiner Arbeit nachzugehen. Das deckt sich mit dem Gutachten, wo ein erhöhter Wert bei „unaufrichtigem Antwortverhalten“ festgestellt wurde – daneben erzielte Daniel S. den zweithöchsten Wert bei „Furchtlosigkeit“ und den dritthöchsten bei „Kaltherzigkeit“.

    Für Seda Başay-Yıldız ist klar: Das Gutachten zeigt, dass es keinerlei Anlass gibt, den Angaben des Angeklagten zu seinem Tatmotiv zu glauben. Umso unverständlicher ist es, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin am angeblichen persönlichen Motiv festhält – und sich weigert, ein rassistisches Motiv auch nur in Betracht zu ziehen. Warum wird ein rassistisches Motiv nicht zugelassen?

    Wer hatte zuletzt Zugriff auf die Festplatte mit den rechtsextremen Inhalten?

    Ein weiterer Antrag von Seda Başay-Yıldız betrifft die Sichtung diverser Ordner und Dateien auf einer externen Toshiba-Festplatte, die von der Staatsanwaltschaft weiterhin der Partnerin Jessica B. zugeordnet wird. Zudem beantragt sie die Prüfung der Soundcloud- und Mixcloud-Accounts von Daniel S. – Plattformen, auf denen elektronische Musik hochgeladen wird. Die Festplatte war zuletzt an seinen DJ-Mischpult angeschlossen worden, und Daniel S. gab an, seit seinem zwölften Lebensjahr elektronische Musik zu produzieren. Es spricht also vieles dafür, dass die Festplatte – und damit auch die rechtsextremen Inhalte darauf – ihm zuzurechnen sind. Dennoch weigert sich die Staatsanwaltschaft, diesen naheliegenden Zusammenhang näher zu untersuchen. Auch hier stellt sich die Frage: warum?

    Wer hatte zuletzt Zugriff auf die Festplatte mit Nachbarn zeigen Daniel S. wegen gefährlicher Körperverletzung an – Polizei bleibt untätig rechtsextremen Inhalten?

    Weitere mögliche Straftaten von Daniel S. sind inzwischen bekannt geworden. Zwei Nachbarn aus Solingen – beide mit Migrationshintergrund – haben ihn wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung angezeigt. In einem Fall wurde ein älterer Nachbar mit einem Metallzaun beworfen. Dennoch verweigerte die Polizei  Ermittlungen und verwies lediglich auf die Möglichkeit einer Privatklage. Keine der betroffenen Personen wurde jemals polizeilich befragt.

    Kurz nachdem er von seinen Nachbarn angezeigt wurde, suchte Daniel S. auf Google unter anderem nach folgenden Begriffen: „Tod des Privatklägers“, „Anzeiger verstorben“, „Anzeiger stirbt nach Anzeige“, „Jeder kann anonym eine Waffe kaufen im Darknet“ und „Waffenkauf Darknet“. All dies hat im bisherigen Prozess und den polizeilichen Ermittlungen keine Rolle gespielt. Daher beantragte Nebenklageanwalt Athanasios Antonakis, die beiden Nachbarn in künftigen Sitzungen als Zeug:innen zu laden.

    Jobcenter-Akten bleiben unter Verschluss – warum?

    Ein weiterer Antrag von Seda Başay-Yıldız fordert, die Akten des Jobcenters zu Daniel S. in das Verfahren einzubeziehen, um aufzuklären, ob Daniel S. Zugang zu allen Wohnungen im Haus seines Vaters hatte – insbesondere zu jener Dachgeschosswohnung, in der NS-Devotionalien und weitere politische Beweismittel gefunden worden waren.

    Die Staatsanwaltschaft beharrt darauf, dass allein der Vater in dieser Wohnung gelebt und die Schlüsselgewalt gehabt habe. Doch zahlreiche Indizien sprechen dagegen: Jessica B. sagte in einer Befragung, dass Daniel S. im Haus ständig aktiv gewesen sei und Renovierungen vorgenommen habe – eine Aussage, die auch Daniel S. selbst bestätigt hat. In der Wohnung wurden zudem Malerutensilien, ein Kalender von 2024, eine Zahnbürste und eine Tabakdose gefunden – identisch zu denjenigen, die Daniel S. zur Aufbewahrung von Brandbeschleunigern verwendete.

    Die Einsicht in Akten des Jobcenters und dem dort vorgelegten Mietvertrag könnte zur Klärung der Frage beitragen, wo Daniel S. tatsächlich gelebt hat – und wo nicht. Warum verweigert die Staatsanwaltschaft diesen naheliegenden Schritt?

    Zunehmende Zweifel an der Aufklärungsabsicht der Staatsanwaltschaft

    Alle Anträge werden von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und lächerlich gemacht – so auch die Hinweise auf ein mögliches rassistisches Tatmotiv. Bei den Anträgen von Seda Başay-Yıldız handele es sich „noch nicht mal um richtige Anträge“… Die Staatsanwaltschaft glaubt weiterhin dem Täter, seiner Partnerin und seinem Vater – und weigert sich nach wie vor, die Wohnsituation von Daniel S. mithilfe der Jobcenter-Akten evidenzbasiert zu prüfen.

    Auch die Tatsache, dass die Festplatte mit einem DJ-Mischpult verbunden wurde, scheint für die Staatsanwaltschaft kein Anhaltspunkt für einen möglichen Zugriff oder gar Besitz zu sein – obwohl Daniel S. seit seiner Kindheit elektronische Musik produziert und seine Partnerin verneint hat, die rassistischen Bilder auf der Festplatte zu kennen. Warum?

    Suchanfragen mit nationalsozialistischem Bezug und das wiederholte Hören von NS-Liedern werden weiterhin als Ausdruck „geschichtlichen Interesses“ verharmlost. Warum wird dieser Kontext so konsequent entpolitisiert – nachdem vier Menschen verbrannt und viele weitere teils schwer verletzt wurden?

    Seda Başay-Yıldız resümiert: Die „Ermittlungen“ von Polizei und Staatsanwaltschaft seien an Dilettantismus kaum zu überbieten und hätten mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts mehr zu tun. Es gebe zahlreiche Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung des Täters, die bewusst ignoriert oder geleugnet würden. Ein ernsthafter Wille zur Aufklärung sei nicht erkennbar, und noch nie in ihrer Karriere habe sie ein derart niedriges Niveau von Seiten der Justiz erlebt.

    Unser Fazit:

    Hätte die Polizei den Brand in der Normannenstraße in Wuppertal Aufgeklärt, würden vier Menschen heute noch leben. Die Unfähigkeit und Unwilligkeit von Polizei und Justiz, ihre Arbeit zu erledigen, werden immer offensichtlicher und beschädigen ohne Not das Vertrauen in diejenigen Institutionen, die uns ein Leben in Sicherheit und Gerechtigkeit ermöglichen sollen.

    • Warum wurden Verfahren gegen Daniel S. in der Vergangenheit immer wieder eingestellt?
    • Warum hat die Polizei bei mehreren Brandstiftungen die Ermittlungen verschleppt? Hat es eine Rolle gespielt, dass die Häuser von Menschen mit Migrationshintergrund bewohnt waren?
    • Warum wurde das Wohnhaus von Daniel S. nicht vollständig durchsucht, wie das bei einem Mordverdacht geboten ist?
    • Warum ist die Position der Staatsanwaltschaft identisch mit der Position der Verteidigung von Daniel S.
    • Warum lehnt die Staatsanwaltschaft die Einbeziehung wichtiger Beweismittel in den Prozess wiederholt ab?
    • Warum wurden alle substantiellen Erkenntnisgewinne im Prozess gegen Daniel S. von der Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız geleistet – und nicht von der Polizei?
    • Wer hat den Eintrag „rechtsmotivert“ aus der Akte des Staatsschutzes per Hand gestrichen, und warum?
    • Warum wurde kein Protokoll der (nur teils durchgeführten) Hausdurchsuchung von der Polizei angelegt?
    • Wer hat dafür gesorgt, dass alle Fotos mit rechtsextremen Beweismitteln aus den Prozessakten herausgehalten wurden, und warum?

    Ausblick:

    Die im März 2024 „versäumten“ Nachermittlungen sowie das forensische IT-Gutachten laufen nach Richter Kötter weiterhin im Hintergrund und sollen in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Zudem erwägt das Gericht, die Ex-Partnerin Luisa Maria P. als Zeugin zu laden. Weitere polizeiliche Ermittlungen bleiben abzuwarten.

    Der nächste Prozesstermin am Landgericht Wuppertal ist am 14. Juli um 9:15. Kommt zahlreich und macht euch ein eigenes Bild!

  • 11. Juni 2025: Sitzung 16

    Am heutigen Prozesstag wurde ein ehemaliger Nachbar von Jessica B. – der Partnerin des Täters Daniel S. – als Zeuge geladen. Jessica B. lebte in der Normannenstraße in Wuppertal, wo es am 5. Januar 2022 ebenfalls zu einem Brand kam und Bewohner:innen des Hauses von der Feuerwehr per Drehleiter aus dem Fenster gerettet werden mussten – wie auch beim Brand in Solingen am 25. März 2024 hatten viele einen Migrationshintergrund.

    Schon beim letzten Verhandlungstag am 2. Juni 2025 wurde bekannt, dass der Täter Daniel S. unmittelbar nach dem Brandausbruch am 5. Januar 2022 die Adresse Normannenstraße in Wuppertal gegoogelt hat. Über die Polizeiakten zum Täter Daniel S. konnte die Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız herausfinden, dass sich Daniel S. und sein Nachbar gegenseitig angezeigt hatten. Daher wird der Nachbar als Zeuge zunächst vom Richter Jochen Kötter zu seinem nachbarschaftlichen Verhältnis zum Täter Daniel S. befragt, der zwar nicht in der Normannenstraße gewohnt hat, doch häufig bei seiner Partnerin Jessica B. zu Besuch war.

    Technopartys, klirrende Flaschen und körperliche Angriffe

    Der Nachbar schildert, dass die gesamte Nachbarschaft Konflikte mit dem Täter Daniel S. gehabt habe, da in der Wohnung oft gefeiert und laut Techno gehört wurde, wobei auch häufig klirrende Flaschen zu hören gewesen seien. Daher sei von verschiedenen Nachbar:innen regelmäßig die Polizei gerufen worden – auch von ihm selbst. Auf vorherige Bitten, die Musik leiser zu machen, habe Daniel S. sehr aggressiv reagiert, sodass ein Gespräch nicht möglich war. Der Nachbar berichtet weiterhin, dass Daniel S. es wohl besonders auf ihn abgesehen habe. So habe er eines Morgens Geräusche hinter der Wohnungstür gehört. Als er diese öffnete, stand Daniel S. mit einem Handy bzw. Tablet direkt vor der Tür. Als der Nachbar Daniel S. darauf ansprach, was dieser vor seiner Tür wolle, habe Daniel S. ihn prompt mit Pfefferspray attackiert, woraufhin der Nachbar ihn angezeigt hatte. Darüber hinaus sei Daniel S. auch in anderen Fällen aggressiv gewesen: er habe etwa den Nachbarn im Treppenhaus gestoßen oder bei einem gleichzeitigen Betreten des Hauses die Eingangstür von innen abgeschlossen, damit der Nachbar diese erneut aufschließen muss.

    Zugeklebte Schlüssellöcher, brennbare Flüssigkeiten und Diebstähle aus Keller und Briefkasten

    Der Zeuge berichtet von mehreren sehr auffälligen Ereignissen im Zeitraum vor dem Brand, die in der Konsequenz eigentlich nur eine einzige Vermutung zulassen: Dass Daniel S. auch den Brand in der Normannenstraße vom 5. Januar 2022 gelegt hat, und dass der Brandanschlag in Solingen vom 25. März 2024 hätte verhindert werden können, wenn die Polizei zuvor ordentlich ermittelt hätte. Vier Menschen könnten heute noch am Leben sein.

    Zunächst berichtet der Zeuge davon, dass im Zeitraum vor dem Brand seine Fußmatte drei bis vier Mal mit einer öligen, nach Diesel riechenden Flüssigkeit begossen worden war. Außerdem sei sein Schlüsselloch wiederholt zugeklebt worden, sodass er nicht die Wohnung betreten konnte. Er berichtet von zwei Diebstählen aus seinem Kellerabteil und davon, dass ihm Briefe aus dem Briefkasten geklaut worden seien – darunter auch ein Briefe mit einer Visa-Karte und der dazugehörigen PIN, woraufhin auch Geld von seinem Konto entwendet wurde. Der Zeuge habe die Abhebungen und Käufe von seinem Konto der Polizei gemeldet und das Geld auch erstattet bekommen. Ob die Polizei den Täter jemals ermittelt hat, ist bis heute unklar. Bei keinem dieser Vorfälle konnte der Zeuge Daniel S. als Täter beobachten, doch seit dieser nicht mehr im Haus wohnt, habe es keine dieser Probleme bzw. Vorfälle mehr gegeben. Insgesamt fühlte sich der Nachbar von Daniel S. permanent beobachtet – und zwar “besser als von der Polizei”.

    Abgeschlossene Fluchtwege, offener Zugang zum Heizungskeller und zwei Gasflaschen

    Daniel S. scheint es nicht nur auf den Zeugen abgesehen zu haben: Letzterer schildert, dass es im Zeitraum vor dem Brand im Januar 2022 zu mehreren Manipulationen im Keller des Wohnhauses gekommen war. Dort gab es einen Kellerraum mit Zugang zur Straße, in dem die Mülltonnen der Bewohner:innen gelagert wurden. Einige Wochen vor dem Brand wurde jedoch das Schloss ausgetauscht, sodass die Bewohner:innen des Hauses die Mülltonnen nicht mehr in den Keller zurückstellen konnten. Zum einen wurde damit ein möglicher Fluchtweg versperrt, durch den die Bewohner:innen das Haus im Brandfall hätten verlassen können. Zum anderen berichtet der Nachbar, dass die Sicherheitstür zum Heizungsraum, die sonst immer abgeschlossen gewesen sei, vor dem Brand nun aufgeschlossen war. Und genau von dort aus soll der Brand laut Polizei seinen Ursprung genommen haben. Bei der Befragung des Nachbarn wurden auch zahlreiche Bilder im Gerichtssaal gezeigt, auf denen die Brandschäden im Keller des Hauses zu sehen waren. Dabei sind auch zwei Gasflaschen im Eingangsbereich des Kellerabteils mit den Mülltonnen zu sehen, das zur Straße führt. Der Nachbar betont, dass er bis dato noch nie Gasflaschen im Keller gesehen habe.

    Der Brand am 5. Januar 2022: Keine Befragung, keine Ermittlung?

    Am Tag des Brands kam der Zeuge  gegen 17:30 von der Arbeit zurück. Auf Rückfrage sagt er, dass er nicht darauf geachtet habe, ob auch an diesem Tag seine Fußmatte mit einer öligen Flüssigkeit getränkt war. Den Brand selbst bemerkte er gegen 21 Uhr durch den Geruch und die Schreie der Nachbar:innen, Rauch- bzw. Brandmelder gab im Haus keine – bis heute. Nachdem der Zeuge den Brand bemerkte, öffnete er seine Wohnungstür und sah dichten schwarzen Rauch im Treppenhaus. Dennoch entschloss er sich als einziger Bewohner, das Haus über das Treppenhaus zu verlassen. Glücklicherweise nahm er dabei seinen Hausschlüssel mit, denn die Eingangstür im Erdgeschoss war abgeschlossen, was seiner Aussage zufolge sehr ungewöhnlich war. Der Nachbar rief sofort danach die Feuerwehr und beobachtete den Einsatz aus nächster Nähe, doch er wurde weder in der Tatnacht noch danach jemals von der Polizei befragt. Warum?

    Dass dieser Brand von der Polizei als ausermittelt eingestuft und in die Akten gelegt wurde, ohne dass der Zeuge vom heutigen Prozess jemals befragt wurde, lässt uns daran zweifeln, inwiefern die Polizei an der Aufklärung dieses Brandes wirklich interessiert war. Laut der Akte zum Brand sei ein Polizeibeamter anhand der Fotos zum Schluss gekommen, dass ein Brandsachverständiger nicht nötig sei, um die Brandursache zu ermitteln.

    Nach der Befragung des Nachbarn wurde noch ein Chatverlauf zwischen dem Täter Daniel S. und seiner Partnerin Jessica B. von Richter Kötter vorgelesen, der sich am 5. Januar 2022 vor dem Brand in der Normannenstraße abgespielt hat. Jessica B. fragt Daniel S.: “Wo bleibst du jetzt?”. Am späten Nachmittag wollten die beiden wohl zusammen Einkaufen gehen, doch Daniel S. erscheint nicht, auch nicht später zum Abendessen. Er beteuert, dass er gleich losfahre und noch Matratzen und Bilder mitnehmen sowie Lampen abmontieren müsse. Jessica B. hat wenig Verständnis dafür, warum er dafür solange braucht… An dieser Stelle wird deutlich, dass Jessica B. deutlich länger in der Wohnung in der Normannenstraße gelebt hat als vor dem Meldeamt angegeben, und der Chat deutet daraufhin, dass ihr finaler Auszug unmittelbar vor der Brandlegung abgeschlossen wurde… Richter Kötter mahnt, dass es noch zu früh sei, um Daniel S. als Täter für den Brand vom 5. Januar 2022 zu identifizieren – genau dieser Prozess habe gelehrt keine voreiligen Schlüsse zu ziehen – doch er macht Daniel S. ein Angebot zu gestehen, um sein “Gewissen zu erleichtern”.

    Wie geht es nun weiter im Prozess gegen Daniel S.?

    Rückfragen durch Richter Kötter sowie den Nebenklagevertreter:innen, inwiefern Spuren der unbekannten Flüssigkeit auf der Fußmatte bzw. möglichen Brandsätzen im Keller noch gefunden werden können, konnte der Zeuge nicht mit Sicherheit beantworten, da das Haus gereinigt und der Keller zu großen Teilen neu gestrichen worden sei. Die Staatsanwaltschaft hat ein Gutachten eines Brandsachverständigen in Auftrag gegeben, während die Jobcenter-Akten von Daniel S. weiterhin nicht von der Kammer hinzugezogen wurden – Richter Kötter machte dabei auch deutlich, dass dies weiterhin nicht geplant sei. Die Akten des Jobcenters sind aber für den Prozess weiterhin sehr relevant, weil sie Aufschluss darüber geben, in welcher Wohnung Daniel S. gelebt hat, und damit Aufschluss darüber geben, ob die bei der Hausdurchsuchung in Solingen entdeckten nationalsozialistischen Bücher Daniel S. oder seinem Vater zuzurechnen sind.

    Unser Fazit zum heutigen Prozesstag:

    Aus unserer Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass Daniel S. auch den Bandanschlag am 5. Januar 2022 in der Normannenstraße in Wuppertal begangen hat. Dafür gibt es zahlreiche Indizien:

    • Daniel S. war oft im Haus und hatte wiederholt Konflikte mit der Nachbarschaft
    • Die Fußmatte eines Bewohners wurde wiederholt mit einer nach Diesel riechende Flüssigkeit begossen und seine Wohnungstür zugeklebt
    • Fluchtwege in Keller und Treppenhaus wurden verschlossen, während plötzlich Gasflaschen im Keller aufgetaucht sind
    • Die meisten Bewohner:innen des Hauses haben einen Migrationshintergrund – wie auch beim Brandanschlag des 25. März 2025
    • Daniel S. hat die Normannenstraße unmittelbar nach der Brandlegung auf Google gesucht
    • Daniel S. hat sich am Abend vor der Brandlegung zum gemeinsamen Einkaufen und Abendessen mit seiner Partnerin Jessica B. deutlich verspätet
    • Der finale Auszug von Jessica B. und die Brandlegung fanden am selben Tag statt
    • Es wurde ein Zugang zum zuvor hinter einer Sicherheitstür abgeschlossenen Heizungskeller geschaffen, von welchem der Brand laut Polizei ausgegangen sein soll

    Keine dieser Indizien wurden bisher im Prozess gegen Daniel S. von der Staatsanwaltschaft in den Prozess eingebracht. Doch auch die Wuppertaler Polizei hat ihren Ruf bei ihren “Ermittlungen” zum Brand am 5. Januar 2022 mehr als beschädigt:

    • Warum wurde nicht der Bewohner befragt, die den Brand gesehen und die Feuerwehr überhaupt erst gerufen hat?
    • Warum wurde kein Brandsachverständiger bestellt, um die Brandquelle zu ermitteln?
    • Warum wurde nicht geprüft, ob es Personen geben könnte, die ein Tatmotiv oder ein auffälliges Verhalten haben könnten – so wie Daniel S.?
    • Wie konnte die Wuppertaler Polizei die “Ermittlungen” zu diesem Brandanschlag einstellen, bevor sie überhaupt begonnen haben? Warum ist das passiert?

    Wir sind der Auffassung, dass der Brandanschlag vom 25. März 2024 in Solingen hätte verhindert werden können, wenn die Wuppertaler Polizei ihrer Arbeit nachgegangen wäre. Es hätte verhindert werden können, dass vier Menschen ihr Leben verlieren. Und wir stellen uns die Frage: Gibt es weitere Brände, die mit Daniel S. in Verbindung gebracht werden können? Und warum scheinen auch bei diesem Brandanschlag Polizei und Justiz an einer aktiven Aufklärung des Falls nicht sonderlich interessiert zu sein?

    Der nächste Prozesstermin am Landgericht Wuppertal ist am 24. Juni um 9:15. Kommt zahlreich und macht euch ein eigenes Bild!

  • 2. Juni 2025: Sitzung 15

    Am heutigen Prozesstag wurde bekannt: Die polizeiliche Auswertung der Google-Cloud-Daten des Angeklagten Daniel S. ist abgeschlossen. Darin enthalten: seine gesamte Suchhistorie. Die entsprechenden Scans wurden sowohl dem Gericht als auch der Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız auf CD zugesandt. Doch das Gericht stellte fest, dass zahlreiche Rückseiten der Scans kaum lesbar oder schlecht eingescannt waren. Die Konsequenz: Es mussten neue, besser lesbare Versionen bei der Polizei angefordert werden. Die Nebenklage legte Wert darauf, alte und neue Scans miteinander abgleichen zu können – ein Anliegen, das angesichts der bisherigen gravierenden Ermittlungsfehler mehr als berechtigt erscheint. Immerhin handelt es sich um 52 Seiten und 16 PDF-Dokumente.

    Wir erinnern uns: Am letzten Verhandlungstag, dem 12. Mai, wurden die rechtsextremen Dateien auf der Festplatte der Lebensgefährtin des Angeklagten, Jessica B., einem Raphael L. zugeordnet. Laut Polizei ging aus der Ordnerstruktur hervor, dass Raphael L. seine Handy-Daten dort als Backup gesichert hätte.

    Raphael L. wird heute als Zeuge befragt und erklärt, er habe keinen Kontakt zu Daniel S. und kenne ihn nicht. Daniel S. reagiert betont lässig auf den Blickkontakt mit Raphael L., während letzterer aussagt, dass er Jessica B. aus dem Kontext der Techno-Clubszene kennt und zwischen 2015 und 2017 regelmäßig Zeit mit ihr in Clubs und auf Festivals verbracht habe. Der letzte nachweisbare Kontakt fand laut Richter im Dezember 2018 statt – dies ist aus Chatprotokollen ersichtlich. Raphael L. beschreibt das Verhältnis als oberflächlich, keine Freundschaft und keine Intimität. Man habe sich in der Red Cat Lounge in Köln kennengelernt. In seinem damaligen Lebensabschnitt sei Raphael L. exzessiv feiern gewesen, inklusive Drogenkonsum. Jessica B. habe zu jener Zeit in der Normannenstraße in Wuppertal-Oberbarmen. Genau dort kam es am 5. Januar 2022 zu einer Brandstiftung, worauf an späterer Stelle näher eingegangen wird.

    Ursprung rechtsextremer Hetzbilder weiterhin unklar

    Der Richter fragt Raphael L., wie es sein kann, dass seine Handydaten – inklusive rechtsextremer Hetzbilder – auf der Festplatte von Jessica B. gefunden wurden. Dieser ist sich nicht ganz sicher. Die plausibelste Erklärung, die für ihn Sinn ergibt: Er habe eventuell, um Speicherplatz für Festivals freizumachen, ein Backup seines Handys über ihr Handy bzw. Notebook erstellt – in einer Zeit, als Handyspeicher knapp und Cloudlösungen teuer gewesen seien. Genau erinnern könne er sich daran aber nicht. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass Jessica B. in einer vorherigen Befragung bezüglich der NS-Propagandadateien ausgesagt hatte, dass sie das Notebook gebraucht gekauft habe und die Dateien aus diesem Kontext stammen könnten.

    Der Richter befragt Raphael L. zu seiner politischen Haltung. Dieser betont, keine rechte Gesinnung zu haben und „rot aufgewachsen“ zu sein. Seine Stiefmutter sei SPD-Mitglied, er selbst verorte sich in der Mitte. Warum also hatte er die rechtsextremen Hetzbilder auf dem Handy? Antwort: Früher seien solche Inhalte über WhatsApp-Gruppen verschickt worden. Den Humor habe er nicht geteilt, aber auch nichts gelöscht. Man habe die automatische Bildspeicherung von WhatsApp nicht deaktivieren können – das sei erst später möglich gewesen. Er distanziert sich von den Bildern, gibt aber zu, sie früher nicht gelöscht zu haben.

    Der Richter hakt nach: Hat er sein Handy verliehen, ist es mal beschädigt oder verloren gegangen? Da fällt Raphael L. ein: Es wurde um das Jahr 2016 gestohlen. Ob das der Grund für das Durchführen des Backups sei, wird aber nicht klar.

    Die Nebenklageanwältin übernimmt die Befragung und will wissen, welche und wie viele Bilder ihm die Polizei bei der ersten Vernehmung gezeigt habe. Raphael L. antwortet: Etwa 30 Bilder auf einer DIN-A4-Seite. Wichtig: Dabei handelt es sich ausschließlich um Bilder, die die Nebenklage nachträglich selbst aufgedeckt und ins Verfahren eingebracht hatte. Die restlichen 166 Bilder – allesamt rechtsextremer Inhalt – wurden Raphael L. nicht von der Polizei vorgelegt und wurden nun im Gerichtssaal vorgeführt.

    Unter den Bildern: explizite NS-Memes, das N-Wort, Hitler-Zitate, Hakenkreuze, Reichsadler, der Begriff „Gas“ in zynischem Kontext. Zwei Bilder stechen besonders hervor: Auf einem posieren zwei Männer mit teilvermummtem Gesicht und Pistolen vor einem Banner mit der Aufschrift „Ultras Köln Asozial“. Auf einem anderen sieht man zwei stark alkoholisierte Männer mit szenetypischer Kleidung aus dem rechtsextremen Milieu (u.a. Lonsdale).

    Auf Nachfrage sagt Raphael L., er würde solche Bilder heute vermutlich löschen – früher aber wohl eher nicht. Sie hätten ihn genervt, weil sie automatisch in seiner Galerie auftauchten. Er wisse aber nicht, wer die Fotos gemacht oder verschickt habe. Auch die abgebildeten Personen erkenne er nicht. Ob er sich die Bilder damals angeschaut habe? Schulterzucken. Weitere Fragen dazu werden nicht gestellt.

    Die Nebenklageanwältin fragt aber kritisch nach: Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand vor einem Festival ein vollständiges Handy-Backup erstellt bei einer Person, mit der man nicht befreundet sei? Außerdem gibt sie zu bedenken, dass die Bilder auch auf anderen Wegen auf die Festplatte von Jessica B. gelangt sein könnten. Sie fragt Raphael L. nach seinem Autokennzeichen und seiner Handynummer. Das Kennzeichen sei aus Bergheim, nicht Köln – mehr wolle er nicht sagen. Der Richter beendet die Befragung durch die Nebenklageanwältin und moniert ihre Fragen als „suggestiv“ – weil sie offen lässt, wie die Bilder auf die Festplatte von Jessica B. gelangt sein könnten.

    Ein weiterer Brandanschlag durch Daniel S.?

    Nach der Befragung von Raphael L. bringt die Nebenklageanwältin neue Informationen ein, die es in sich haben: Daniel S. soll mit einem marokkanischen Staatsbürger in eine tätliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein – gemeinsam mit zwei italienischen Staatsbürgern. Dieser lebte – wie Jessica B. zur damaligen Zeit auch – in der Normannenstraße in Wuppertal. Und genau dort kam es am 5. Januar 2022 zu einem Brandanschlag, dessen Täter bislang noch nicht von der Polizei ermittelt werden konnten. Die Nebenklageanwältin berichtet, dass Daniel S. unmittelbar nach der Tat diese Adresse im Internet gesucht haben soll. Sie fordert, den besagten marokkanischen Staatsbürger zum 11. Juni als Zeugen zu laden und die Ermittlungsakten zum Brandanschlag des 5. Januar 2022 in das aktuelle Verfahren einzubeziehen, um etwaige Parallelen bei Brandbeschleunigern zu prüfen. Es bestehe ein dringender Verdacht, dass Daniel S. auch hinter dieser Tat stecken könnte.

    Zusätzlich fordert sie das Originaldokument, in dem Daniel S. ursprünglich eine rechtsextreme Gesinnung attestiert und wieder handschriftlich gestrichen wurde – aus welchen Gründen auch immer. Bislang liegt das Papier nur als Kopie vor. Der Richter betont, das Gericht sei hier nicht für Ermittlungen gegen Beamte zuständig…

    Abschließend verlangt die Nebenklageanwältin erneut, Einsicht in die Jobcenter-Akten des Angeklagten zu erhalten. Es soll geklärt werden, auf welche Wohnungen Daniel S. Sozialleistungen bezog – denn Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich weiterhin auf die zunehmend unwahrscheinliche These festgelegt, dass sämtliche bei der Hausdurchsuchung gefundenen NS-Materialien dem Vater zuzuordnen seien. Die ausbleibende Reaktion des Richters darauf lässt damit rechnen, dass das Gericht kein Interesse daran hat, die Akten des Jobcenters aus eigenem Antrieb ermitteln wollen, was dafür spricht, sich weiterhin auf die These der Verteidigung von Daniel S. festzulegen.

    Die Sitzung vom 6. Juni wurde aufgehoben – in der Hoffnung, dass die Polizei bis zum 11. Juni alle gesicherten Daten auswertet. Die nächste planmäßige Verhandlung ist für den 11. Juni angesetzt, die übernächste soll am 24. Juni folgen.

    Unser Kommentar zum bisherigen Prozessverlauf:

    Was sich hier abzeichnet, ist ein Justizverfahren, das mehr Fragen aufwirft als es beantwortet. Die Ermittlungen gegen einen mutmaßlich rechtsextremen Brandstifter verlaufen schleppend, Beweise verschwinden oder tauchen nur durch Eigeninitiative der Nebenklage auf. Die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht scheinen weiterhin der Verteidigung des Täters zu folgen, während berechtigte Zweifel an deren Hypothesen vom Richter nicht ernst genommen oder gar als “suggestiv” dargestellt werden.

    Wie kann es sein, dass in einem Verfahren mit einem so gravierendem Hintergrund derart schlampig gearbeitet wird? Und warum werden in Fällen mit islamistischem oder linksradikalem Hintergrund regelmäßig ganze Personennetzwerke durchleuchtet oder mit Blick auf die Budapest-Prozesse und die Letzte Generation sogar vermeintliche Terrorgruppen heraufbeschwört – während man bei mutmaßlich rechtsextrem motivierten Brandanschlägen nur widerwillig ermittelt? Wem fühlt sich die Justiz in unserem Land verpflichtet – und wem nicht?

  • 12. Mai 2025: Sitzung 14

    Für den heutigen Verhandlungstag waren ursprünglich neue Erkenntnisse aus den vom Gericht angeordneten Nachermittlungen angekündigt worden. Diese Nachermittlungen waren auf massiven Druck der Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız sowie aufgrund eklatanter Mängel in den bisherigen Ermittlungen nachträglich veranlasst worden. Im Fokus standen u.a. die forensische Auswertung von Daniel S.’ Google- und YouTube-Konten, weiterer Internetportale – darunter auch Pornoseiten –, seiner 1,2 GB großen digitalen Cloud sowie der im April 2024 bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Festplatten. Başay-Yıldız hatte auf einer davon 166 eindeutig rechtsextreme Bilddateien identifiziert.

    Doch gleich zu Beginn machte Richter Kötter klar: Die Auswertungen sind weiterhin nicht abgeschlossen. Zwar habe die Polizei erste Unterlagen übermittelt – diese seien jedoch erst kurz vor Beginn der Sitzung bei der Kammer eingetroffen und konnten von dort lediglich digital an die Nebenklage weitergeleitet werden. Bis dahin hatten nicht alle Prozessbeteiligten Zugriff auf die neuen Informationen. Der Richter ergänzte, dass jener Polizeibeamte, der bereits am 12. April wegen seiner „Ermittlungen“ zum politischen Hintergrund des Täters vorgeladen war, nun auch gebeten worden sei, einzelne Bewertungen in den Nachermittlungen vorzunehmen. Außerdem sei zusätzliches Personal eingesetzt worden, das „mit Hochdruck“ an der weiteren Auswertung arbeite.

    Erste Ergebnisse: rechtsextreme Dateien auf Festplatte – neue Namen, offene Fragen

    Anders als bei früheren Verhandlungstagen lagen diesmal zumindest detailliertere Arbeitsvermerke der Polizeibeamt*innen vor. Alle polizeilichen Fotos seien inzwischen auf einen USB-Stick übertragen und zur Akte genommen worden. Die Cloud-Auswertung laufe zwar noch, doch zur forensischen Untersuchung der Festplatte konnten erste Inhalte verlesen werden: 166 nationalsozialistische und extrem rechte Dateien sowie 23 weitere seien auf einer der beiden Festplatten gefunden worden.

    Einige der gezeigten Bilder sprechen eine erschreckend deutliche Sprache: darunter zutiefst rassistische Memes wie „Bepanthen Sieg- und Heilsalbe“, „Fakt ist, N**** sind nicht die Hellsten“ oder „Nachwuchs statt weitere Zuwanderung“. Die Dateien stammen laut Polizeiangaben aus dem Zeitraum 2017 bis 2019. Teile dieser Dateien wurden laut forensischem Vermerk in einer Datensicherung eines Windows-Betriebssystems gefunden, das auf die Partnerin des Täters, Jessica B., zurückgeführt wurde. Weitere Dateien stammten aus einer Sicherung eines Android-Smartphones und konnten über Bilder und Screenshots einem „Raphael L.“ zugeordnet werden.

    Başay-Yıldız reagierte darauf mit Unverständnis: Es sei weder geklärt worden, wer Zugriff auf die Festplatten hatte, noch, welches Verhältnis zwischen Raphael L. und dem Täter besteht. Jessica B. habe bei ihrer Vernehmung angegeben, die Bilder nie zuvor gesehen zu haben. Kötter gab bekannt, dass Raphael L. am 8. Mai 2025 von der Polizei vernommen worden sei. Das Protokoll solle im Laufe des Tages bei den Beteiligten eingehen. Eine Vorladung L.s zu einem der nächsten Prozesstermine sei möglich.

    Antrag auf Auswertung der Jobcenter-Akten – Staatsanwalt unterstellt Başay-Yıldız „Meinungsmache“

    Wie bereits vor vier Wochen beantragten die Nebenklagevertreter Başay-Yıldız und Radoslav Rodoslavov erneut die Auswertung der Jobcenter-Akten von Daniel S. Ziel ist es, herauszufinden, ob der Täter möglicherweise Gelder für seine Wohnung oder andere Räumlichkeiten beantragt hatte. Hintergrund: Die Wohnung, in der NS-Bücher und andere rassistische Beweismittel gefunden worden waren, wird bislang offiziell dem Vater zugeordnet – und als „nicht bewohnt“ eingestuft – auch wenn dort unter anderem ein aktueller Kalender vorgefunden wurde. Und auf dieser Annahme, dass jegliche rechtsextreme Inhalte dem Vater des Täters oder weiteren Personen aus einem Umfeld zugeschrieben werden können – baut die gesamte Verteidigungsstrategie des Täteranwalts auf.

    Nach der Antragsstellung meldet sich zum ersten Mal an diesem Tag der ermittlungsleitende Staatsanwalt zu Wort – und attackierte Başay-Yıldız scharf. Sie betreibe „Meinungsmache“, sagte er, entgegen der „Faktenlage“, die keinerlei Hinweise auf eine politische Motivation des Täters erkennen lasse. Auch die Tat selbst gebe „überhaupt keine Indizien in irgendeine Richtung“ her, so der Staatsanwalt. Es wirkt, dass der Staatsanwalt voll und ganz auf der Linie des Täteranwaltes liegt und seine Meinungsbildung bereits abgeschlossen hat.

    Frühzeitiger Verdacht von Rechtsextremismus – handschriftlich aus der Akte gestrichen

    Fast beiläufig erwähnt Richter Kötter gegen Ende der knapp 90-minütigen Sitzung ein weiteres bemerkenswertes Detail: Der Kammer liege ein Austausch mit der Polizei Hagen vor, in dem um „strafrechtliche Bewertung“ im Fall Daniel S. gebeten worden sei. Das Landeskriminalamt habe dabei sogar seine Unterstützung im Bereich Terrorismusbekämpfung angeboten.

    Noch pikanter: Zu Beginn der Ermittlungen habe tatsächlich ein Verdacht auf eine rechtsextreme Motivation bestanden – festgehalten in einem Vermerk aus dem April 2024. In diesem sei die Tat explizit als „rechts motiviert“ eingestuft worden. Der Vermerk wurde später handschriftlich gestrichen – von wem und auf welcher Grundlage, ist weiterhin unklar. Die Folge: Der Verdacht auf ein politisches Motiv wurde aus der Akte entfernt, und eine entsprechende Einordnung unterblieb.

    Den Nebenklagevertreter*innen scheint dieser Vermerk zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorzuliegen – möglicherweise war er zu kurzfristig verschickt worden. Am Abend veröffentlichten sie eine Pressemitteilung, in der sie das Verfahren und die Salamitaktik der Ermittlungsbehörden als „Skandal“ bezeichnen:

  • Presseerklärung der Nebenklageverter:innen zur Hauptverhandlung am 12. Mai 2025

    Anlässlich der Erklärung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal in der Hauptverhandlung am 12. Mai 2025 erklären die Nebenklagevertreter

    • Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.
    • Rechtsanwalt Simon Rampp, Solingen
    • Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, Solingen
    • Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov, Kiel und
    • Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M.

    wie folgt:

    Heute erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal am 14. Verhandlungstag, dass ein Vermerk der Polizei aufgetaucht sei, dass der Brandanschlag vom 25.03.2024 bereits im April 2024 als „rechts“ motivierte Tat eingestuft wurde. Der Vermerk, der dem Gericht und der Nebenklage bislang unbekannt war, ist erst jetzt zur Akte gereicht worden. Allerdings ist diese ursprüngliche Ein- und Zuordnung in dem Vermerk im Nachhinein handschriftlich von einem Beamten abgeändert worden mit der Folge, dass der Vermerk mit der politischen Einstufung abgelehnt und nicht Bestandteil der Akte wurde.

    Nach dem heutigen Tag möchten wir deutlich sagen:

    Für uns ist es ein Skandal, wie dieses Verfahren von den Ermittlungsbehörden bislang geführt wurde und dem Gericht und unseren Mandanten wichtige Informationen und Aktenbestandteile vorenthalten wurden:

    • ein Bericht über eine erfolgte Durchsuchung musste parallel zur Gerichtsverhandlung rekonstruiert werden,
    • im laufenden Gerichtsverfahren findet nun zeitaufwendig eine Datenauswertung statt, nachdem erst die Nebenklagevertreterin Frau Rechtsanwältin Basay-Yildiz rassistische Bilder mit Nazipropaganda auf den nicht ausgewerteten Daten gefunden hat,
    • erst jetzt taucht der oben genannte Vermerk auf, nachdem vor dem Landgericht Wuppertal bereits 13. Verhandlungstage stattgefunden haben.

    Wir fordern die Ermittlungsbehörden auf, dem Landgericht Wuppertal und damit auch den Nebenklägern,

    • endlich alle erhobenen Informationen zu dem rechtspolitisch brisanten Fall durch den Brandanschlag in Solingen mit vier toten Familienmitgliedern und einer Vielzahl von schwer Verletzten mit Migrationshintergrund
    • unverzüglich und
    • vollständig zur Verfügung zu stellen!

    Nur so ist eine zutreffende Bewertung der Tatmotive des Täters möglich.

    Mit der bisherigen Salamitaktik wird das Verfahren durch die Ermittlungsbehörden hingegen zeit- und kostenintensiv verzögert, wodurch bisher der rechtspolitisch verheerende Eindruck erweckt wird, dass eine vollständige Aufklärung der Hintergründe der Tat nicht gewünscht ist.

    Das wird weder den Opfern und ihren Angehörigen gerecht, noch allen Solingerinnen und Solingern, die ein Recht darauf haben, die Hintergründe der Tat wahrheitsgemäß zu erfahren.

  • 15. April 2025: Sitzung 13

    Am 13. Prozesstag stand die Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten im Vordergrund: War die Wohnung, in der „Mein Kampf“ und Bücher über Adolf Hitler gefunden wurden, wirklich unbewohnt? Welche weiteren Beweise konnten der Wohnung entnommen werden? Und wie verlief die Durchsuchung?

    Zur Klärung dieser Punkte wurde der für die beim Täter durchgeführte Hausdurchsuchung des Zeitraums vom 8. bis 9. April 2024 zuständige Beamte des KK11 (Tötungs-, Brand- und Waffendelikte) befragt. Dabei wurde deutlich, dass der im letzten Prozesstag erfragte Untersuchungsbericht knapp ein Jahr später auf Erinnerungsbasis nachträglich von seiner Kollegin angefertigt werden musste, da der zuständige Beamte ihn nach der Hausdurchsuchung lediglich „gedanklich erledigt“ hatte.

    Im Wohnhaus des Angeklagten befand sich im zweiten Obergeschoss eine separate Wohnung, die jedoch nicht über eine eigene Eingangstür verfügte und die vom Beamten als altmodisch und verlassen beschrieben wurde. In der dortigen Küche befanden sich neben „Mein Kampf“ von Adolf Hitler, NSDAP-Materialien und ein Buch über Herman Göring und dessen Ehefrau. Im Unterschied zu den restlichen Bildern der Wohnung fertigte der vorgeladene Beamte diese mit seinem Handy an und schickte sie dem Staatsschutz, der den Fotomaterialien mit dem NS-Bezug keine strafrechtliche Relevanz zuschrieb – unter anderem auch, weil die Wohnung dem Vater zugeschrieben wurde. Dies beruht auf einer Aussage der Freundin des Angeklagten, die ohne weiteres Hinterfragen von Seiten des Staatsschutzes übernommen wurde.

    „Die Wohnung wirkte so, als dort durchaus fünf Jahre niemand gewohnt haben könnte“, rechtfertigte sich der befragte Beamte. Jedoch besaß der angeklagte Daniel S. einen Schlüssel zu der Wohnung, in der auch ein Kalender aus dem Jahre 2024 und ein frisch bezogenes Bett vorgefunden wurden. Auf Nachfrage des Richters, ob dort der Bruder des Angeklagten genächtigt haben könnte, gab der befragte Beamte an, dass er dies nicht ausschließen, aber auch nicht bestätigen könne.

    Die Nachfragen der Nebenklagevertreterin Başay-Yıldız ergaben, dass der Beamte weder weiß, wie die Wohnung bezahlt wird, noch, wer der Vermieter dieser ist. Hierzu wurden auch keine Untersuchungen betrieben. Ebenso wenig wurden an der Zigarettenbox DNA-Spuren gesichert – der Beamte zog keinerlei Verbindung zwischen den Tabakdosen in der Wohnung, den gleichen Marken im Keller (die dort mit Brandbeschleunigern und explosivem Material befüllt waren) und den am Tatort aufgefundenen Dosen – obwohl der Brandsatz aus einer solchen gebaut wurde. Auf Nachfrage eines weiteren Nebenklageanwalts räumte er jedoch ein, dass ein Zusammenhang naheliegend erscheine.

    Es bleibt offen, welche Auswirkungen die neu erlangten Informationen über die unzureichende Untersuchung für den weiteren Prozess haben werden. 

    Der nächste Prozesstermin im Landgericht Wuppertal ist am 12.05.2025 um 09:15 Uhr.

  • 4. April 2025: Sitzung 12

    Am 12. Verhandlungstag im Prozess gegen Daniel S. rückten brisante Funde in den Fokus: NS-Propagandamaterial, das bei einer Hausdurchsuchung entdeckt, aber nicht den Ermittlungsakten beigefügt wurde. Es wurde mehr als deutlich, dass die politisch-ideologische Dimension des Brandanschlags bislang keine Rolle gespielt hat – und vielleicht auch nicht spielen sollte.

    Vorenthaltene Beweismittel und skandalöse Aktenführung

    Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız stellte fest, dass bei den Hausdurchsuchungen am 8. und 9. April 2024 entdeckte, hochrelevante Beweisstücke – darunter NS-Fotos, Bücher und Tonaufnahmen – nicht in die Ermittlungsakten aufgenommen wurden. Unklar bleibt, wer für die lückenhafte Dokumentation verantwortlich ist – ebenso, wo sich das Material aktuell befindet und wer Zugriff darauf hatte. Richter Kötter zeigte sich überrascht und kündigte Aufklärung an.

    In der Verhandlung wurden acht Fotos gezeigt, die belastendes NS-Material aus dem Haus des Täters zeigen: unter anderem Hitlers Mein Kampf, NSDAP-Materialien sowie Bücher über Hermann Göring und dessen Frau, auf den der Befehl zur Auslöschung der europäischen Juden von 1941 zurückgeht. Dazu kommen Tonbandaufnahmen mit Reden Hitlers und Görings. Die Fotos wurden bei der Hausdurchsuchung aufgenommen, jedoch aus der Akte herausgehalten.

    Auch andere Versäumnisse wurden offensichtlich: Beweismittel wurden ohne Handschuhe fotografiert, Fingerabdrücke offenbar nicht gesichert, und wichtige Fundstücke nicht protokolliert – wie eine Tabakdose der gleichen Marke, die bei der Tat als Behälter für den Brandbeschleuniger benutzt wurde.

    Verharmlosung durch die Verteidigung – und fragwürdige Ermittlungen

    Ohlinger, der Rechtsanwalt von Daniel S., war nicht nur der Anwalt von einem der vier rechtsextremen Mörder des Solinger Anschlags von 1993, sondern vertrat auch denjenigen Täter vor Gericht, der 2021 ebenfalls in Solingen einen Brandanschlag mit einem Molotovcocktail auf eine Familie mit Migrationsgeschichte verübte. Im aktuellen Prozess zweifelte Ohlinger die Eigentümerschaft des NS-Materials an: Seiner Auffassung nach habe Daniel S. keinen Zugang zum durchsuchten Dachgeschoss gehabt, sodass sein Vater oder dessen Lebensgefährtin womöglich verantwortich seien. Der Staatsschutz stufte den Vater trotz des Materials als „nicht dem rechtsextremen Spektrum zugehörig“ ein, sondern sprach lediglich von einer möglichen „rechten Weltoffenheit“, da der Besitz von NS-Materialien schließlich nicht strafbar sei.

    Auf Nachfrage von Başay-Yıldız wurde deutlich: Auch weitere extremistische Fundstücke, die neben den Benzinkanistern und Brandbeschleunigern in der Garage des Paares vorlagen, wurden im bisherigen Prozess kaum beachtet – am prominentesten das „Lied eines Asylsuchenden“, das seit 1992 in der rechtsextremen Szene kursiert und als volksverhetzerisch eingestuft ist.

    Zahlreiche Indizien für ein politisches Motiv bei mangelnder digitaler Spurensicherung

    Başay-Yıldız stellte einen 20-seitigen Antrag auf vollständige Akteneinsicht und Zugriff auf alle Bilddateien. Sie warf den Behörden vor, ein mögliches politisches Tatmotiv auszublenden. Kurz vor der Tat hatte der Täter mit seinem Handy die Videos „Dorf-Disco formuliert Forderung #Remigration“ sowie „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ angesehen, die vom rechtsextremen Kanal Compact TV veröffentlicht wurden. Darüber hinaus wurden wiederholt Wehrmachtslieder und Marschbefehle angehört. Dies wurde von der Polizei ebensowenig ausgewertet wie die Schallplatten mit Tonaufnahmen Hitlers und Görings. Başay-Yıldız gibt weiter an, dass ihre Recherchen zu Daniel S. Googlekonto ergaben, dass er wenige Tage vor dem Anschlag zu Mord und Strafe recherchiert hat. Das Handy konnte bisher nicht aufgefunden werden. Başay-Yıldız fordert ein kriminaltechnisches Gutachten und eine datenforensische Untersuchung.

    „Linke Lebensgefährtin“ als Schutzschild? – Staatsschutz ignoriert rechtsextreme Inhalte

    Was besonders fragwürdig ist: Eine Festplatte mit 166 zutiefst rassistischen Inhalten wurde der laut Staatsschutz „eher linken“ Lebensgefährtin des Täters zugeordnet. Başay-Yıldız trägt einige Auszüge der Festplatte im Gerichtssaal vor: Ein Bild von einem Marsriegel mit Staub darauf und der Überschrift „Ein Jude auf dem Mars“, ein Bild von Barack Obama mit dem Schriftzug „Give the n***** some chicken“, Wehrmachtsverehrung, rassistische Karikaturen, teilweise mit Fotos und Zitaten von Adolf Hitler, sowie ein Bild mit der Überschrift „Ein Türke hat sich angezündet, wir sammeln für die Hinterbliebenen, 90 Liter Benzin haben wir schon zusammen“ sowie weitere Inhalte, die gegen Muslime und Menschen mit Fluchtgeschichte hetzen und ihnen „Asylbetrug“ unterstellen.

    Zugleich wurde vom zweiten befragten Staatsschutzbeamten argumentiert, dass der Täter nicht rechts sein könne, da eine Beziehung zwischen der „eher linken“ Lebensgefährtin und dem Täter auf Dauer nicht funktionieren könne, wenn dieser rechts eingestellt sei. Darüber hinaus gibt die Staatsanwaltschaft zu Protokoll, dass die Festplatten samt Inhalten irrelevant seien, da nicht zuzuordnen sei, wer in den letzten Jahren Dateien hinzugefügt oder gelöscht habe. Richter Kötter gab sich nach der Befragung der Staatsschutzbeamten darüber verwundert, dass normalerweise minutiös dokumentiert würde, was bei Hausdurchsuchungen gefunden wird, während das bei den zurückgehaltenen rechtsextremen Fotos und Inhalten nicht der Fall gewesen sei.

    Nach Schließung der Sitzung kam es zu einer unschönen Auseinandersetzung: Ein Justizangestellter konfrontierte zwei Journalist*innen aggressiv wegen der Handy- und Laptopnutzung im Gerichtssaal. Er drohte an, dass es bei dem nächsten Prozesstermin „ganz anders“ laufe und ging daraufhin noch zwei weitere Personen aus dem Umkreis des Unterstützer*innenkreises der Betroffenen an