Kategorie: Pressemitteilung

  • 2. Presseerklärung der Nebenklägervertreter vom 24. Juni 2025

    • Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.
    • Rechtsanwalt Simon Rampp, Solingen
    • Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, Solingen
    • Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov, Kiel und
    • Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M.

    Nach unserer ersten Presseerklärung vom 12.05.2025 haben wir die Zuversicht gehabt, dass das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal wegen u.a. eines Brandanschlages in der Grünewalder Straße in Solingen mit vier toten Familienmitgliedern und einer Vielzahl von Schwerverletzten mit Migrationshintergrund mit der vom Landgericht eingeleiteten Aufklärung seinen Abschluss finden kann.

    Stattdessen steht der Angeklagte jetzt auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wuppertal in Verdacht vor dem verheerenden Brand in Solingen am 25.03.2024 bereits am 05.01.2022 einen Brand in einem Wohnhaus in der Normannenstraße 32 in Wuppertal gelegt zu haben.

    Für die Angehörigen der Verstorbenen und den teils Schwerverletzten des Brandanschlages aus Solingen drängt sich jetzt die bittere Erkenntnis auf, dass der Anschlag auf ihr Haus in Solingen hätte verhindert werden können, wenn der frühere Brand in Wuppertal von den Ermittlungsbehörden pflichtgemäß aufgeklärt worden wäre.

    Von einer sorgfältigen Aufklärung des Brandes in Wuppertal am 05.01.2022 kann nämlich keine Rede sein. Die Ermittlungen hierzu wurden bereits kurze Zeit später eingestellt, weil die Brandursache in einem technischen Defekt vermutet wurde,

    • ohne dass die Polizei vor Ort oder später die Bewohner des Hauses als Zeugen vernommen hat,
    • ohne dass die zuständige Kriminalpolizei überhaupt vor Ort war und
    • ohne dass ein Brandsachverständiger beauftragt wurde.

    Erst auf Veranlassung von Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız wurde der Hintergrund des Brandes in Wuppertal durch die Auswertung der bei dem Angeklagten sichergestellten Datenträger sowie durch Vernehmung eines Hausbewohners mit marokkanischer Herkunft im Laufe des Gerichtsverfahrens zum ersten Mal beleuchtet. In dem Haus auf der Normannenstraße in Wuppertal brach nämlich Feuer aus, nur wenige Wochen nachdem die Lebensgefährtin des Angeklagten aus ihrer Wohnung in dem Haus in Wuppertal ausgezogen war, wo sich auch der Angeklagte regelmäßig aufhielt.

    Allein die polizeiliche Vernehmung dieses Zeugen und weiterer Bewohner des Hauses nach dem Brand in Wuppertal hätte bei den Ermittlungsbehörden zur Gewissheit geführt, dass ein Brandanschlag erfolgt ist. Genau dieses Ergebnis wird von dem erst jetzt von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen bestätigt: es muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden, weil es eine zeitgleiche Entzündung an zumindest zwei voneinander unabhängigen, sogar räumlich getrennten Stellen gab. Der Sachverständige konnte auch nach mehr als drei Jahren nach der Tat feststellen, dass eine vorsätzliche Brandstiftung vorlag und kein technischer Defekt.

    Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.: „Für mich steht zweifelsfrei fest, dass der Angeklagte aus rassistischen Motiven gehandelt hat. Beide Häuser wurden überwiegend vonMenschen mit Migrationshintergrund bewohnt. Es ist schockierend, dass das Verfahren wegen des Brandes in Wuppertal bereits nach wenigen Wochen eingestellt wurde und damals überhaupt keine Ermittlungen zur Brandursache erfolgt sind.“

    Herr Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov aus Kiel stimmt dieser Einschätzung zu: „Bei dem Angeklagten wird spätestens durch den Brand in Wuppertal ein Schema deutlich. Er legt mehrere Brandherde in älteren Häusern mit Holz-Treppenhäusern, um sicher zu gehen, dass die Bewohner kaum eine Chance haben, dem Inferno zu entkommen.“

    Die Rechtsanwälte Rampp und Antonakis aus Solingen können die mangelhafte Aufklärung der Fälle im Ermittlungsverfahren in „ihrem“ Bergischen Land nicht mehr nachvollziehen: „Wir fallen hier langsam vom Glauben ab!“

    Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M., zeigt sich besonders erschüttert: „Als gebürtiger Solinger hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass bei Hausbränden mit ausländischen Bewohnern nach den Erfahrungen aus dem Solinger Brandanschlag 1993 so schlampig ermittelt wird und ein möglicher ausländerfeindlicher Hintergrund nicht stärker im Fokus der Ermittlungen steht.“

  • Presseerklärung der Nebenklageverter:innen zur Hauptverhandlung am 12. Mai 2025

    Anlässlich der Erklärung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal in der Hauptverhandlung am 12. Mai 2025 erklären die Nebenklagevertreter

    • Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Frankfurt a.M.
    • Rechtsanwalt Simon Rampp, Solingen
    • Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, Solingen
    • Rechtsanwalt Radoslav Radoslavov, Kiel und
    • Rechtsanwalt Fatih Zingal, Frankfurt a.M.

    wie folgt:

    Heute erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal am 14. Verhandlungstag, dass ein Vermerk der Polizei aufgetaucht sei, dass der Brandanschlag vom 25.03.2024 bereits im April 2024 als „rechts“ motivierte Tat eingestuft wurde. Der Vermerk, der dem Gericht und der Nebenklage bislang unbekannt war, ist erst jetzt zur Akte gereicht worden. Allerdings ist diese ursprüngliche Ein- und Zuordnung in dem Vermerk im Nachhinein handschriftlich von einem Beamten abgeändert worden mit der Folge, dass der Vermerk mit der politischen Einstufung abgelehnt und nicht Bestandteil der Akte wurde.

    Nach dem heutigen Tag möchten wir deutlich sagen:

    Für uns ist es ein Skandal, wie dieses Verfahren von den Ermittlungsbehörden bislang geführt wurde und dem Gericht und unseren Mandanten wichtige Informationen und Aktenbestandteile vorenthalten wurden:

    • ein Bericht über eine erfolgte Durchsuchung musste parallel zur Gerichtsverhandlung rekonstruiert werden,
    • im laufenden Gerichtsverfahren findet nun zeitaufwendig eine Datenauswertung statt, nachdem erst die Nebenklagevertreterin Frau Rechtsanwältin Basay-Yildiz rassistische Bilder mit Nazipropaganda auf den nicht ausgewerteten Daten gefunden hat,
    • erst jetzt taucht der oben genannte Vermerk auf, nachdem vor dem Landgericht Wuppertal bereits 13. Verhandlungstage stattgefunden haben.

    Wir fordern die Ermittlungsbehörden auf, dem Landgericht Wuppertal und damit auch den Nebenklägern,

    • endlich alle erhobenen Informationen zu dem rechtspolitisch brisanten Fall durch den Brandanschlag in Solingen mit vier toten Familienmitgliedern und einer Vielzahl von schwer Verletzten mit Migrationshintergrund
    • unverzüglich und
    • vollständig zur Verfügung zu stellen!

    Nur so ist eine zutreffende Bewertung der Tatmotive des Täters möglich.

    Mit der bisherigen Salamitaktik wird das Verfahren durch die Ermittlungsbehörden hingegen zeit- und kostenintensiv verzögert, wodurch bisher der rechtspolitisch verheerende Eindruck erweckt wird, dass eine vollständige Aufklärung der Hintergründe der Tat nicht gewünscht ist.

    Das wird weder den Opfern und ihren Angehörigen gerecht, noch allen Solingerinnen und Solingern, die ein Recht darauf haben, die Hintergründe der Tat wahrheitsgemäß zu erfahren.